Funkenfeuer
Generell sind bei einem Funkenfeuer folgende Maßgaben zu beachten
- Das Feuer muss rechtzeitig vorher als Information für die Feuerwehr beim Markt Oberstaufen mittels Formblatt angezeigt werden. Ergänzend dazu kann ein Feuer auch bei der zuständigen Polizei angezeigt werden.
- Die Feuerstelle muss außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
- Die Feuerstelle ist durch mindestens zwei leistungs- und reaktionsfähige, mit geeignetem Löschgerät ausgestatteten Personen über 16 Jahre ständig zu beaufsichtigen.
- Bei starkem Wind darf kein Feuer entfacht werden.
- Das Brandgut darf nur im trockenen Zustand verbrannt werden.
- Um die Feuerstelle muss ein ausreichend breiter Schutzstreifen vorhanden sein. Zuschauer haben einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, erloschen ist.
- Verbrennungsrückstände sind möglichst bald fachgerecht zu entsorgen.
Darüber hinaus sind folgende Schutzabstände einzuhalten:
- 300 m zu Krankenhäusern, Kinder und Altenheimen u.ä. Einrichtungen,
- 300 m zu Gebäuden, deren Wände oder Dächer aus brennbaren Baustoffen bestehen oder in denen leicht entflammbare Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden,
- 100 m zu sonstigen Gebäuden,
- 100 m zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen,
- 75 m zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen,
- 25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen,
- 10 m zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen sowie Privatwegen, die von der Öffentlichkeit benutzt werden.
Landratsamt gibt Tipps – Das darf ins Funkenfeuer
Als Brennstoff dürfen nur unbehandelte, möglichst trockene Hölzer verwendet werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Laut Mitteilung werden die Funken stichprobenartig kontrolliert. Brandbeschleuniger zum Entzünden (wie Benzin, Heizöl, oder Dieselkraftstoff) sind verboten.
Nicht verbrannt werden darf behandeltes Holz und Altholz. Dazu zählen gestrichene, lackierte, verleimte oder beschichtete Hölzer, Sperrholz, Span-/Faserplatten, mit Holzschutzmitteln behandeltes Material oder imprägniertes Holz aus Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau. Nicht zu suchen haben in einem Funken auch Abfälle wie Altreifen, Sperrmüll, Matratzen, Möbelholz, Altheu, Kunststoff, Papier und Pappe. Bei der Standortwahl sollen die Verantwortlichen mögliche Brandgefahren und nötige Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Trockenwiesen und anderen leicht entzündlichen Dingen beachten. Und sie sollen laut Behörde genug Feuerlöscher bereithalten.
Fragen zum Thema Funkenfeuer beantworten auch die Experten der Abteilung „Technischer Umweltschutz“ im Landratsamt, Telefon +49 8321 612-404.
Quelle Bilder: Freie Wähler Oberstaufen
Der ZAK informiert: Annahme von Funkenasche
Wie jedes Jahr nimmt der ZAK auch heuer wieder kostenlos "Funkenasche" am MHKW Kempten, an den Müllumladestationen Sonthofen und Lindau an. Die Annahme ist jedoch frühestens ab Montag, 13. März 2023 möglich. Voraussetzung für die Annahme ist außerdem, dass die Asche ganz ausgekühlt, frei von Schrott ist und keine Steine o.ä. enthält! Ansonsten muss die Asche kostenpflichtig entsorgt werden.
Das ausgefüllte Formblatt schicken Sie bitte per E-Mail an Veranstaltungen @oberstaufen.info, bei weiteren Fragen steht Ihnen Christian Heidrich telefonisch unter 08386/93003-15 zur Verfügung.