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Gewässerunterhalt
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Gewässerunterhalt

Schutz, Pflege und Entwicklung Gewässer dritter Ordnung (inklusive Hochwasserschutz)
Bayern ist ein Wasserland. Hier fließen rund 100.000 Kilometer Gewässer von kleinen Quellbächen bis zu den großen Flüssen Donau und Main. Etwa 92.000 Kilometer davon sind kleine Gewässer, auch als Gewässer 3. Ordnung bezeichnet. Deren Unterhaltung nach Artikel 22 (Unterhaltungslast), die auch die Pflege und Entwicklung umfasst, und deren Ausbau nach Artikel 39 (Ausbaupflicht) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) sind in der Regel Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen.

Die Kommunen erfüllen diese Aufgaben im eigenen Wirkungskreis und werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt unterstützt. Erklärung Begriff "Gewässer-Nachbarschaften": helfen durch regelmäßige Nachbarschaftstage die konkreten fachlichen Bedürfnisse und Anliegen der Unterhaltsverpflichteten an Gewässern dritter Ordnung zu behandeln. Ziel der Gewässer-Nachbarschaften ist, zu einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und ökologisch verträglichen Gewässerunterhaltung beizutragen

Herausforderungen und Ziele
Wichtig für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung, der unteren Naturschutzbehörde, der Fachberatung für Fischerei, der Wasserrechtsbehörde und weiteren Fachstellen. Entscheidender Erfolgsfaktor ist die intensive und frühzeitige Einbindung möglicher Beteiligter vor Ort, die dazu beiträgt, dass gemeinsam getragene Ziele besser umgesetzt und damit auch nachhaltig beachtet werden.

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