Offizielle Bekanntmachungen
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie im Rathaus des Marktes Oberstaufen (1. OG, Zimmer 13) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben werden.
Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung und Jahresabschluss 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO nach Art. 102 Abs. 3 GO ausgesprochen. Die Abschlussprüfung der o.g. Jahresabschlüsse ergab folgenden Bestätigungsvermerk:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen - TEO, Oberstaufen, mit Datum vom 20. Mai 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 erteilt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen, Oberstaufen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Tourismus Eigenbetrieb Oberststaufen - TEO – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Tourismus Eigenbetrieb Oberststaufen - TEO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Beschluss des Marktgemeinderats:
- Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Prüfberichten der örtlichen Rechnungsprüfung 2019 und genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates oder seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt ist.
- Der Jahresabschluss 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO wird gem. Art. 102 Abs. 1 GO wie folgt festgestellt:
2019 - Bilanzsumme | 9.193.215,91 EURO |
2019 - Jahresfehlbetrag | 324.485,75 EURO |
Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr beträgt EUR 324.485,75 und wird vorgetragen.
Der Verlust des Vorjahres wird laut Beschluss jeweils im Folgejahr durch den Markt Oberstaufen ausgeglichen, soweit Forderungen der Gemeinde an den Tourismus Eigenbetrieb bestehen. Soweit die aufgelaufenen Verbindlichkeiten an den Markt niedriger sind, erfolgt nur eine teilweise Verlustabdeckung.
Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung des Jahresabschlusses 2019 des Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen – TEO.
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019 liegt vom 01.10.2023 – bis einschließlich 31.10.2023 in der Kämmerei des Marktes Oberstaufen, Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen zur Einsicht mit telefonischer Voranmeldung (08386/9300-335) bereit.
Oberstaufen, 15.09.2023
MARKT OBERSTAUFEN
gez.
Constanze Höfinghoff
Werkleiterin/Tourismusdirektorin
Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schindelberg, Fluhstraße 26
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schindelberg, Fluhstraße 26
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Stießberg - Bauvorhaben Schöttner"
vorhabenbezogener Bebauungsplan Hotel Bergkristall Willis
Bauleitplanverfahren
Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg")
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen hat in seiner Sitzung vom 13.07.2023 den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und Begründung in der Fassung vom 13.07.2023, gebilligt.
Ziel ist es, auf Ebene des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für den parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg" zu schaffen.
Seit der 3. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (Fassung vom 17.03.1994) des Marktes Oberstaufen wird der Großteil des Plangebietes als Sondergebiet "Schlossbergklinik" dargestellt. Ein Teilbereich im Nordosten wird als Dorfgebiet dargestellt. Da die geplante Hotel Nutzung der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan widerspricht, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) und Begründung in der Fassung vom 13.07.2023, liegt im Rathaus der Marktgemeinde Oberstaufen, Bauamt, 3. OG, Zi.-Nr. 33 Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) oder nach Vereinbarung.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Oberstaufen, den 21.07.2023
Martin Beckel
Erster Bürgermeister
Bauleitplanverfahren
Bekanntmachung des Marktes Oberstaufen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg"
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen hat in seiner Sitzung vom 13.07.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus der Satzung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) in der Fassung vom 13.07.2023, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, gebilligt.
Der Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Marktgemeinde Oberstaufen auf dem ehemaligen Klinikgelände in exponierter Südhanglage am Schlossberg. Er umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 155/2 (Teilbereich), 155/9, 155/12, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157 sowie 157/2, der Gemarkung Oberstaufen bei einer Größe von ca. 1,81 ha (s. Lageplan). Die Firma Geiger plant den Bau eines Hotels auf dem Gelände der ehemaligen Schlossbergklinik in Oberstaufen. Geplant ist ein 4- bis 5-SternehoteI mit ca. 160 Zimmern, einem Wellnessbereich und Tagungsmöglichkeiten. In zwei Untergeschossen des Hotelgebäudes befindet sich eine Parkgarage. Hierzu liegt ein Vorhaben- und Erschließungsplan vor, welcher Grundlage der gegenständlichen Bauleitplanung ist. Das Plangebiet befindet sich mit Ausnahme des geplanten Mitarbeiterhauses im Nordosten, innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Schlossberg Klinik" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Oberstaufen Stießberg" (Fassung vom 29.01.2016). Hierin ist bislang für das Plangebiet ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung: "Klinik" festgesetzt. Ferner wird ein Teilbereich der "Schlossbergstraße", welche innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Stießberg" (rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 22.09.1970) liegt, von dem gegenständlichen Bebauungsplan überlagert.
Da sich der geplante Bau des Hotel-Resorts nicht aus den bis dato rechtsverbindlichen Bebauungsplänen entwickeln lässt, erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schlossberg Resort" und zugleich 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stießberg", bestehend aus der Satzung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie dem zeichnerischen Teil (Planzeichnung) in der Fassung vom 13.07.2023, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, liegt im Rathaus der Marktgemeinde Oberstaufen, Bauamt, 3. OG, Zi.-Nr. 33, Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Sowie nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Oberstaufen, den 21.07.2023
Martin Beckel
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan
Bauleitplanung
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort" sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gem. §2 Abs.1 BauGB
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Oberstaufen hat in öffentlicher Sitzung am 09.02.2023 für den Bereich
"ehemalige Schlossberg Klinik Oberstaufen"
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in öffentlicher Sitzung gem. §2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Der zu überplanende Bereich befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Schlossberg Klinik. Das Plangebiet liegt innerhalb der rechtsverbindlichen Bebauungspläne "Stießberg" sowie "Schlossberg Klinik" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Oberstaufen Stießberg".
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch ändern kann.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung eines Hotels mit Wellness, Gastronomischem Angebot und Tagungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Da die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans (aktuelle Darstellung: Sondergebiet Klinik) widersprechen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB für den zu überplanenden Bereich notwendig.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Schlossberg Resort" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wird im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) aufgestellt. In diesem Zuge wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und jeweils ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB als Bestandteil der Begründung angefertigt. Ferner findet eine Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die Erstellung der jeweiligen zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB statt. Da es sich um ein Regelverfahren nach Europarecht handelt und der Bebauungsplan den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans (rechtsgültig seit: 09.01.2020) widerspricht, ist dieser gem. § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren zu ändern.
Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht im Rahmen des Verfahrens nicht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung mit Lageplan ist zusätzlich im Internet auf der Website der Marktgemeinde Oberstaufen abrufbar.
Oberstaufen, den 21.04.2023
gez.
Martin Beckel
Erster Bürgermeister