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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungAlexandrastraße 480538 MünchenTelefon: 089 2129-0E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Soweit wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
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Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastraße 4 80538 München Telefon: 089 2129-0 E-Mail: datenschutz@ldbv.bayern.de

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Verarbeitungsunternehmen
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Qualifizierter Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel für Oberstaufen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Januar 2024 tritt erstmals ein "qualifizierter Mietspiegel" für den Markt Oberstaufen in Kraft.

Der maßgebliche Unterschied zu den Mietspiegeln für Oberstaufen, die im Internet zu finden sind, liegt darin, dass die Erstellung unseres qualifizierten Mietspiegels wissenschaftlich begleitet und vom Marktgemeinderat per Beschluss anerkannt wurde.

Dieser aktuelle Überblick über das Mietniveau in unserer Marktgemeinde hat angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und der starken Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum große Bedeutung. Unerlässlich ist der Mietspiegel als verlässliche Orientierungshilfe sowohl für Mieterinnen Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter, die nun bei Vertragsabschlüssen und Mietpreisanpassungen eine Vergleichsmöglichkeit haben. Der qualifizierte Mietspiegel kann helfen, auf Basis einer anerkannten und qualifizierten Entwicklung, eine Verständigung beider Vertragsparteien leichter herbeizuführen und langwierige, teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Kernstück des Mietspiegels ist die Mietpreistabelle, in der die ortsüblichen Mieten als Preise pro Quadratmeter Wohnfläche aufgelistet sind. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für Besonderheiten des Wohnraumes, sodass auch Mietpreisspannen ausgewiesen werden. Gleichzeitig haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, im integrierten Tool unserer Internetseite selbst eine Berechnung durchzuführen.

Mein herzlicher Dank gilt den vielen Mieterinnen und Mieter in unserem Gemeindegebiet, die sich mit ihren Auskünften an der Erhebung zum ortsüblichen Mietpreis beteiligt haben. Weiterhin danke ich allen teilnehmenden Oberallgäuer Gemeinden, die maßgeblich dazu beigetragen haben, einen eigenen qualifizierten Mietspiegel zu realisieren.

Mit dem qualifizierten Mietspiegel möchte Ihnen der Markt Oberstaufen eine verlässliche Orientierungshilfe an die Hand geben und somit zu Transparenz und einem fairen Mietwohnungsmarkt beitragen.

Martin Beckel
Erster Bürgermeister