Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Bebauungsplaene
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verarbeitet personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir für welche Zwecke verarbeiten und wie Sie Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten wahrnehmen können.
Verarbeitungsunternehmen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungAlexandrastraße 480538 MünchenTelefon: 089 2129-0E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Information der Öffentlichkeit.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Unser Webserver wird durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch uns verarbeitet.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrer Festplatte mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren gespeichert. Wir verwenden diese ausschließlich dazu, Sie bei diesem und weiteren Besuchen unserer Webseite zu identifizieren.

Sessioncookies (Sitzungscookies)

Beim Zugriff auf die Internetanwendung BayernAtlas werden von uns lediglich Session-Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Webseite gültig sind. Beim Schließen des Browsers werden die Cookies gelöscht. Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs auf der Webseite des BayernAtlas. Die Session Cookies speichern Informationen, die Onlineaktivitäten einer einzelnen Browsersitzung zuordnen, z. B. nach einem Neustart Ihres Browsers, kann die Internetseite Sie nicht mehr erkennen. Sie müssen sich erneut einloggen (BayernAtlas-Plus).

Verwendung von Cookies steuern:

Die meisten Internetbrowser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren. Diese Funktion können Sie durch Einstellung des Internetbrowsers für die laufende Sitzung oder dauerhaft abschalten. Das Blockieren von Cookies kann allerdings dazu führen, dass unsere Webseiten nur noch eingeschränkt funktionieren.

Cookies:

Zur korrekten technischen und funktionellen Bereitstellung dieses Informationsangebots verwenden wir Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem von Ihnen verwendeten Gerät gespeichert werden.

Wenn diese Cookies blockiert werden, ist eine korrekte Nutzung der auf diesem Webserver angebotenen Informationen nicht mehr möglich. Diese technisch notwendigen Cookies sind nur für die jeweils aktuelle Sitzung gültig und werden automatisch gelöscht, sobald Sie Ihren Browser schließen.

Folgende Cookies werden eingesetzt:

  • Session-Cookie: aktiv (für die technisch und funktionell korrekte Bereitstellung) bis zum Ende der Browsersitzung
  • Besucher-Cookie: zur Wiedererkennung mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sieben Tagen
  • DNT-Cookie (Do Not Track): zur Umsetzung eines erklärten Widerspruchs (Opt-Out) mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren

Die Cookies enthalten lediglich anonymisierte Daten; ein Personenbezug kann wegen der anonymisierten Speicherung der IP-Adresse nicht hergestellt werden.

Ihre Einstellung können Sie jederzeit unter Cookie-Einstellungen ändern. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Wahl hier neu treffen müssen, wenn Sie Ihren Browser wechseln oder Ihre Cookies bereinigen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Soweit wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Datenempfänger

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastraße 4 80538 München Telefon: 089 2129-0 E-Mail: datenschutz@ldbv.bayern.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Oberstaufen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Oberstaufen aus der Vogelperspektive
Blick in den Sonnenuntergang
Hände beim binden einer Dirndlschürze
Milchkanne
Oberstaufen aus der Vogelperspektive
Blick auf Oberstaufen
Bitte scrollen

Offizielle Bekanntmachungen

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie im Rathaus des Marktes Oberstaufen (1. OG, Zimmer 13) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben werden.

Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung und Jahresabschluss 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO nach Art. 102 Abs. 3 GO ausgesprochen. Die Abschlussprüfung der o.g. Jahresabschlüsse ergab folgenden Bestätigungsvermerk:

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen - TEO, Oberstaufen, mit Datum vom 20. Mai 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen, Oberstaufen

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Tourismus Eigenbetrieb Oberststaufen - TEO – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Tourismus Eigenbetrieb Oberststaufen - TEO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Beschluss des Marktgemeinderats:

  1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Prüfberichten der örtlichen Rechnungsprüfung 2019 und genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates oder seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt ist.
  2. Der Jahresabschluss 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO wird gem. Art. 102 Abs. 1 GO wie folgt festgestellt:

2019 - Bilanzsumme

9.193.215,91 EURO

2019 - Jahresfehlbetrag

324.485,75 EURO

Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr beträgt EUR 324.485,75 und wird vorgetragen.

Der Verlust des Vorjahres wird laut Beschluss jeweils im Folgejahr durch den Markt Oberstaufen ausgeglichen, soweit Forderungen der Gemeinde an den Tourismus Eigenbetrieb bestehen. Soweit die aufgelaufenen Verbindlichkeiten an den Markt niedriger sind, erfolgt nur eine teilweise Verlustabdeckung.

Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung des Jahresabschlusses 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO.

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019 liegt vom 01.10.2023 – bis einschließlich 31.10.2023 in der Kämmerei des Marktes Oberstaufen, Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen zur Einsicht mit telefonischer Voranmeldung (08386/9300-335) bereit.

Oberstaufen, 15.09.2023
MARKT OBERSTAUFEN

gez.

Constanze Höfinghoff
Werkleiterin/Tourismusdirektorin

Bekanntmachung unterschrieben

Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schindelberg, Fluhstraße 26

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schindelberg, Fluhstraße 26

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Stießberg - Bauvorhaben Schöttner"

Bauleitplanverfahren

Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg")

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen hat in seiner Sitzung vom 13.07.2023 den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und Begründung in der Fassung vom 13.07.2023, gebilligt.

Ziel ist es, auf Ebene des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für den parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg" zu schaffen.

Seit der 3. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (Fassung vom 17.03.1994) des Marktes Oberstaufen wird der Großteil des Plangebietes als Sondergebiet "Schlossbergklinik" dargestellt. Ein Teilbereich im Nordosten wird als Dorfgebiet dargestellt. Da die geplante Hotel Nutzung der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan widerspricht, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und Begründung in der Fassung vom 13.07.2023, liegt im Rathaus der Marktgemeinde Oberstaufen, Bauamt, 3. OG, Zi.-Nr. 33 Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) oder nach Vereinbarung.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Oberstaufen, den 21.07.2023
Martin Beckel 
Erster Bürgermeister

Bauleitplanverfahren

Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg"

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen hat in seiner Sitzung vom 13.07.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus der Satzung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) in der Fassung vom 13.07.2023, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, gebilligt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Marktgemeinde Oberstaufen auf dem ehemaligen Klinikgelände in exponierter Südhanglage am Schlossberg. Er umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 155/2 (Teilbereich), 155/9, 155/12, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157 sowie 157/2, der Gemarkung Oberstaufen bei einer Größe von ca. 1,81 ha (s. Lageplan). Die Firma Geiger plant den Bau eines Hotels auf dem Gelände der ehemaligen Schlossbergklinik in Oberstaufen. Geplant ist ein 4- bis 5-SternehoteI mit ca. 160 Zimmern, einem Wellnessbereich und Tagungsmöglichkeiten. In zwei Untergeschossen des Hotelgebäudes befindet sich eine Parkgarage. Hierzu liegt ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor, welcher Grundlage der gegenständlichen Bauleitplanung ist. Das Plangebiet befindet sich mit Ausnahme des geplanten Mitarbeiterhauses im Nordosten, innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Schlossberg Klinik" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Oberstaufen Stießberg" (Fassung vom 29.01.2016). Hierin ist bislang für das Plangebiet ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung: "Klinik" festgesetzt. Ferner wird ein Teilbereich der "Schlossbergstraße", welche innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Stießberg" (rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 22.09.1970) liegt, von dem gegenständlichen Bebauungsplan überlagert.

Da sich der geplante Bau des Hotel-Resorts nicht aus den bis dato rechtsverbindlichen Bebauungsplänen entwickeln lässt, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus der Satzung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) in der Fassung vom 13.07.2023, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, liegt im Rathaus der Marktgemeinde Oberstaufen, Bauamt, 3. OG, Zi.-Nr. 33, Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Sowie nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Oberstaufen, den 21.07.2023
Martin Beckel
Erster Bürgermeister

Bauleitplanung

Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort" sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gem. §2 Abs.1 BauGB

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Oberstaufen hat in öffentlicher Sitzung am 09.02.2023 für den Bereich

"ehemalige Schlossberg Klinik Oberstaufen"

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in öffentlicher Sitzung gem. §2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Der zu überplanende Bereich befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Schlossberg Klinik. Das Plangebiet liegt innerhalb der rechtsverbindlichen Bebauungspläne "Stießberg" sowie "Schlossberg Klinik" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Oberstaufen Stießberg".

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch ändern kann.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung eines Hotels mit Wellness, Gastronomischem Angebot und Tagungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Da die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans (aktuelle Darstellung: Sondergebiet Klinik) widersprechen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB für den zu überplanenden Bereich notwendig. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Schlossberg Resort" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wird im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) aufgestellt. In diesem Zuge wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und jeweils ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB als Bestandteil der Begründung angefertigt. Ferner findet eine Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die Erstellung der jeweiligen zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB statt. Da es sich um ein Regelverfahren nach Europarecht handelt und der Bebauungsplan den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans (rechtsgültig seit: 09.01.2020) widerspricht, ist dieser gem. § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren zu ändern.

Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht im Rahmen des Verfahrens nicht.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung mit Lageplan ist zusätzlich im Internet auf der Website der Marktgemeinde Oberstaufen abrufbar.

Oberstaufen, den 21.04.2023

gez.
Martin Beckel
Erster Bürgermeister

Lageplan