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Sitzungsberichte 2023

Berichte aus den Sitzungen des Marktgemeinderates und der Ausschüsse vom Jahr 2023

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 11. Mai 2023

Renaturierung Konstanzer Ach
Das Projekt "Revitalisierung eines Abschnitts der Konstanzer Ach" wurde dem Marktgemeinderat bereits 2021 und 2022 vorgestellt sowie im Bau- und Umweltausschuss vorberaten. Insgesamt wurde das Projekt positiv gesehen und das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Koch (Kempten) mit der weiteren Ausarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt. Für dieses stellte nun Karl-Heinz Rudolph den aktuellen Planungsstand zum ersten Bauabschnitt im Marktgemeinderat vor.

Im Herbst letzten Jahres wurden weitere Bodenuntersuchungen durchgeführt und die Planungen mussten geringfügig abgeändert werden. Wasserempfindliche Bodenschichten im östlichen Bereich des ersten Bauabschnittes erfordern zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Gerinne. Dies würde zu einer Verteuerung der Baumaßnahmen führen.

Die Finanzierungsmöglichkeiten haben sich in den letzten beiden Jahren geändert. Die „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)“ stufen den ökologischen Gewässerausbau als sehr wichtig ein, weshalb für Maßnahmen in der Regel eine Förderung von 75% gewährt werden kann. Wegen der besonderen Hochwertigkeit der geplanten Maßnahmen an der Konstanzer Ach setze sich das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) bei der Regierung von Schwaben dafür ein, dass eine Förderung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erfolgen solle. Dies entspräche dem maximal möglichen Fördersatz. Diejenigen Maßnahmenteile, die nach der Richtlinie nicht förderfähig sind, würden – soweit möglich – zum Aufbau eines gemeindlichen Ökokontos beantragt werden.

Geschätzt werden die zuwendungsfähigen Kosten des Gewässerausbaus auf ca. 351.050,00 Euro brutto. Mit einem nun angenommenen Fördersatz von 82,5% (gemittelt zwischen 75% und 90%) läge der Eigenanteil des Marktes bei ca. 61.434,00 Euro. Zusätzlich kämen Kosten für die nicht förderfähigen Maßnahmen (Begleitmaßnahmen wie Ausbesserung des bestehenden Gerinnes, Kolkschutz an der Brücke, Ertüchtigung des Kiesweges, Einrichtung einer Wassertretstelle und Honorare) in Höhe von ca. 121.400,00 Euro hinzu. Nach aktueller Schätzung liegen die Gesamtkosten der Ausbaumaßnahmen bei ca. 472.500.00 Euro, wovon der Markt einen Anteil von ca. 182.900,00 Euro zu schultern hätte. Haushaltsmittel sind für diesen ersten Bauabschnitt bereits im Haushalt 2023 eingestellt, die Restfinanzierung würde über den Haushalt 2024 erfolgen. 

Geplant ist, im Herbst 2023 die Maßnahme zu beginnen und im Frühjahr 2024 abzuschließen. Die Ausführung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes und der Zusage der Fördermittel sowie der Freigabe durch den Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben.

In der Diskussion kam die Frage im Marktgemeinderat auf, was passiert, wenn sich in diesem Abschnitt ein Biber einnisten würde. Auf der Strecke Richtung Immenstadt sind bereits Biber am Werk und es kommt immer wieder zu Problemen. Herr Rudolph erläuterte, dass die Pflege und Unterhalt der mit dem ersten Bauabschnitt geschaffenen Maßnahme beim Markt Oberstaufen liege und der Bauhof deshalb vorausschauend tätig werden sollte. Wenn es zu keinem Bewuchs mit größeren Bäumen komme, würde sich der Biber in diesem Gebiet gar nicht erst wohl fühlen. Insgesamt wird das Projekt positiv gesehen und es konnte mit 16:2 Stimmen der Beschluss gefasst werden, dass der Marktgemeinderat die Umsetzung des ersten Bauabschnittes des ökologischen Gewässerausbaus der Konstanzer Ach befürwortet und die Verwaltung ermächtigt, die weiteren Schritte des Genehmigungs- und Zuschussverfahrens durchzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistung kann erfolgen, die Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Vorgriff bereitgestellt.

 

Verkehrs- und Parkraumkonzept
In einer Klausursitzung des Marktgemeinderates Anfang des Jahres 2022 wurde übereinstimmend die Meinung geäußert, dass ein Verkehrs- und Parkraumkonzept in Auftrag gegeben werden soll. Mit diesem Konzept als Grundlage kann über den Städtebau eine entsprechende Förderung bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Auch die Konzepterstellung selbst kann mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Ziel ist es, auf Grundlage der im Konzept zu gegebener Zeit vorgeschlagenen Maßnahmen die Verkehrsströme und die Parkraumsituation vor allem im Ortszentrum Oberstaufens zu verbessern. im Rahmen der gemeindlichen Einflussmöglichkeiten sinnvoller geordnet und gesteuert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Ausschreibung des Konzeptes zunächst zurückgestellt da in dieser Zeit keine belastbare Bestandsanalyse erwartet werden konnte.

Anfang April wurden erfahrene Fachplanungsbüros zur Abgabe eines Angebotes anhand einer in Zusammenarbeit mit dem beratenden Ingenieurbüro "die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung in Südbayern GmbH" erstellten Leistungsbeschreibung aufgefordert. Diese wurde auch mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. Mit dieser Grundlage kann die Konzepterstellung im Rahmen der Städtebauförderung mit einem voraussichtlichen Fördersatz von 60% gefördert werden.

Gleichzeitig wurde auch die Erstellung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes – bezogen auf den Kernort – ausgeschrieben (dazu mehr unten folgend). Beabsichtigt ist, dass die beiden Konzepte etwa zeitgleich erarbeitet werden und eine Abstimmung der jeweils beauftragten Fachbüros untereinander erfolgt.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 27.04.2023 ging leider nur ein Angebot ein (6 erfahrene Fachplanungsbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). Nach Prüfung des Angebotes durch das Ingenieurbüro "die Städtebau" berücksichtigt das vorliegende Angebot die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in guter bis sehr guter Weise und liegt mit einer Honorarsumme von 68.859,83 Euro brutto im derzeit üblichen Rahmen. Es handelt sich hierbei um ein wirtschaftliches Angebot im Quervergleich zu Angeboten bei sachähnlichen Ausschreibungen anderer Kommunen.

Aus förderrechtlichen Gründen muss zunächst ein Bewilligungsbescheid zur Förderung des Konzeptauftrages bei der Regierung von Schwaben im Rahmen der Städtebauförderung eingeholt werden.

In der Diskussion kam das Thema Radverkehr auf und ob dieses in diesem Konzept ebenfalls berücksichtigt wird. Die Berücksichtigung des Thema Radverkehr wurde in der Ausschreibung ausdrücklich gefordert, nachdem sich die Städtebauförderung aber auf das Kerngebiet Oberstaufens begrenzt, muss abgeklärt werden, wie weit Untersuchungen zum Radverkehr über das Ortszentrum hinaus erfolgen können und auch gefördert werden. Alternativ wäre die separate Beauftragung eines Radverkehrskonzeptes möglich, wobei evtl. Mittel aus anderen Förderprogrammen erhältlich wären und auch eine Betrachtung über das städtebauliche Sanierungsgebiet hinaus förderbar wäre. Stimmen aus dem Marktgemeinderat baten darum, dass auch   Zwischenstände in der Konzepterarbeitung dem Gremium vorgestellt werden und dass schon von Beginn an etwa der örtliche Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie einbezogen wird. Erster Bürgermeister Martin Beckel bestätigte, dass dies von vorneherein geplant war.

Einstimmig ermächtigte der Marktgemeinderat die Verwaltung bei der Regierung von Schwaben ein Förderverfahren zur Förderung eines Verkehrs- und Parkraumkonzeptes gemäß dem Angebot der Firma Bernard Gruppe ZT GmbH vom 26. April 2023 zu einer Honorarsumme von 68.859,83 Euro brutto und zusätzlich ggf. sinnvollen optionalen Angebotsleistungen in Gang zu setzen. Außerdem ermächtigte der Marktgemeinderat die Verwaltung zusätzlich gewählte optionale Angebotsleistungen zu beauftragen, sofern die Regierung von Schwaben für alle Teile des zu beauftragenden Leistungsumfangs eine Förderzusage erteilt hat.

 

Einzelhandels- und Gastronomiekonzept
Zur Situationsanalyse und Gewinnung von Maßnahmenvorschlägen für die Abrundung und Verbesserung des Einzelhandels- und Gastronomieangebotes sowie die Beseitigung von diesbezüglichen Leerständen im Ortszentrum soll ein Einzelhandels- und Gastronomiekonzept erstellt werden. Auch diese Maßnahme wurde aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt, da keine den Normalfall abbildende Bestandsaufnahme erwartet werden konnte.

Es wurden deshalb Anfang April 5 erfahrene Fachplanungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erstellung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes anhand einer durch den Markt vorgegebenen Leistungsbeschreibung aufgefordert. Die Leistungsbeschreibung wurde zuvor in Zusammenarbeit mit dem beratenden Ingenieurbüro "die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung Südbayern GmbH" erstellt und inhaltlich mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. Damit kann die Konzepterstellung im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden (Fördersatz voraussichtlich 60%).

Bis zum Ende der Abgabefrist reichten zwei Firmen Angebote ein. Die Angebote wurden vom beratenden Ingenieurbüro "die Städtebau" geprüft mit dem Ergebnis, dass das Angebot eines Bieters im Teilbereich Gastronomiekonzept deutlich besser mit dem Anforderungskatalog der Leistungsbeschreibung übereinstimmt und dieses daher als wirtschaftlicheres Angebot gewertet wird. 

Auch bei der Vergabe eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes ist zu beachten, dass aus förderrechtlichen Gründen vor der Vergabe des Auftrags eine Zustimmung bei der Regierung von Schwaben im Rahmen der Städtebauförderung eingeholt werden.

In der Diskussion kam die Frage auf, was Oberstaufen die Erstellung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes bringen würde und wie die Leerstände mit diesen Konzepten gelöst werden können. Erster Bürgermeister Martin Beckel stellte klar, dass mit den Ergebnissen der Konzepte weitergearbeitet werden soll und diese nicht beauftragt würden, um dann unbeachtet in einer Schublade zu landen. Die Erstellung der Konzepte sei auch Voraussetzung, um Förderungen für die Umsetzung von daraus resultierenden Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Es werde beispielsweise eine Ist-Analyse der Kaufkraft ermittelt und identifiziert, für welche Handelsbereiche noch Versorgungsbedarf bestehe bzw. welche Bereiche bereits ausreichend abgedeckt sind. Durch den Kontakt zu dem mit der Konzepterstellung beauftragten Fachplanungsbüro erschließen sich dem Markt eventuell auch weitere Anlaufstellen, welche die Ansiedelung von Unternehmen in bisher nicht ausreichend vorgehaltenen Handelsbereichen Oberstaufens fördern können. Möglich sei auch, dass sich aus dem Konzept ergebe, dass vor Ort eine Person als Kümmerer um die Belange von Einzelhandel und Gastronomie eingestellt werden sollte. Die Personalkosten dafür könnten dann wiederum in den Anfangsjahren mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Der Marktgemeinderat steht positiv hinter der Erstellung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes. Es wurde betont, dass die örtlichen Vertreter von Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie bei der Konzepterarbeitung intensiv einzubinden sind.

Einstimmig ermächtigte der Marktgemeinderat die Verwaltung bei der Regierung von Schwaben ein Förderverfahren zur Förderung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes entsprechend einem Angebot der Fa. GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH zu einem Honorar von 43.732,50 Euro (brutto) und optionaler Angebotsleistungen in Gang zu setzen sowie auch diesen Auftrag zu vergeben, sofern für alle Teile des zu beauftragenden Leistungsumfangs die Förderzusage der Regierung von Schwaben vorliegt.

 

Straßensanierung 2023
Die Straßensanierung 2023 wurde ausgeschrieben und dabei acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Angebotseröffnung am 4. April 2023 sind insgesamt zwei Angebote eingegangen. Die Firma Dobler hat mit einem Angebotspreis von 662.775,64 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. In der Ausschreibung sind nachfolgende Abschnitte und Teilbeträge enthalten: 

Bgm.-Hertlein-Straße 71.000,00 Euro
Bauhof Im Moos 25.000,00 Euro
Am Silberbühl 17.000,00 Euro
Salzstraße 238.000,00 Euro
Argenstraße Richtung Genhofen 136.000,00 Euro
Ludwig-Maier-Weg 71.000,00 Euro
Hugo-von-Königsegg-Straße 5.000,00 Euro
Schachtsanierung im Ortsbereich 60.000,00 Euro
Pflaster erneuern im Ortsbereich 19.000,00 Euro
Nachverfugen Pflaster 7.000,00 Euro
Regie/Geräte/Material 13.000,00 Euro

Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt 2023 eingestellt. 

Der Marktgemeinderat nahm den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die vorgetragenen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und den Auftrag an die Firma Dobler aus Lindenberg mit brutto 662.775,64 Euro zu vergeben.

 

Änderung der Parkgebührenordnung
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Mai 2023 wurde die Änderung der Parkgebührenordnung vorberaten. Nachdem die Parkgebührenordnung zuletzt zum Dezember 2022 geändert worden war, kam es in der Folge zu einigen Rückmeldungen und Wünschen nach erneuter Änderung aus der Bürgerschaft sowie auch von Vertretern von Einzelhandel (OHA) und Gastronomie (HOGA). Die Verwaltung griff diese auf und schlug dem Marktgemeinderat nun folgende Änderungen der Parkgebührenordnung vor:

  • Die Geltungsdauer der sog. "Semmeltaste" (gebührenfreies Parken) wird von 20 auf 30 Minuten erhöht
  • Am Parkplatz der Lindauer Straße wird ebenfalls eine Semmeltaste eingeführt
  • Die Höchstparkdauer der innerörtlichen Parkplätze wird von bisher einer auf künftig zwei Stunden erhöht
  • Der Parkplatz am Strumpfar ist wieder kostenfrei und bis zu 4 Stunden bei Auslage der Parkscheibe nutzbar
  • Der Parkplatz entlang der Immenstädter Straße wird ebenfalls wieder kostenfrei und bis zu 10 Stunden bei Auslage der Parkscheibe nutzbar
  • Der Parkplatz Kurhaus wird wieder kostenfrei und bis zu 4 Stunden bei Auslage der Parkscheibe nutzbar
  • Auf dem Parkplatz Kindergarten darf wieder kostenfrei und bis zu 4 Stunden bei Auslage der Parkscheibe beparkt werden (zudem Rückführung der alten Regelung im Bereich der ersten Parkmöglichkeit, hier soll das absolute Halteverbot wieder angebracht werden mit dem Zusatz "Bringen und Abholen Kindergartenkinder frei")

In der Diskussion wurde der Vorschlag der Verwaltung zur erneuten Änderung der Parkgebührenordnung positiv bewertet. Kritisch äußerte sich ein Marktgemeinderatsmitglied zur Verwarnungspraxis der kommunalen Verkehrsüberwachung. Erster Bürgermeister Martin Beckel stellte klar, dass das Parken in der Fußgängerzone strikt verwarnt wird und auch das Parken auf dem Gehweg absolut nicht akzeptabel ist – Wünsche und Praxis der Autofahrer dürfen nicht über alles gestellt werden. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung würden sich an geltendes Recht handeln und haben hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung Bundesrecht zu vollziehen. Bei Verstößen bestehe hinsichtlich der Bußgeldhöhe kein Spielraum. Diese sei bundesweit einheitlich vorgegeben.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die neue Parkgebührenordnung. Diese hängt an der Amtstafel vor dem Rathaus aus, liegt zur Einsichtnahme im Rathaus, 1. Stockwerk Zimmer 13 aus und ist im Internet hier zu finden.

 

Ausbau des ÖPNV Angebotes
Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff informierte den Marktgemeinderat darüber, dass das ÖPNV Angebot in Oberstaufen nun deutlich verbessert werden konnte.

Verbindung nach Steibis
Bereits im Zeitraum vom 29. Dezember 2022 bis 8. April 2023 wurde bei Fa. Komm mit ein Probebetrieb der Busverbindung nach Steibis am Wochenende zu den Abendstunden durchgeführt (Donnerstag, Freitag und Samstag bis 21.35 Uhr zwischen Bahnhof Oberstaufen und Steibis Dorf). Nach Rücksprache mit dem Busfahrer äußerten sich die Mitfahrenden sehr positiv über den Ausbau der Fahrzeiten und möchten dieses Angebot nicht mehr missen. Deshalb steht das Angebot nun ganzjährig fest im Busfahrplan.

Mittagslücke zur Hochgratbahn
In den bayerischen Schulferien und an den Wochenenden soll ab dem 31. Juli 2023 stündlich ein Bus täglich ab 8.40 Uhr bis 17.40 Uhr gemäß dem Fahrplan vom Bahnhof Oberstaufen über Steibis zur Hochgratbahn fahren. Die momentane Lücke zwischen 10.40 Uhr und 14.40 Uhr, in der kein regelmäßiger Bus von und zur Hochgratbahn fährt, wird damit geschlossen. Zu den bayerischen Schulzeiten kann diese Lücke leider (noch) nicht geschlossen werden, da aufgrund des Schülerverkehrs dafür ergänzende Busse und Fahrer nötig werden, was eine deutliche Kostensteigerung mit sich brächte, abgesehen von dem generellen Mangel an Fahrern. Die Mittagskurse stellen aber weiterhin eine öffentliche Bedienung bis Steibis sicher.

Neue Ortsbus-Runden
Der aktuelle Ortsbus wird durch einen neuen Ortsbus ersetzt und die Runden werden ausgebaut, unter anderem, um damit die Hündle Talstation ergänzend zur RBA-Strecke anzubinden. Zukünftig soll es daher drei statt 1 Ortsrunden geben, die in der Regel stündlich gefahren werden:

Runde 1 Stießberg – täglich von 8.05 bis 13.05 Uhr sowie 14.35 bis 17.35 Uhr
Bahnhof – Haus des Gastes – Schloßstraße/Kapelle – Schloßberg – Allgäu Sonne – Stießberg/Willis – (über B308) Bahnhof

Runde 2 Buflings/Kalzhofen – täglich von 8.25 bis 17.25 Uhr
Bahnhof – Haus des Gastes – Feuerwehrhaus – Pfalzen/Bavaria – Pfalzen/Am Silberbühl – Buflings – Kalzhofen – Kaufmarkt – H+Hotel – Feuerwehrhaus – Haus des Gastes – Bahnhof

Runde 3 Hündle Express – tägliche Direktverbindung Bahnhof – Hündle – Bahnhof
Der "Hündle-Express" (hier auch durch Fa. Komm mit) ergänzt den Fahrplan zur Linie 39 (RBA), so dass ab 15.05.2023 i.d.R. nahezu alle 30 min. ein Bus vom Bahnhof Oberstaufen in Richtung der Hündlebahn fährt.
Bahnhof – (über B308) Hündle – (über B308) Bahnhof
(Die genaue Taktung mit der RBA Linie 39 ist noch durch das LRA-OA zu klären!)
ACHTUNG: Während der Revisionszeit der Hündlebahn von Anfang November bis Weihnachten wird die Runde "Hündle-Express" nicht gefahren.

Grenzüberschreitender Busverkehr – INTERREG-Projekt
Im Rahmen eines Interreg-Projektes mit Vorarlberg soll ab Dezember 2023 die Linie nach Vorarlberg (alt: Linie 29, neue: Linie 890) für die nächsten 3 Jahre verdichtet werden. Genau bedeutet das:
Montag – Freitag: Sieben Verbindungen hin und sieben Verbindungen zurück zwischen Oberstaufen und Egg.

Samstag, Sonntag, österreichische Feiertage: sechs Verbindungen hin und sechs Verbindungen zurück zwischen Oberstaufen und Krumbach.

Die für Deutschland anfallenden Kosten werden zu 50% vom Landkreis Oberallgäu übernommen, die restlichen Kosten teilen sich der Markt Oberstaufen und der Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen.

 

St 2005, Sanierung Weißacher Steig
Der Marktgemeinderat wurde darüber informiert, dass aufgrund von Personalmangel beim Straßenbauamt die Sanierung des Weißacher Steig in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden kann. Auf die Nachfrage, ob das vorhandene Loch in der Fahrbahndecke zeitnah provisorisch beseitigt werden kann, konnte bisher keine Zusage vom Straßenbauamt erlangt werden.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. März 2023

Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH (OTM): Wirtschaftsplan 2023
Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff und Prokurist Steffen Schmitt stellten den Wirtschaftsplan 2023 der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH (OTM) vor. Dieser wurde bereits in der Aufsichtsratssitzung der OTM vorberaten und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung empfohlen. Der Wirtschaftsplan schließt im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 7.061.894,00 Euro und mit Aufwendungen in Höhe von 7.061.984,00 Euro ab, was zu einem neutralen Jahresergebnis von 0,00 Euro führt. Im Vermögensplan schließt er mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 85.000,00 Euro ab, eine Nettokreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Stellenplan umfasst 27,84 Vollzeitäquivalenzen. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan 2023 der OTM. Erster Bürgermeister Martin Beckel wurde als Vertreter des Alleingesellschafters Markt Oberstaufen unter Verzicht aller vorgeschriebener Formen und Fristen ermächtigt, in einer gesonderten Gesellschafterversammlung der OTM den Wirtschaftsplan 2023 zu beschließen.

 

Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO): Wirtschaftsplan 2023
Werkleitung Constanze Höfinghoff und der kaufmännische Leiter Steffen Schmitt stellten den Wirtschaftsplan 2023 für den Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO) vor. Die Vorberatungen haben bereits in der Februar-Sitzung des Tourismusausschusses stattgefunden. Der Erfolgsplan weist Erträge in Höhe von 8.192.782,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 7.180.226,00 Euro aus und weist damit einen geplanten Überschuss aus in Höhe von 1.012.556,00 Euro. Der Vermögensplan ist mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 3.548.500,00 Euro ausgeglichen. Der Gesamtbetrag, der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahme wird auf 1.269.394,00 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt. Der Stellenplan 2023 weist 15,03 Vollzeitäquivalenzen aus. Auf die Frage, ob bereits neue Informationen bezüglich der Steuerrückzahlung vorliegen, antwortete Werkleitung Constanze Höfinghoff, dass derzeit weitere Gespräche geführt werden, ein Antrag auf Steuerbefreiung wurde aber bereits gestellt. Der Marktgemeinderat genehmigte einstimmig den Wirtschaftsplan des TEO für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form.

 

Genehmigung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2023 samt Anlagen
In zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (kameraler Haushalt des Marktes Oberstaufen) und einer Sitzung des Tourismusausschusses (kaufmännischer Erfolgs- und Vermögensplan des Tourismus Eigenbetriebes Oberstaufen – TEO) und in internen Vorgesprächen wurde der Haushalt 2023 mit Anlagen vorberaten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. 
Erster Bürgermeister Martin Beckel sieht es als positive Entwicklung, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer keine Erhöhungen notwendig sind. Bei den Parkgebühren sowie Wasser- und Abwassergebühren waren im letzten Jahr Erhöhungen notwendig, letzteres aufgrund von neu aufgestellten Kalkulationen. Bei den Personal- und Energiekosten wurden aufgrund von den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen bzw. den Unsicherheiten am Energiemarkt die Ansätze nach bestem Wissen geschätzt. Erfreulich ist, dass der Kreisumlagehebesatz heuer gleich bleibt. Hier habe er sich in seiner Eigenschaft als Stellv. Kreisvorsitzender im Bayer. Gemeindetag massiv dafür eingesetzt. Im Vermögenshaushalt bilden die Schwerpunkte der  Grundstückserwerb, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Ausstattung gemeindlicher Gebäude mit Photovoltaikanlagen, die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Oberstaufen sowie die Renaturierung der Konstanzer-Ach. Außerdem sind die Planungskosten für die Projekte der nächsten Jahre wie Freibad in Thalkirchdorf, Wohnnutzung des ehemaligen Krankenhauses sowie die Fortführung der Sanierung der Ortsdurchfahrt eingeplant. Außerdem wurde in der Klausurtagung des Marktgemeinderates die Erstellung eines Mobilitäts- und Einzelhandelskonzeptes beschlossen. Hierzu finden gerade die finalen Abstimmungen mit der Regierung von Schwaben statt. Es sei davon auszugehen, dass die Verschuldung des Marktes in den nächsten Jahren steigen wird, sollten alle geplanten Projekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Ein herzliches Dankeschön richtete der Erste Bürgermeister an das gesamte Team der Finanzverwaltung, angeführt von Kämmerer Matthias Straub, der in den letzten Wochen das umfangreiche Zahlenwerk nach vielen internen Besprechungen sowie Beratungen im Tourismusausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschusses fertiggestellt hat.

Kämmerer Matthias Straub stellte dem Marktgemeinderat das ausführliche Zahlenwerk vor. Der Haushaltsplan des Marktes für das Jahr 2023 ist auf der Homepage visualisiert einsehbar.

Der Marktgemeinderat genehmigte einstimmig den Haushaltsplan 2023 mit den Anlagen Gesamtplan mit Einzelplänen 2023, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Stellenplan 2023 sowie die Haushaltssatzung 2023. Außerdem bestätigte der Marktgemeinderat die Finanzplanung 2024-2026.

 

Finanzierung Zukunft Allgäu-Walser-Card
Die Allgäu-Walser-Card ist seit Dezember 2002 in Betrieb, aktuell bei 6.400 Gastgebern im Oberallgäu, im Westallgäu und im Kleinwalsertal mit jährlich rund 780.000 Meldescheinen, über 10 Mio. Karten-Nutzungen bei rund 2,2 Mio. Kartenausgaben vor allem an Übernachtungsgäste. Der Vertrag mit dem Dienstleister läuft 2026 aus. Daher wurde 2022 eine Markterkundung durchgeführt, die nun Basis für die Neu-Ausschreibung sein soll. Zu einem erhöhten Zeitdruck führt aktuell die globale Halbleiterkrise, da die bisher verwendeten Chipkarten nicht mehr verfügbar sind. Der Restbestand an Karten geht im Laufe der Jahre bis 2024 zur Neige. Deshalb soll das Ausschreibungsverfahren beschleunigt werden, damit die nächste Generation des Kartensystems möglichst bereits im Jahr 2024 eingeführt werden kann. Die Investitionskosten für das neue Allgäu-Walser-Card-System werden voraussichtlich ca. 2,0 Mio. Euro netto betragen (Ergebnis Markterkundung) und sollen auf Basis der Anteile am Stammkapital der OATS durch die Gesellschafter finanziert werden. Dies bedeutet für Oberstaufen bei 3,33% Anteil am Stammkapital einen Betrag von max. 66.600,00 Euro netto. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Finanzierungszusage zu erteilen.

 

Bauleitplanung Bergkristall Willis
12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Willis – Bekanntmachung der Genehmigung

Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 4. März 2022 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Oberstaufen im Bereich "Willis" genehmigt, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan in seinem Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann. Die Genehmigung wird nach dieser Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

 

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotel Bergkristall" – Bekanntgabe
Der Marktgemeinderat hat am 9.2.2023 in nichtöffentlicher Sitzung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotel Bergkristall" vollinhaltlich genehmigt, so dass jetzt der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen kann.

Gegenstand des Durchführungsvertrages sind folgende Vorhaben zur Erweiterung des Hotels "Bergkristall":

  • Erweiterung des Bestandsgebäudes in Richtung Osten (BA I) – bereits gebaut.
  • Errichtung von drei Chalets sowie vier erdüberdeckter Appartements für Hotelgäste (touristische Nutzung als Beherbergungsbetrieb), ein Betriebsleitergebäude (2 Wohnungen) und eine Tiefgarage (BA II).

Im Durchführungsvertrag wurden die Fristen geregelt, bis wann das Vorhaben zu verwirklichen ist, ferner dass die Erschließung und der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich vom Vorhabenträger auf seine Kosten durchzuführen sind. Ferner wurde sichergestellt, dass die Chalets und die erdüberdeckten Appartements keiner anderen Nutzung als der touristischen Nutzung im Zusammenhang mit dem Hotel zuzuführen sind und dass es nicht zulässig ist, das süd-westliche Gebäude einer anderen Nutzung als derjenigen als Betriebsleiterhaus zuzuführen. Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotel Bergkristall"
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel Bergkristall“ in der Fassung vom 11.10.2021 gemäß dem anhängenden Satzungstext als Satzung. Für die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Marktgemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Marktgemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 11.10.2021. Die Änderungen beschränkten sich auf Ergänzung der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es waren keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

 

Bauleitplanung Haubers Naturresort Kalzhofen
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haubers Naturresort Kalzhofen

Das Hotelprojekt der Familie Hauber in Kalzhofen beschäftigt den Marktgemeinderat und seine Ausschüsse nun mehr als sechs Jahre. Das Verfahren zog sich unter anderem deshalb, weil im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung diverse Eingaben erfolgten, die eine teilweise Neuplanung erforderlich machten. In den neuen Planungen wurde nun der Baukörper deutlich reduziert, was in den Fraktionen und auch bei den Anwohnern eine gewisse Erleichterung auslöste. Erster Bürgermeister Martin Beckel zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung und sprach ein Lob an Familie Hauber aus, die die Kommunikation in den letzten Monaten deutlich verbessert hätten und mit diversen Informationsveranstaltungen die Kalzhofer Bürgerschaft auf Stand gebracht haben. Einstimmig billigte daraufhin der Marktgemeinderat den Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Hotelerweiterung "Haubers Naturresort" in Kalzhofen in der Fassung vom 10.03.2022 mit folgender Änderung: 

  • die Ostseite wird der zu erwartenden Bebauung angepasst und im Westen geringfügig vergrößert wie in der Anlage dargestellt.

Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 01.03.2023. Zu diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Haubers Naturresort" in Kalzhofen
Der Marktgemeinderat billigte einstimmig den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Haubers Naturresort" in der Fassung vom 17.02.2023 mit folgender Änderung: 

  • die Gästezimmerzahl ist auf 58 anzupassen.

Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 09.03.2023. Zu diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bauvoranfrage zum Abriss der Bestandsgebäude sowie Neuerrichtung von drei Wohnhäusern Am Kühlen Grund 2 und 4
Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 1. März 2023 bereits über diese Bauvoranfrage beraten und eine endgültige Entscheidung an den Marktgemeinderat verwiesen. Es sollte nun darüber beraten werden, ob für die geplante Baumaßnahme die Verhinderung von Nebenwohnsitzen durch die Fremdenverkehrssatzung (FVS) als bauplanerische Entscheidung ausreicht oder, ob der Markt Oberstaufen Planungsvorgaben über eine Bauleitplanung und ggf. eine Veränderungssperre für erforderlich hält. Der Marktgemeinderat verweigerte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen sowohl bauplanrechtlich als auch in Bezug auf die Genehmigung der Eigentumsteilung des Marktes Oberstaufen gemäß § 22 BauGB. Und beauftragte die Verwaltung mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln, der es ermöglicht, dass nur Erstwohnsitze entstehen können.

 

Fassadengestaltung des Telekom-Betriebsgebäudes in der Rainwaldstraße 5
Um das Erscheinungsbild am Ortseingang zu verbessern, sollen die Fassade und das Umfeld des Gebäudes neugestaltet werden. Hierzu wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, wozu acht Planer eingeladen wurden, Vorschläge einzureichen. Insgesamt gingen vier Vorschläge ein. Die betroffenen Behörden wurden in der Zwischenzeit um Stellungnahmen gebeten. Das nebenstehende Denkmal "Postamt" ist durch die Maßnahme nicht betroffen. Die Regierung von Schwaben hat eine Stellungnahme zu den verschiedenen Vorschlägen abgegeben. Sofern die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Projektes nachgewiesen werden kann wird eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung (50-60%) in Aussicht gestellt. Erster Bürgermeister erklärte zudem, dass eine andere Nutzung derweil nicht in Frage kommt, da die Telekom die Räumlichkeiten dauerhaft für ihre Zwecke benötige und dies auch mit entsprechenden Dienstbarkeiten gesichert sei. Insofern komme nur ein Aufhübschen in Betracht. 

Bei einer Vorabstimmung entfielen sechs Stimmen auf Vorschlag B und zehn Stimmen auf Vorschlag D. Der Marktgemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die Variante D weiter zu verfolgen und den Planer mit der weiteren Ausarbeitung zu beauftragen. Die Planung ist außerdem eng mit der Regierung von Schwaben abzustimmen.

 

Wasserversorgung Höfen BA1 und Otto-Keck-Straße BA1
Im Bereich der Anwesen Otto-Keck-Straße 4-10 ist geplant, die alten Grauguss-Leitungen durch duktile Guss- bzw. PP-Leitungen zu ersetzen. Bei den Grauguss-Leitungen sind in den letzten Jahren vermehrt Rohrbrüche aufgetreten. In Höfen ist der Anschluss mehrerer Anwesen an das öffentliche Versorgungsnetz geplant. Vier Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, insgesamt gingen drei Angebote ein. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter zum Angebotspreis von 133.755,84 Euro netto. Die Finanzmittel sind in den Haushaltsplan 2023 eingestellt und die Genehmigung der Ausgabe wurde im Vorgriff erteilt.

 

Spritzdecken im Gemeindegebiet
Der Landkreis Oberallgäu führte im Jahr 2022 eine Ausschreibung für die Oberflächenbehandlungen (Spritzdecken) von Straßen durch. Die Firma Babic aus Kaufering hatte das wirtschaftlichste Angebot und erhielt den Auftrag. Da die Firma die Konditionen des Angebotes aus 2022 auch im Jahr 2023 hält, wurde keine neue Ausschreibung durchgeführt und der Landkreis nahm eine direkte Beauftragung vor. Der Markt Oberstaufen würde heuer die Arbeiten ebenfalls von der Firma Babic mit einem Auftragsumfang in Höhe von 150.000,00 Euro durchführen lassen. Der Marktgemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

 

Gründung einer landkreisweiten Energiegesellschaft
Ende Februar wurden alle Oberallgäuer BürgermeisterInnen mit Fraktionsvorsitzenden zur Veranstaltung "Gründung einer landkreisweiten Energiegesellschaft" eingeladen. Gegenstand des angedachten künftigen Unternehmens soll die Errichtung, der Betrieb und die Beteiligung an Anlagen sein, die die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen zum Gegenstand haben, sowie das Halten und der Betrieb von öffentlichen Versorgungseinrichtungen im Energiesektor sein. Der Marktgemeinderat beschloss, grundsätzlich einer solchen Idee positiv gegenüberzustehen und empfahl hier weiter am Ball zu bleiben.

 

Regionalplanung: gemeindliche Stellungnahme zu Suchräumen für die Nutzung der Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 beschlossen, die Fortschreibung der Nutzung der Windenergie fortzuführen. Ziel ist es hierbei die Flächenvorgabe des Bundes und des Freistaats Bayern zu erfüllen und mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiet festzulegen. Es wurden gewisse Kriterien festgelegt, dadurch haben sich auch Suchräume im Hündle- sowie im gemeindeübergreifenden Jugetgebiet ergeben. Das Gebiet am Hündle befindet sich dabei im Bereich des Naturparks Nagelfluhkette. In der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass sich einige Mitglieder des Marktgemeinderates keine Windräder im Naturparkgebiet und im Bereich des Hündle vorstellen können. Das Jugetgebiet, an dem auch Steifenhofen und Missen-Wilhams mit Flächen beteiligt sind, erhielt hingegen positive Resonanz. 

Erster Bürgermeister Martin Beckel machte deutlich, dass es sich derzeit nur um Suchräume handelt. Ob dann jemals ein Windrad entsteht, hänge maßgeblich von der Einspeisemöglichkeit ins Stromnetz und vom Willen der Grundstückseigentümer ab.

Er ist der Ansicht, dass sich Oberstaufen den erneuerbaren Energieerzeugungen nicht verschließen könne und befürchte zudem, dass wenn die vorgegebenen Ziele in der Region nicht erreicht werden, ebenfalls eine Privilegierung von Anlagen komme, was dann Tür und Tor öffne für Investoren. Er hielte es für besser, wenn wir selbst das Heft des Handelns in der Hand behalten. Mit einem Abstimmungsergebnis von 13:3 Stimmen beschloss der Marktgemeinderat die Suchräume hinsichtlich der Windkraft im Jugetgebiet weiterzuverfolgen, rät jedoch andererseits davon ab, an den Suchräumen im Bereich Hündle bzw. an den im Naturpark liegenden Suchräumen an der Voralpenkette im Gemeindegebiet festzuhalten. In diesem Bereich seien Windkraftanlagen nicht mit den Zielen des Naturparks Nagelfluhkette vereinbar und auch hinsichtlich des Landschaftsbildes nicht erwünscht. In einem weiteren Beschluss hielt der Marktgemeinderat mit 14:2 Stimmen die Kriterien zur Ermittlung der Suchräume als richtig und ausreichend an. Es sei nicht erforderlich, die Alphütten, die nur über die Sommermonate bewohnt sind, als zusätzliches Kriterium mit aufzunehmen, diese seien mit Wochenendhäusern gleichzusetzen. Der Marktgemeinderat ist über den jeweils aktuellen Planungsstand zu informieren und die Verwaltung wird beauftragt, eine den Beschlüssen entsprechende Stellungnahme an den regionalen Planungsverband abzugeben.

 

Verkehrsregelung "Rechts-vor-Links": Sachstand und weitere Vorgehensweise
Nachdem das Pilotprojekt "Neuregelung der Verkehrsregelung Rechts-vor-Links" in der Immenstädter Straße die beabsichtigte Wirkung zeigte, beabsichtigte die Verwaltung neue Konzepte zur weiteren Verkehrsberuhigung auf den Ortskern und weitere Bereiche im Gemeindegebiet auszuarbeiten. Kraft Gesetzes gilt in einer Zone 30 automatisch die Rechts-vor-Links-Regelung und dies wurde im Bereich der Immenstädter Straße bereits umgesetzt. Nicht nur die positive Resonanz in der Verwaltung über die Umsetzung der Regelung, sondern vor allem auch die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen an der Immenstädter Straße zeigen deutlich, dass dort eine Verkehrsberuhigung zu verzeichnen ist, welche im Ergebnis eine erhöhte Sicherheit für alle im Straßenverkehr Teilnehmenden nach sich zieht. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt dort bei verschiedenen Messungen nun bei maximal 40 km/h, tendiert eher in Richtung 30 km/h. Vor Umsetzung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Immenstädter Straße waren dort Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 70 km/h zu verzeichnen. Nach Rücksprache mit der Polizeistation Oberstaufen gab es keine bekannt gewordenen Unfälle seit Umstellung der Verkehrsregelung. Geplant war, dass der Marktgemeinderat nun über die weitere Vorgehensweise diskutiert, so dass dann dessen Wünsche, Änderungsvorschläge und Anregungen bei der weiteren Ausarbeitung der Verkehrsregelungen berücksichtigt werden. Das daraus entstehende Verkehrsregelungskonzept sollte dann dem Marktgemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden. Bei der Diskussion der Thematik zeigte sich, dass ein Teil der Marktgemeinderatsmitglieder einer Ausweitung der Rechts-Vor-Links-Regelung skeptisch gegenübersteht, teilweise auch eine Rückführung hin zu den früheren Verkehrsregelungen wünscht. Für den seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag, der u. a. eine Ausweitung der Rechts-vor-Links-Regelung vorsah, fand sich letztlich keine Mehrheit (8:8 Stimmen), so dass auch der übrige Inhalt des Beschlussvorschlages, der den Auftrag zur Ausarbeitung eines Konzeptes für den Ortskern und die Einfallstraßen vorsah, abgelehnt war. Dies bedeutet zugleich, dass die bisherigen Verkehrsregelungen weiterhin Gültigkeit haben und momentan keine Änderungen erfolgen. Der Erste Bürgermeister Martin Beckel äußerte hierzu abschließend, dass sich die Verwaltung weiter Gedanken über die rechtssichere Anpassung und sinnvolle Änderungen der Verkehrs- und Geschwindigkeitsregelungen machen werde und letztlich auch das Verkehrs- und Mobilitätskonzept neue Erkenntnisse liefern werde. 

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. Februar 2023

Breitbandausbau: Antragstellung Bayerische Gigabit Förderrichtlinie (BayGibiR)
Bereits im November war Herr Josef Ledermann vom gleichnamigen Ingenieur- und Beratungsbüro in der Sitzung und hat den Marktgemeinderat über die aktuelle Entwicklung in der Bayerischen Gigabit Förderrichtlinie informiert. Auch an diesem Abend war Herr Ledermann persönlich vor Ort, um über weitere Details des Förderprogramms zu berichten.

Im Zuge der Projektierung zur flächendeckenden Erschließung im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Förderrichtlinie wurde eine Gesamtplanung für das Gebiet der Marktgemeinde erarbeitet. Auf Basis dieser Gesamtplanung belaufen sich die Kosten für den Ausbau dieser Adressen (insgesamt 2.304) auf ca. 6 Mio. Euro. Auf Basis der Rahmenbedingungen stehen zum Ausbau allerdings nur ca. 2,8 Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Der Eigenanteil der Marktgemeinde beträgt ca. 280.000,00 Euro. Es ist geplant, die daraus resultierende Lücke von rund 3,2 Mio. Euro durch Synergieeffekte beim eigenwirtschaftlich geplanten Ausbau der Deutschen Telekom zu schließen. Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau wurde im Nachgang zum Markterkundungsverfahren durch die Deutsche Telekom für Teile des Gebiets der Marktgemeinde angekündigt, allerdings nicht belastbar mit Daten und Fakten belegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat daher wie folgt vorzugehen: 

  • Start des Auswahlverfahrens im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie zum flächendeckenden Gesamtausbau im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (zusätzlicher IKZ-Bonus: 50.000,00 Euro)
  • Deckelung der maximalen Angebots-Summe auf den maximalen Förderbetrag
  • Verteilung der Kosten zwischen den an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Kommunen nach Trassenlänge und Anzahl der Anschlüsse
  • Stellung der Anträge auf Bewilligung der Fördermittel nach Abschluss des Auswahlverfahrens

Der Marktgemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich im Rahmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise voranzutreiben.

 

Ehemaliges Krankenhaus: künftige Nutzung und weiteres Vorgehen
In 2018 wurde die weitere Nutzung des ehem. Krankenhauses im Marktgemeinderat ausführlich diskutiert, mit dem Ergebnis, dass das bestehende Gebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden sollte. Ins Stocken kam die Maßnahme, da auch das Seniorenzentrum Umbaupläne formulierte und vorerst deren Auswirkungen auf den Gebäudeteil der Marktgemeinde geprüft werden sollten, da die beiden Gebäude eng miteinander verknüpft sind, was Leitungen, Rettungswege etc. angeht. Zudem hatte das Seniorenzentrum Bedarf nach Ausweichmöglichkeiten während der Bauphase angemeldet. Inzwischen hat sich auch der Raumbedarf des MVZ Immenstadt für die Facharztpraxis m Untergeschoss klar herauskristallisiert. Die derzeit vom MVZ belegten Räume werden auch in Zukunft ausreichend sein. Durch den anstehenden Verkauf des Schulklosters sind Räume für das Familienzentrum erforderlich. Hierzu hat mittlerweile eine erste Besichtigung mit den Verantwortlichen des Familienzentrums stattgefunden, die nun die angebotenen Räume der Dialyse und des EG (ehem. OP-Bereich) als geeignet für die Vereinsarbeit ansehen. Um diese Nutzung zu ermöglichen, sind allerdings gewisse Umbauten erforderlich. 

Aufgrund dieser geänderten Voraussetzungen und untermauert durch den Nachhaltigkeitsgedanken ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, dass es zielführender ist, das bestehende Gebäude zu erhalten und lediglich einen Umbau vorzusehen. Für die oberen drei Stockwerke sollten die Planentwürfe aus 2018 mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen herangezogen und weiter untersucht werden. Hier soll nach Möglichkeit das Kommunale Wohnbauförderprogramm des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Mit der Regierung von Schwaben fanden schon 2018 erste Gespräche diesbezüglich statt, die nun wieder aufgenommen werden sollen. Hier steht derzeit ein Fördersatz von ca. 30 Prozent im Raum und ein zinsvergünstigtes Darlehen in Höhe von bis zu 60%, so dass 10% vom Markt Oberstaufen zu tragen wären. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt derzeit nicht vor und wäre zu erarbeiten. 

Das Seniorenzentrum ist derzeit dabei, die Planung der Gebäudesanierung voranzubringen. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgekommen, ob nicht das bestehende Treppenhaus mit Aufzug im ehem. Krankenhaus als zweiter Fluchtweg genutzt werden könnte. Damit würde sich das Seniorenzentrum den zweiten Rettungsweg und auch rund 500.000,00 Euro Baukosten sparen, die dann in die Zimmersanierung fließen könnten. 

Der Marktgemeinderat teilte die Auffassung, dass es aufgrund der neuen Erkenntnisse sinnvoller ist an dem bestehenden Haus festzuhalten und dieses zu sanieren. Dem Seniorenzentrum kann die Nutzung des Treppenhauses als zweiter Fluchtweg zugesichert werden, wenn im Gegenzug auch die Marktgemeinde als Rettungsweg Treppenhaus und Aufzug des Seniorenzentrums mitbenutzen dürfen. Der Erste Bürgermeister Martin Beckel wurde ermächtigt, die diesbezüglichen Verhandlungen zu führen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Der Marktgemeinderat begrüßte es außerdem, dass das Familienzentrum seinen neuen Vereinssitz im ehem. Krankenhaus ansiedelt. Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, mit dem Familienzentrum einen Mietvertrag abzuschließen. Der beinhalten soll, dass die erforderlichen Umbauarbeiten, welche nicht durch das Familienzentrum in Eigenleistung geleistet werden, auf Kosten des Marktes durchgeführt werden.  Zudem soll festgehalten werden, dass der laufende Unterhalt der Räumlichkeiten durch das Familienzentrum erfolgt, wobei die Hausnebenkosten im Rahmen der Unterstützung des Familienzentrums bis auf weiteres vom Markt getragen werden.

Die oberen drei Stockwerke sollen zu Wohnzwecken umgebaut werden. Der Sachverhalt ist mit der Regierung von Schwaben abzustimmen, ob diesbezüglich Fördermöglichkeiten über das Kommunale Wohnbauförderprogramm bestehen. Für die Überplanung des Gebäudes sind bei den gebäudeübergreifenden Gewerken die für das Seniorenzentrum tätigen Planer mit zu beauftragen, um eine genehmigungsfähige Einheit zu erreichen. Die Planunterlagen inkl. Gesamtkostenschätzung sind nun zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schloßberg Resort"
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat die Firma Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG in Oberstdorf Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt. Der Marktgemeinderat hat daraufhin am 12. Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Beschluss wurde aber nicht öffentlich bekanntgemacht, da damals noch keine Planungsentwürfe vorlagen. Nachdem zwischenzeitlich das Projekt mehrfach zur Gestaltungsfrage beraten wurde und sich dadurch auch bauplanrechtliche Änderungen (beispielsweise in Bezug der Grundrisse der baulichen Anlagen) ergeben haben, ist es notwendig, einen erneuten Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schloßberg Resort" zu fassen und das Verfahren anzugehen.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schloßberg Resort" im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau). Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 Gemarkung Oberstaufen und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schloßbergklinik.

 

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schloßberg Resort"
Das Gebiet um die ehemalige Schloßbergklinik ist als Sondergebiet im Flächennutzungsplan dargestellt. Damit dann das Sondergebiet mit der neuen Nutzung übereinstimmt, ist es erforderlich, auch in diesem Bereich den Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schloßberg Resort" im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau). Der Flächennutzungsplan wird im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 der Gemarkung Oberstaufen und ist aus dem unten stehenden Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schloßberg Klinik.

 

Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Salmas Nord"
Im gemeindlichen Bau- und Umweltausschuss vom 18. Januar 2023 wurde der Sachverhalt vorberaten mit dem Ergebnis, dass zur Unterstützung eines örtlichen Gewerbebetriebs durch den Marktgemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Einbeziehungssatzung zu fassen ist. Die genaue Abgrenzung ist mit dem Landratsamt Oberallgäu abzustimmen.

Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich „Salmas Nord“ auf einem Teilgrundstück der Flurnummer 1031/5 Gemarkung Thalkirchdorf zu. Die Kosten für das formelle Verfahren hat der Antragsteller zu übernehmen. Entsprechende Planzeichnungen, einen Entwurf der textlichen Festsetzungen mit Begründung zum Satzungsentwurf hat der Antragsteller für die öffentliche Auslegung beizubringen. 

 

Bestätigung der Kommandanten der Feuerwehren Thalkirchdorf und Steibis
Bei der Dienstversammlung am 9. Januar 2023 im Florianstüble der Freiwilligen Feuerwehr Steibis wurde Johannes Geißler zum 1. Kommandant laut Satzung der Feuerwehren vom 20.03.2000 wiedergewählt. 

Bei der Dienstversammlung am 13. Januar 2023 im Thaler Festsaal der Freiwilligen Feuerwehr wurden Daniel Roth zum 1. Kommandant und Peter Kirner zum stellvertretenden Kommandanten laut Satzung der Feuerwehren vom 20.03.2000 gewählt. 

Nach Art. 8 BayFwG erteilte der Marktgemeinderat einstimmig im Benehmen mit dem Kreisbrandrat für die gewählten Personen die Bestätigung für das Amt des Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten unter der Vorrausetzung der gesundheitlichen und fachlichen Eignung. Das Amt des Kommandanten wird mit allen Rechten und Pflichten übertragen, die Amtszeit beträgt jeweils 6 Jahre.

Erster Bürgermeister Beckel bedankte sich bei den drei Gewählten, dass sie sich für dieses verantwortungsvolle Amt wieder bzw. erstmalig zur Verfügung stellen. Ohne Menschen wie sie, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit der Bevölkerung engagieren, stünde unsere Gesellschaft schlecht da. 

 

Ortsrecht
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig den Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen (verkaufsoffene Sonntag) sowie den Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstaufen (Ladenschlussverordnung). 

Beide Verordnungen sind an unserer Amtstafel (Aushangtafel vor dem Rathaus) zu finden und auf unserer Internetseite www.oberstaufen.info unter Aktuelles  Rathaus aktuell  Bekanntmachungen zu finden.

 

Beschaffung Pager Feuerwehren im Rahmen der Umstellung auf Digitalfunk
Für die Umstellung auf die digitale Alarmierung sind für alle Feuerwehren neue Pager (Meldeempfänger) notwendig. Im November 2021 kam die Mitteilung über das Landratsamt, dass die Umstellung auf Digitalfunk im Allgäu beginnt und die Ausschreibung durchgeführt wird. Die Kosten pro Pager wurden hier bereits auf voraussichtlich 600,00 Euro pro Stück beziffert, mit der Maßgabe, dass 80% durch den Freistaat gefördert werden – allerdings nur für die tatsächlich vorhandenen Pager zum Stichtag der Einführung des Digitalfunks (01.01.2019). Zu diesem Stichtag wurden von unserer Seite 101 Pager gemeldet (Oberstaufen 50, Steibis 19, Thalkirchdorf 18 und Aach 14). 

Da aber mittlerweile der Bedarf von 2019 bis November 2021 angestiegen war, ergab eine erneute Abfrage bei den Kommandanten die Anzahl von 162 Pagern (Oberstaufen 70, Steibis 50, Thalkirchdorf 20 und Aach 22). Mit Schreiben vom 25.07.2022 informierte das Landratsamt, dass die Ausschreibung abgeschlossen ist und sich die Kosten pro Pager auf 593,81 Euro belaufen.
Somit ergibt das eine Gesamtförderung der 101 Pager (80%) von 475,05 Euro pro Stück = 47.979,85 Euro. Insgesamt belaufen sich die Beschaffungskosten pro Pager auf 623,56 Euro pro Stück, wodurch sich Gesamtbeschaffungskosten in Höhe von 101.016,72 Euro ergeben. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit 53.036,87 Euro.

Erster Bürgermeister Beckel machte seinem Ärger Luft, dass der Freistaat, der zur Kostentragung zur Umstellung auf Digitalfunk im Rahmen des Konnexitätsprinzips verpflichtet wäre, seiner Aufgabe nicht nachkommt. Zudem werde die Marktgemeinde jetzt dafür bestraft, dass bei uns im Gegensatz zu anderen Kommunen, die Feuerwehren einen Zuwachs verzeichnen konnten. Er werde sich hier noch ans Innenministerium wenden.

Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig der Verwaltung die Erlaubnis, die Beschaffung der erforderlichen 162 Pager durchzuführen.

 

Auftragsvergabe Hochbehälter Sanierung rechte Kammer
Die Sanierung der linken Kammer des Hochbehälters in Steibis wurde im Herbst 2022 erfolgreich abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt die Aufträge als Folgeaufträge an die Firmen des ersten Bauabschnittes zu vergeben, da beide Firmen nach dem ersten Bauabschnitt die örtlichen Gegebenheiten kennen, sauber und kompetent gearbeitet wurde und somit auch die ordnungsgemäße und fachlich korrekte Umsetzung der Sanierung der rechten Wasserkammer gewähren. Die Umsetzung der Arbeiten ist für Frühjahr/Sommer 2023 geplant.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Sanierung der zweiten Wasserkammer durchzuführen und die Vergabe der Bauleistungen zum Angebotspreis von 48.785,00 Euro netto  und die Vergabe der Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten zum Angebotspreis von 171.688,20 Euro netto durchzuführen. Insgesamt sind für diese Maßnahme Finanzmittel in Höhe von 244.000,00 Euro in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Unterbringung von Flüchtlingen: Standortwahl und Anpachtbedingungen
Der Markt Oberstaufen wurde vom Landratsamt gebeten, weitere Personen im Gemeindegebiet unterzubringen, welche aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Im Rahmen von Zuweisungsquoten ist das Landratsamt verpflichtet, bestimmte Anteile an Flüchtlingen im Landkreis aufzunehmen, die Unterbringung soll dezentral in den Gemeinden erfolgen. Auch wir als Gemeinde sind gefordert, einen Beitrag zu leisten. Nachdem eine Anpachtung geeigneter leerstehender Objekte zu diesem Zweck in Oberstaufen bisher nicht möglich war, beabsichtigt das Landratsamt ein Bauwerk zur Unterbringung von bis zu 48 Personen zu errichten. Dabei soll ein modularer Containerbau errichtet werden.

Die Verwaltung hat dem Landratsamt hierfür einen Standort auf dem ehemaligen Deponiegelände "Im Moos" (Festplatzgelände) vorgeschlagen. Eine erste Abklärung zwischen dem Landratsamt Oberallgäu und der Regierung von Schwaben und dem Landesamt für Umwelt hat ergeben, dass grundsätzlich die Bebauung der ehemaligen Deponieflächen in der angedachten Art und Weise möglich ist. Das vorgesehene Bauwerk beansprucht eine Grundfläche von ca. 12x31 Metern.

Es wird vorgeschlagen, der Verpachtung des Geländes über zunächst 10 Jahre zuzustimmen. Durch die dortige rasche Einrichtung von vorübergehend benötigten Asylbewerberunterkünften soll auch verhindert werden, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen vom Landratsamt gemeindliche Gebäude, wie etwa Turnhallen beschlagnahmt werden. Seitens der Marktgemeinde als Grundeigentümer müssen die Beiträge für die Bereitstellung der Anschlüsse an die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung getragen werden. Die Verkehrssicherungspflicht (u. a. auch Schneeräumung) trägt das Landratsamt Oberallgäu in Person eines dazu beauftragten Hausmeisters. Ziel ist es, dass die Fertigstellung bis etwa Juni 2023 erfolgt.

Insgesamt wurde die Standortwahl vom Marktgemeinderat positiv gesehen, allerdings wurde ein Appell an die Verwaltung ausgesprochen, den Platz rund um die Einrichtung etwas aufzuhübschen und aufzuräumen, was auch Erstem Bürgermeister Martin Beckel ein großes Anliegen war.

Der Marktgemeinderat ermächtigte einstimmig Ersten Bürgermeister Martin Beckel zum Abschluss des Pachtvertrages über die Verpachtung eines Grundstückes zur Errichtung und Betrieb von Wohncontainerunterkünften für die vorübergehende Unterbringung von bis zu 48 Asylsuchenden. Der Marktgemeinderat erteilte in diesem Zusammenhang bereits vorab das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Wohncontainern.