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Bekanntmachungen
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Offizielle Bekanntmachungen

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie im Rathaus des Marktes Oberstaufen (1. OG, Zimmer 13) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben werden.

Sitzung des Marktgemeinderates

Am Donnerstag, den 13. November 2025 findet um 20:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates im Sitzungssaal des Färberhauses statt.

Tagesordnung

1.     Anträge zur Tagesordnung
2.     Neufassung Kurbeitragssatzung - Beschlussfassung
3.     Antrag Pfarrgemeinde Maria Schnee Aach; Zuschuss Sanierung Kirche Aach - Beschlussfassung
4.     Erfrischungsgeld Wahlhelfer allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 - Beschlussfassung
5.     Ersatzbeschaffung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr Oberstaufen - Beschlussfassung
6.     Freibad Thalkirchdorf
6.1   Auftragsvergabe Architektenleistung - informativ
6.2   Teilnahme am Bundesprogramm " Sanierung kommunaler Sportstätten" - Beschlussfassung
7.     Kläranlage Oberstaufen: Auftragsvergabe Modernisierung Schaltschränke und Elektroverteilung - Beschlussfassung
8.     Kurhaus Oberstaufen: Vorstellung Standortanalyse - informativ
9.     Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
10.   Anfragen und Bekanntgaben

Die Sitzung wird nichtöffentlich fortgesetzt

Markt Oberstaufen, 06.11.2025
 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

Vollzug der Wassergesetze,

Bewilligung für die Gewässerbenutzung am Eibelebach und der Weißach zum Betrieb der Wasserkraftanlage Eibele;

Antragstellerin: Weißachtal-Kraftwerke eG

I. Zweck

Die Errichtung der Wasserkraftanlage Eibele wurde mit Beschluss vom 19.01.1960 gestattet und wird seither in gleicher Art und Weise durchgehend betrieben.

Da die letzte Bewilligung für die Gewässerbenutzung für den Kraftwerksbetrieb am 31.12.2023 auslief, wurden für die Folgezeit bzw. bis zur Erteilung einer neuen Bewilligung befristete Übergangerlaubnisse erteilt. Grund hierfür war, dass die Zusammenstellung der Planunterlagen geraume Zeit in Anspruch genommen hat.

Die Weißachtal-Kraftwerke eG beantragt nun die Bewilligung nach Art. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur weiteren Gewässerbenutzung am Eibelebach und der Weißach zum Zweck der Wasserkraftnutzung – siehe Ziff. II.

II. Antrag für wasserrechtliche Zulassung

Für die Neuerteilung der Bewilligung gemäß WHG reichte die Weißachtal-Kraftwerke eG den Antrag samt Planunterlagen beim Landratsamt Oberallgäu ein. Die Gewässerbenutzung samt Kraftwerksbetrieb wird in gleicher Art und Weise weitergeführt wie bisher; es werden keine bauliche Änderung vorgenommen.

Die Bewilligung nach § 8 WHG umfasst die Gewässerbenutzung für die

  • Ausleitung von Triebwasser aus dem Eibelebach (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
  • die Wiedereinleitung des Triebwassers nach dem Kraftwerk in die Weißach (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG)
  • die Abgabe einer Restwassermenge an der Wehranlage von 30 l/s (§ 33 WHG)
  • die Stauraumabsenkung von max. 3,5 m gegenüber dem Stauraumziel (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG)

III. Prüfung Umweltverträglichkeit

Nach Sachlage handelt es sich um kein Änderungsvorhaben nach § 9 UVPG für welches eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Errichtung der Wasserkraftanlagen ist mit Beschluss des Landratsamtes vom 19.01.1960 gestattet worden und wird seither in gleicher Art und Weise durchgehend betrieben. Erst mit der Fassung des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) vom 24.02.2010 ist die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftanlagen Inhalt der Liste des Anhangs 1 für UVP-pflichtige Vorhaben.

IV: Planunterlagen

Unterlagen

Maßstab

Erläuterung

-----

Übersichtskarte

1 : 5000

Lageplan Gesamtanlage

1 : 100

Lageplan Staubecken mit Stauerhöhung

1 : 100

Grundriss Staumauer mit Stauerhörung

1 : 100

Schnitte Staumauer mit Stauerhöhung

1 : 100

Detail Aufsetzklappe Stauerhöhung

1 : 100

Längsschnitt Druckrohrleitung

1 : 200

Grundriss und Schnitte Krafthaus

1 : 50

Grundriss und Schnitte Turbine Krafthaus

1 : 50

Grundriss Aufstellungsplan Maschine M4

1 : 20

Schnitt 1 Aufstellungsplan Maschine M4

1 : 20

Schnitt 2 Aufstellungsplan Maschine M4

1 : 20

Höhenplan Pumpenzulauf

1 : 50

Grundriss und Schnitte Pumpenzulauf Einlauf

1 : 20

Grundriss und Schnitte Pumpenzulauf Auslauf

1 : 20

Grundriss und Schnitte Stützmauern Krafthaus

1 : 50

Hydraulik

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Datenblatt Wasserkraftanlage

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Bauwerksverzeichnis

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Flurstücksplan/Flurstücksverzeichnis

1 : 1000

Bericht Gewässerökologie

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Übersichtsplan Gewässerökologie

1 : 5000

V. Hinweis auf Verfahrenshandbuch (§ 11a Abs. 3 WHG)

Das „Bayerische Verfahrenshandbuch erneuerbare Energien“ (Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) ist unter folgenden LINK abrufbar:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bay_verfahrenshanbuch_erneuerbare_energien.pdf

VI. Bekanntmachung und Auslegung, Erörterung

Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass

1. die Pläne für die beantragte Gestattung vom 14.07.2025 bis zum 15.08.2025 im Rathaus, Zimmer-Nr. 34 während der Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,

2. die Antragsunterlagen auch unter dem Link des Landkreises Oberallgäu https://www.kommsafe.de/public/download-shares/BhXf0aiLlZYPckRBl2t2WZtyxaFtFDQi sowie über die Internetseite des Marktes Oberstaufen heruntergeladen werden können,

3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

5.      a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

         b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Markt Oberstaufen, den 23.06.2025

gez.

Martin Beckel

Erster Bürgermeister

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