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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungAlexandrastraße 480538 MünchenTelefon: 089 2129-0E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastraße 4 80538 München Telefon: 089 2129-0 E-Mail: datenschutz@ldbv.bayern.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Markt Oberstaufen
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Oberstaufen aus der Vogelperspektive
Blick in den Sonnenuntergang
Hände beim binden einer Dirndlschürze
Milchkanne
Oberstaufen aus der Vogelperspektive
Blick auf Oberstaufen
Bitte scrollen

Kläranlage

Die Abwasserreinigung erfolgt in einer vollbiologischen, chemischen Anlage. Oberstaufen ist hier eigenständig. Das Abwasser, das ins Klärwerk Oberstaufen fließt, kommt aus den Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden, Bildungseinrichtungen, Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungs-Unternehmen aus Oberstaufen und den Ortsteilen des Markt Oberstaufen. Das Klärwerk wurde 1986 in Betrieb genommen und in den Jahren 2000/2001 mit einem Kostenaufwand von ca. 4 Mio. Euro  den technischen Anforderungen angepasst. Fortlaufend werden die Anlagenteile und Maschinen den Entwicklungen angepasst und entsprechend gewartet bzw. modernisiert. Die Kläranlage Oberstaufen ist eine vollbiologische, chemische Anlage für die Reinigung der Abwässer aus dem Markt Oberstaufen. Derzeit hat das Klärwerk eine Ausbaugröße von 18.750 Einwohnergleichwerten (EW60). Die entspricht der Größenklasse 4 nach der Abwasser-Verordnung.

Jährlich werden auf dem Klärwerk ca. 2.000.000 m³ Abwasser behandelt. Dass nach der Reinigung  in den Vorfluter abgeleitete Wasser wird ständig im betriebseigenen Labor auf Übereinstimmung mit den im Wasserrechtsbescheid vergebenen  Ablaufwerten überprüft. Zusätzlich erfolgt eine unabhängige Überwachung durch das Wasserwirtschaftsamt. Eine hohe und gesicherte Reinigungsleisung wird so gewährleistet und ein wichtiger Betrag zum Umweltschutz geleistet.

Als weiterer Betrag zum Umweltschutz wird seit 2015 aus dem produzierten Klärgas mit einer Gasturbine Strom erzeugt und zum Eigengebrauch genutzt. Jährlich werden so 190.000 KW/h Strom erzeugt. Als Nebenprodukt der Stromerzeugung wird mit der Abwärme das Betriebsgebäude geheizt und die Wärme für Betriebszwecke, Aufheizung Fallturm, zusätzlich genutzt. Die gesamte Regelung und Steuerung des Klärwerk erfolgt über ein Prozessleitsystem.

Kanalnetz

125 Kilometer Leitungsnetz mit 10 Pumpwerken umfasst das Leitungsnetz - ohne Grundstücksanschlüsse - in Oberstaufen. Über das öffentliche Kanalnetz wird das Abwasser dem Klärwerk in Steinebach zugeleitet. Hierbei wird unter zwei unterschiedlichen Entwässerungssystemen unterschieden. Im Trennsystem wird Schmutzwasser und Regenwasser getrennt in zwei separaten Kanalleitungen abgeleitet. Beim Mischsystem erfolgt die Ableitung in einer Kanalleitung. Dieses System ist hauptsächlich im Altbestand von Oberstaufen vorhanden. In den Ortsteilen wird hauptsächlich im Trennsystem entsorgt. Aufgrund der topographischen Lage von Oberstaufen mit drei Wasserscheiden ist es notwendig, das Abwasser über Pumpstationen dem Klärwerk zuzuführen. Die Pumpstationen wurden meist an den alten Standorten der ehemaligen Kläranlage der Ortsteile gebaut und fördern nun das Wasser über die Wasserscheiden. Insgesamt befinden sich 10 Pumpwerke im gemeindlichen Entsorgungsnetz. Beim Mischwassersystem sind zusätzliche Bauwerke zur Zwischenspeicherung und Rückhaltung von Niederschlagswasser notwendig. Drei Stauraumkanäle und Regenüberlaufbecken übernehmen diese Funktion. Über fünf weitere Sonderbauwerke erfolgt die Regelung und Steuerung des Abwassernetzes. Im Bereich größerer Regenwassereinleitungen in die Vorfluter sind Regenrückhaltebecken an der Einleitungsstellte zur Abmilderung der hydraulischen Belastung vorhanden. Insgesamt vier solcher Erdbecken mit geregeltem Ablauf befinden sich im Kanalnetz. Das gesamte Kanalnetz umfasst eine Länge von ca. 125 Kilometern. Die Rohrabmessungen reichen hierbei von der kleineren Druckleitung mit einem Außendurchmesser von 63 mm bis zum Stauraumkanal mit einem Innendurchmesser von 2,00 m. Um die Funktion des Kanalnetzes zu gewährleisten werden regelmäßige Sichtprüfungen und Kamarabefahrungen durchgeführt. Die Eigenüberwachungsverordung gibt hier den entsprechenden Rahmen vor.