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Bau- und Umweltausschuss

Zusammensetzung, Mitglieder und Aufgaben des Bau- und Umweltausschusses.

 

 

Zusammensetzung

Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.

Der Bau- und Umweltausschuss wird als vorberatender Ausschuss tätig (Art 32 Abs. 1 GO), soweit ihm in der Geschäftsordnung nicht Aufgaben als beschließender Ausschuss (Art 32 Abs. 2 GO) übertragen wurden.

Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister, ansonsten sein Vertreter. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.

Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses

Ausschuss (Sitzzahl) Partei bzw. Wählergruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter

Bau- und Umweltausschuss 

(Vorsitzender Martin Beckel, 9 MGRM)

CSU

 

 

 

FWO

 

 

UTL

 

 

PLW

 

SPD/AO

Markus Geißler

Jan Fässler

Heinz Heim

 

Dr. Achim Pfisterer

Stefan Schädler

 

Johannes Hummel

Franz Kienle

 

Matthias Probst

 

Beate Kümpflein (SPD)

Thomas Stehle

Ulrich Bauer

Linda Köberle

 

SR. M. Gudrun Reichart

Markus Gorbach

 

Björn Walser

Thomas Wintergerst

 

Wolfgang Mayer

 

Michael Fink (AO)

Vorberatende Aufgaben

Folgende Aufgaben wurden dem Bau- und Umweltausschuss als vorberatendem Ausschuss übertragen:

- soweit die Zuständigkeit des Marktgemeinderates nach §§ 1 und 2 gegeben ist.

Beschließende Aufgaben

Folgende Aufgaben wurden dem Bau- und Umweltausschuss als beschließender Ausschuss übertragen:

1. Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs, sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO, 

2. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben, 

3. Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben des Marktes bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 Euro, soweit die Mittel im Haushalt eingeplant und verfügbar sind, 

4. Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden, 

5. Ausübung von Vorkaufsrechten, 

6. grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen, 

7. Entscheidungen über Widmungen  nach Straßen- und Wegerecht, 

8. Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren,

9. Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen, 

10. Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen,

11. Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten,

12. Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft,

13. Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten, sowiet die Voraussetzungen unter 3. gegeben sind, 

soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.

Die Bewilligung von Einzelverpflichtungen aus den Sammelansätzen reicht bis zu 100.000,00 Euro.