Behördenwegweiser A - Z
Eine Übersicht über behördliche Leistungen des Marktes Oberstaufen und anderer Behörden. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen des Marktes Oberstaufen und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihren Behördengang mit diesen Informationen ein wenig erleichtern könnten. Verbesserungsvorschlägen stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Ihre Vorschläge senden Sie bitte an Hauptamt @oberstaufen.info.
Plakatierungen
Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.
Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, dass der Markt Oberstaufen dies auf bestimmte Flächen beschränkt hat. Art. 28 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlaubt den Gemeinden entsprechende Beschränkungen, sofern dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen eine solche gemeindliche Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung des Anschlages zu verlangen.
- Telefon: 08386 93003-17
- Fax: 08386 93003-19
- E-Mail: sabine.haberstock@oberstaufen.info
- Zimmer: 4
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Telefon: 08386 93003-0
- Fax: 08386 93003-19
- E-Mail: manuela.knauer@oberstaufen.info
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Das Ordnungsamt ist in seiner Funktion als Bürgerbüro in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens erster Ansprechpartner in unserem Rathaus:
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