Kommunalwahl 2026
In Bayern finden am 8. März 2026 die allgemeinen Gemeinde- und Kreistagswahlen (Kommunalwahlen) statt. An diesem Sonntag werden die ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, die Landrätinnen und Landräte, sowie die Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit Hauptwohnung gemeldet sind, wahlberechtigt. Diese Personen können auch dabei helfen, dass die Wahl reibungslos durchgeführt wird. Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Dienst in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahl sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Sollten Sie Interesse am Wahldienst haben oder auch weitere Informationen wünschen, melden Sie sich in der Marktverwaltung im Ordnungsamt per E-Mail oder bei dem Wahlleiter Philipp Hochstatter unter der Telefonnummer Telefonnummer: 08386 93003-17.
Hinweis zur Briefwahl
Die Kommunalwahl 2026 findet am 08.03.2026 statt. Im Zuge dessen besteht für Sie auch wieder die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe via Briefwahl zu tätigen. Im Rahmen dieser Möglichkeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung) geregelt ist, dass die Briefwahlunterlagen erst am 20. Tag vor der Wahl, also erst ab Montag, den 16. Februar 2026 versendet, bzw. ausgegeben werden dürfen. Um sicherzustellen, dass es möglicherweise bei der Postübermittlung zu keinerlei Verzögerungen kommen wird, können Sie Ihre Wahlunterlagen direkt im Einwohnermeldeamt ab dem 16. Februar 2026 abholen- und dort auch wieder abgeben. Alternativ haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Stimme am Wahltag (Sonntag, 8. März 2026) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, direkt in dem für Sie zugewiesenen Wahllokal, abzugeben. Bei Inanspruchnahme der Briefwahl achten Sie bitte darauf, dass Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns ankommen oder nutzen Sie die genannte Alternative des Abholens, oder den Gang in Ihr Urnenwahllokal, um Ihre Stimmen abzugeben.
Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Unter folgendem Link können Sie online die Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines beantragen.
Öffnungszeiten Rathaus
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am Montag, 9. März 2026 aufgrund der Wahlnachbearbeitung zur Kommunalwahl 2026 geschlossen bleibt. Ab Dienstag, den 10. März 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bekanntmachungen
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Anlage Nr. 1 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats CSU
Anlage Nr. 2 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats FWO
Anlage Nr. 3 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats UTL
Anlage Nr. 4 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats PLW
Anlage Nr. 5 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats SPD
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten