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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungAlexandrastraße 480538 MünchenTelefon: 089 2129-0E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
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  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Lokales

Bis auf Weiteres ist kein Verkauf von Bürgerkartenpaketen außer der Basis-Pakete und des Parken-Paketes möglich!

Auf Grund einer technischen Panne bei einem Dienstleister der Allgäu Walser Service GmbH (AWS) ist es derzeit nicht möglich, die Bürgerkarte (für Bürger und Zweitwohnungsbesitzer) zu verlängern oder neu zu erwerben. Das betrifft alle Berg-, Freizeit und Komplett-Pakete. Basis-Pakete und das Parken-Paket können dagegen aktuell und voraussichtlich bis Ende des Jahres noch erworben werden. Etwa Mitte Januar soll dann – wie bei der Gästekarte bereits am 12.11.2024 erfolgt – auch beim dann sog. Daheim-Pass als Trägermedium der Bürgerkarten-Pakete die Umstellung auf eine digitale Karte (App) vollzogen sein. Daher war ursprünglich seitens der AWS geplant, dass ausschließlich in der ersten Januarhälfte ein vollständiger Verkaufsstopp unumgänglich sein wird, um in dieser Zeit das neue System zu implementieren.

Dass es jetzt schon und im bisherigen System zu einem ungeplanten Verkaufsstopp kommen musste, liegt außerhalb der Verantwortung des Marktes. Für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bittet die Marktgemeinde dennoch um Entschuldigung. Zusammen mit den Leistungspartnern wird noch abgestimmt, in welcher Form Betroffenen entgegengekommen werden kann.

Die Marktgemeinde hat die AWS aufgefordert, die aktuellen technischen Probleme mit deren Dienstleister schnellstens zu beheben. Dennoch ist derzeit leider nicht davon auszugehen, dass die oben genannten, höherwertigen Pakete vor Mitte Januar wieder erhältlich sein werden. Sobald ein Verkauf wieder möglich ist, wird darüber auf der Homepage, den social media-Präsenzen und im Mitteilungsblatt berichtet.