Der Hausanschluss
Der Leitungsabschnitt bis zur Zählung im Haus wird als Hausanschluss bezeichnet
Welche Kosten erstehen bei einem Hausanschluss?
Für die Erstellung des Hausanschlusses wird eine Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung bis in Ihr Haus verlegt. Im Haus endet diese Leitung mit der Übergabestelle, dem Wasserzähler. Der Aufwand für die Herstellung des Hausanschlussabschnittes, der sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Zu den Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses kommen noch die Beiträge zur Deckung des Herstellungsaufwandes für die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen. Diese setzen sich zusammen aus dem Geschossflächenbeitrag und dem Grundstücksflächenbeitrag. Die Beitragssätze können Sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) entnehmen. Die Grundstücksflächenbeiträge fallen nur insoweit an, wie das Grundstück noch nicht veranlagt wurde (z. B neu erschlossene Grundstücke).
Was ist auf der Baustelle zu beachten?
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum, für alle An-schlüsse nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.
Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist der Grundstücksanschluss gasdicht durch die Bodenplatte zu führen. Entsprechende Sparteneinführungen, ggf. Mehrsparteneinführungen sind zu verwenden.
Überbaute Hausanschlussleitungen sind in Leerrohren zu verlegen. Maximaler Krümmerwinkel 15°. Wandeinführungen sind mit dem Wasserwerk abzustimmen.
Wer beantragt einen Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen bevollmächtigten beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag ist im Bauamt des Markts Oberstaufen erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Sie können sich den Antrag auf dieser Seite als Datei herunterladen. Dabei ist zu beachten dass der Antrag immer in doppelter Ausführung eingereicht wird. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 benötigt sowie die vollständigen Baupläne aller Geschossflächen im Maßstab 1:100. Der geplante Standort der Wasseruhr ist kenntlich zu machen.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich. In der Regel wird der Wasseranschluss zusammen mit den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.
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Wer legt die Ausführung und die Leitungsführung fest?
Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserwerkes und Ihrer Hausinstallation legt das Wasserwerk fest. Dieses wird Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Bei Anschlüssen deren Leitungslänge von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als 100 m beträgt behält sich der Markt Oberstaufen vor einen Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze zu fordern. Die Kosten sind hierbei von Anlieger zu tragen. Damit können Wasserverluste eingedämmt werden.
Was gehört alles zur Hausinstallation?
Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.
Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?
Nein! Sie darf nur durch einen Fachbetrieb hergestellt und unterhalten werden, der die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften für die Verlegung solcher Leitungen gewährleistet.
Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?
Ja, sofern eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss herangezogen werden kann. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen, stellen Sie dafür bitte einen Antrag beim Wasserwerk des Markts Oberstaufen. Die Kosten für die Bereit-stellung und den Verbrauch werden dann gesondert in Rechnung gestellt.
Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"?
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Markt Oberstaufen ist die Wasserabgabesatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung. Beide werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt. Die Satzungen können beim Bauamt eingesehen bzw. über die auf dieser Seite aufgeführten Links heruntergeladen werden.
Hauseinführungen für nicht unterkellerte Gebäude bei Standardanschlüssen (Gas, Wasser, Strom)


1. Allgemeines
Die Versorgungsunternehmen (VU) beraten Sie gern über Hauseinführungen für nicht unterkellerte Gebäude, um mit Ihnen gemeinsam eine optimale technische Lösung zu finden. Bitte stimmen Sie deshalb die Trassierung der Anschlussleitungen und die Durchführung für die Hausanschlüsse vor der Herstellung der Bodenplatte mit den VU´s ab!
Der Hauseinführungspunkt ist so zu wählen, dass die Anschlussleitung geradlinig und auf kürzestem Weg von der Versorgungsleitung in der Straße zum Gebäude führt und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Bei Gebäuden ohne Keller ist die Zuführung der Anschlussleitungen unterhalb der Bodenplatte nur über ein Leerrohrsystem möglich, welches Ihrerseits vorzubereiten ist. Damit wir die Anschlussleitungen entsprechend den Regeln der Technik gas- und wasserdicht ins Haus führen können, müssen Sie ein zugelassenes Hauseinführungssystem bei der Herstellung der Bodenplatte des Gebäudes mit einplanen und verlegen. Es gibt industriell gefertigte Hauseinführungssysteme – geprüft und zuverlässig. Diese Hauseinführungssysteme bestehen aus einem gegen die Bodenplatte abgedichteten Futterrohr und einem Dichtungseinsatz (Einbau durch Bauherrn), der die Kabel und Rohre durch die Bodenplatte führt. Das Futterrohr muss konform mit dem Dichtungseinsatz sein.
Zur termingerechten Beschaffung des Futterrohres übermitteln wir Ihnen gern die entsprechenden Kontakte.
Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind als Hauseinführungen für Wasser-, Strom- und Gashausanschlüsse ungeeignet und werden als technische Lösung unsererseits nicht zugelassen!


2. Hinweise zur Positionierung des Hauseinführungssystems
Die den Bauteilen beiliegenden Montageanleitungen enthalten detaillierte Ausführungs- und Einbauhinweise und sind unbedingt zu beachten!
Das Futterrohr ist höhenmäßig so einzubauen, dass die endgültige Fußbodenhöhe bündig abschließt und der Fertigfußboden das Futterrohr nicht überdeckt.
Bei einer eventuell erforderlichen Verlängerung des Futterrohres ist auch der Dichteinsatz in Sonderbaulänge notwendig. Diese Variante ist unbedingt mit den VU´s zu vereinbaren!
Berücksichtigen Sie die in der Zeichnung gelb dargestellte Markierung „Oberkante Rohfußboden“ (RFB), welche aufgedruckt auf dem Futterrohr zu finden ist. Der Einkürzbereich muss im Niveaubereich des Fertigfußbodens (FFB) liegen, der in der Zeichnung rot markiert ist. Das ist besonders wichtig bei Aufbauten größer 200 mm sowie kleiner 130 mm. Beachten Sie, dass die Markierung RFB nicht auf allen Bauteilen farbig ist.
Positionierung des Rohbauteils und der Schutzrohre
für Gründung mit Streifenfundament
Das Schlauchsystem, ebenfalls gasdicht, ist grundsätzlich bis vor das Streifenfundamet zu verlegen.

Ansprechpartner
Wasserwerk Oberstaufen
Herr Walser, Tel. +49 8386 93003-51, Wasser @oberstaufen.info
Stadtwerke Lindenberg
Herr Hörmann, Tel. +49 8381 9235-19, Klaus.Hoermann @stadtwerke-lindenberg.de
Weißachtal-Kraftwerk Oberstaufen
Herr Berkmann, Tel. +49 8386 486-0, info @wkw-oberstaufen.de
Infos zu Hauseinführungen
z.B. unter www.hauff-technik.de oder www.doyma.com
Bei Mehrfacheinführungen ist die Reihenanordnung zu bevorzugen.
Die Installation der Versorgungsleitungen erfolgt nur bei fachgerechter Ausführung der Hauseinführung. Bei mangelhafter Ausführung muss der Bauwerber bzw. dessen beauftragte Firma vor Einbau der Versorgungsleitungen nachbessern.