Breitbandausbau: Antragstellung Bayerische Gigabit Förderrichtlinie (BayGibiR)
Bereits im November war Herr Josef Ledermann vom gleichnamigen Ingenieur- und Beratungsbüro in der Sitzung und hat den Marktgemeinderat über die aktuelle Entwicklung in der Bayerischen Gigabit Förderrichtlinie informiert. Auch an diesem Abend war Herr Ledermann persönlich vor Ort, um über weitere Details des Förderprogramms zu berichten.
Im Zuge der Projektierung zur flächendeckenden Erschließung im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Förderrichtlinie wurde eine Gesamtplanung für das Gebiet der Marktgemeinde erarbeitet. Auf Basis dieser Gesamtplanung belaufen sich die Kosten für den Ausbau dieser Adressen (insgesamt 2.304) auf ca. 6 Mio. Euro. Auf Basis der Rahmenbedingungen stehen zum Ausbau allerdings nur ca. 2,8 Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Der Eigenanteil der Marktgemeinde beträgt ca. 280.000,00 Euro. Es ist geplant, die daraus resultierende Lücke von rund 3,2 Mio. Euro durch Synergieeffekte beim eigenwirtschaftlich geplanten Ausbau der Deutschen Telekom zu schließen. Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau wurde im Nachgang zum Markterkundungsverfahren durch die Deutsche Telekom für Teile des Gebiets der Marktgemeinde angekündigt, allerdings nicht belastbar mit Daten und Fakten belegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat daher wie folgt vorzugehen:
- Start des Auswahlverfahrens im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie zum flächendeckenden Gesamtausbau im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (zusätzlicher IKZ-Bonus: 50.000,00 Euro)
- Deckelung der maximalen Angebots-Summe auf den maximalen Förderbetrag
- Verteilung der Kosten zwischen den an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Kommunen nach Trassenlänge und Anzahl der Anschlüsse
- Stellung der Anträge auf Bewilligung der Fördermittel nach Abschluss des Auswahlverfahrens
Der Marktgemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich im Rahmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise voranzutreiben.
Abschluss des Breitbandausbaus in den bisherigen beiden Förderverfahren - Buchbarkeit
In den vergangenen Wochen und in wenigen Fällen noch in den nächsten Wochen wurden bzw. werden die im Rahmen der Förderverfahren zum Breitbandausbau hergestellten Glasfaserhausanschlüsse in den Systemen der Telekommunikationsunternehmen auch für den Endkunden buchbar. Erkundigen Sie sich bei Interesse daher nach der Verfügbarkeit für Ihr Objekt beim Telekommunikationsunternehmen Ihrer Wahl. In der Regel sind die verfügbaren Bandbreiten auf deren Internetseiten unter dem Stichwort "Verfügbarkeitsabfrage" zu finden.
Die Ausbaumaßnahmen führen nicht automatisch zu einer besseren Bandbreite bei der Internetversorgung. Wer dies in Anspruch nehmen will, muss daher stets beim bevorzugten Telekommunikationsunternehmen auch eine Änderung des Internettarifes beauftragen.