Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag u. Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Sitzungsberichte 2021

Berichte aus den Sitzungen des Marktgemeinderates und der Ausschüsse vom Jahr 2021

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 9. Dezember 2021

Kindertagesstätten
Aktueller Sachstand Kindergarten 2021/2022

Angebot: 240 Kinder

  Angemeldet Gastkinder Insgesamt
Oberstaufen 128 3 131
Thalkirchdorf 57 0 57
Gesamt 194 19 213

 

Aktueller Sachstand Krippe 2021/2022
Angebot: 36 Krippenkinder

  Angemeldet Gastkinder Insgesamt
Oberstaufen 25 0 25
Thalkirchdorf 15 0 15
Gesamt 40 0 40

Die Situation in den Kindergarten im Gemeindegebiet Oberstaufen hat sich im Bereich der Krippen für 2021/2022 verschärft. Im Kath. Kindergarten St. Peter und Paul wie auch im Kindergarten Thalkirchdorf sind alle Krippengruppen überbelegt. Eine Ausnahmegenehmigung wurde für beide Kindergärten beim Landratsamt beantragt und wird einmalig für das Kindergartenjahr 2021/2022 erteilt.

Vorschau Bedarfsplanung Kindergarten
Angebot: 235 Kinder

  verbleiben am 31.08. Bedarf Insgesamt
Oberstaufen 105 36 141
Thalkirchdorf 46 9 55
Naturkindergarten 0 0 0
Gesamt 151 45 196


Vorschau Bedarfsplanung Krippe
Angebot: 48 Krippenkinder

  verbleiben am 31.08. Bedarf Insgesamt
Oberstaufen 12 76 88
Thalkirchdorf 7 22 29
Gesamt 19 98 117

Um auch weiterhin so gut es geht alle Krippenkinder unterzubringen, wird es nun für 2022/2023 erforderlich sein, eine Kindergartengruppe für die Öffnung der 3. Krippengruppe in Oberstaufen zu schließen, damit zusammen mit Thalkirchdorf insgesamt 48 Krippenplätze angeboten werden können. Die Marktgemeinde befindet sich dazu in Gesprächen mit den Vertretern des Trägers, der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter & Paul. Zusätzlich wird es kurzfristig den Bedarf für eine Kindergarten-Notgruppe geben. Auch hierzu befindet man sich im Austausch mit dem Kindergarten Oberstaufen.

 

Beschluss zur Bedarfsanerkennung 2021/2022
Die Gemeinde hat nach Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – BayKiBiG – regelmäßig den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen zu aktualisieren. In der Sitzung vom 18. Juni 2020 wurde für 2020/2021 folgender Bedarf anerkannt:

Thalkirchdorf

  • 3 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen = 75 Kindergartenplätze
  • 1 Krippengruppe mit 12 Plätzen = 12 Krippenplätze

Montessori

  • 1 Kindergartengruppe mit 25 Plätzen = 25 Kindergartenplätze

St. Peter und Paul

  • 5 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen = 125 Kindergartenplätze
  • 1 Inklusionsgruppe mit 15 Plätzen = 15 Kindergartenplätze
  • 2 Krippengruppen mit je 12 Plätzen = 24 Krippenplätze

Da 2020/2021 in St. Peter und Paul anstelle der 3. Krippengruppe weiterhin eine I-Gruppe gewünscht wurde, wurden nach Rücksprache mit dem Landratsamt durch Frau Dreser die Gruppen wie folgt eingeteilt:

  • 2 Krippengruppen
  • 1 U 3-Gruppe mit Krippen- und Kindergartenkindern
  • 1 I-Gruppe
  • 4 Kindergartengruppen

Da sich für 2021/2022 keine Änderung an der Gruppeneinteilung in den Kindergärten St. Peter und Paul, Thalkirchdorf und Montessori ergeben hat, bleibt der Bedarf von 240 Kindergarten- und 36 Krippenplätzen wie im Vorjahr gleich.

Der Marktgemeinderat hat einstimmig den Bedarf von 240 Kindergarten- und 36 Krippenplätzen für 2021/2022 anerkannt.


Bedarfsumfrage Naturkindergarten
Am 06. Juli 2021 informierte Erster Bürgermeister Martin Beckel den Haupt- und Finanzausschuss, dass aufgrund des voraussichtlichen Wegfalls von Montessori ab 2022/2023 ein Wald- bzw. Naturkindergarten angedacht ist, entweder als eigener gemeindlicher Kindergarten oder unter der Leitung des bestehenden kommunalen Kindergartens Thalkirchdorf.

Ende Oktober wurde dazu eine Bedarfsumfrage gestartet und 168 Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Oktober 2016 und 31. Dezember 2019 geboren sind, angeschrieben. Von den Rückmeldungen haben 33 Eltern keinen Bedarf. 30 Eltern haben für insgesamt 38 Kinder Interesse angemeldet. Somit kann davon ausgegangen werden, dass ein Naturkindergarten, zunächst mit einer Gruppenstärke von max. 20 Kindern ab September 2022 Erfolg haben dürfte. 

Mögliche Standorte wären an der Schule in Kalzhofen oder am Kurhaus Oberstaufen. Geprüft werden soll auch eine Zusammenarbeit mit dem Kinderheim, wo Montessori voraussichtlich Flächen frei machen wird. Als Notunterkunft und Rückzugsort bei schlechtem Wetter soll vorerst ein Container dienen, als Schutzraum bei Sturm und Gewitter ist ein geeigneter Raum in einem dem Standort naheliegenden Gebäude zur Verfügung zu stellen. Der Marktgemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

 

Aktueller Sachstand zur Flurbereinigung
Die ersten Gespräche zur Flurbereinigung wurden im Jahr 2010 geführt. Die ursprünglich dabei angedachte Gebietseinreichung wurde im Antragsverfahren auf die Ortsteile Berg, Döbelisried, Gschwend, Laufenegg, Vorder- und Hinterreute zurück gekürzt. Die Maßnahme in Gschwend konnte dann endlich im Jahr 2019 umgesetzt werden. Der nächste Abschnitt war dieses Jahr in Laufenegg, Döbelisried und Hinterreute/Gomm geplant. Ende 2020 teilte das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) mit, dass in 2021 keine Finanzmittel für Oberstaufen bereitgestellt werden können, da andere Flurbereinigungsgebiete zum Abschluss gebracht werden sollten. Aufgrund dieser Aussage ging die Verwaltung davon aus, dass der Abschnitt in Laufenegg, Döbelisried und Hinterreute dann im Jahr 2022 zur Ausführung kommen kann. Nun teilte das ALE erneut mit, dass für 2022 keine Gelder für die Maßnahme in Oberstaufen zur Verfügung gestellt werden können. Das ALE schlägt stattdessen vor, auf andere Förderprogramme auszuweichen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Planung und Bauabwicklung direkt durch den Markt erfolgen müsste und das ALE dazu keinen Beitrag leisten würde. Der abrupte Stopp des laufenden Flurbereinigungsverfahrens mangels zur Verfügung stehender Mittel führt in der Verwaltung aber auch beim Vorstand der Flurbereinigung zu großer Enttäuschung. Über welche Fördermöglichkeiten die ländliche Entwicklung im Gemeindegebiet künftig sinnvollerweise verfolgt werden sollte, kann seitens der Verwaltung derzeit nur schwer eingeschätzt werden. In Bezug auf das begonnene bzw. laufende Flurbereinigungsverfahren wird vorgeschlagen, dass das zur Förderung im Flurbereinigungsverfahren beantragte Gebiet auch zu Ende gebracht werden sollte. Erster Bürgermeister wird mit Westallgäuer Kollegen, die ebenfalls massiv von der Mittelkürzung betroffen sind, ein Schreiben an die Staatsregierung formulieren, mit der Bitte die vollmundigen Versprechungen bzgl. der Förderung des ländlichen Raums auch einzuhalten. Der Marktgemeinderat nahm den Sachstand einstimmig zur Kenntnis.

 

Aquaria: Auftragsvergabe Außenbecken mit Techniksanierung
Der Neubau des Außenbeckens mit Techniksanierung wurde in den Hauptgewerken europaweit ausgeschrieben. Bei der Angebotseröffnung am 25. November 2021 gingen für jedes Gewerk Angebote ein. In der Summe liegen die Angebote aktuell ca. 200.000,00 Euro über der eingereichten Kostenschätzung von 2019, wodurch sich nach derzeitigem Stand Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Millionen Euro netto ergeben.

Die Maßnahme ist als zweiter Bauabschnitt von der Regierung von Schwaben gefordert worden. Ansonsten hätte die Marktgemeinde auch keine Zuschüsse für den Neubau der Außensauna bekommen.

Der Marktgemeinderat stimmte der Durchführung der Baumaßnahme im Jahr 2022 zu und ermächtigt Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff, die Aufträge der ausgeschriebenen Gewerke zu vergeben.

 

Außerordentliche Tilgung eines Darlehens
Aufgrund der derzeit positiven Haushaltslage und höherer Gewerbesteuereinnahmen von rund 700.000,00 Euro als im Haushaltsplan 2021 vorgesehen, hat der Markt Oberstaufen die Möglichkeit, ein Darlehen, welches noch eine Vertragslaufzeit bis 2033 hat, in Höhe von 216.000,00 Euro vorzeitig zu tilgen. Die Zinsersparnis beträgt bei einem noch recht hohen Zinssatz von 4,35 % abzgl. des Vorfälligkeitsentgelts ca. 53.000,00 Euro. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig das betreffende Darlehen als außerplanmäßige Ausgabe zum 30. Dezember 2021 in Höhe von 216.000,00 Euro vorzeitig zu beenden.

 

Ortsrecht
Der Marktgemeinderat hat eine neue Hundesteuersatzung sowie die Erhöhung der Hundesteuersätze, eine neue Kampfhundeverordnung sowie die Neufassung der Kurbeitragssatzung (KBS) beschlossen. Die Satzungen hängen an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus und sind auf unserer Internetseite zu finden.

Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 1. Dezember 2021

Es wurden 6 Bauanträge und 2 Bauvoranfragen eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bei allen Baugesuchen erteilt bzw. zu Detailfragen rechtliche Abstimmungen mit der Baugenehmigungsbehörde verlangt.

 

Deponie Pfalzen (Festplatz im Moos)
Für rund 80.000,00 Euro muss erneut eine Untersuchung zur Gefährdungsbeurteilung des Grundwassers der ehemaligen Deponie Pfalzen, die vor Jahrzehnten am jetzigen Standort des gemeindlichen Festplatzes im Moos betrieben wurde, aufgewendet werden. Die Untersuchungen (immissionspumpversuchen, Leistungsanalytik etc.) hat die Regierung von Schwaben gefordert. Der Ausschuss hat hierzu die Ermächtigung an Ersten Bürgermeister Martin Beckel ausgesprochen zum Abschluss eines Durchführungsvertrages.

 

Sanierung Kinderspielplatz an der ehemaligen Schule Thalkirchdorf
Der Kinderspielplatz an der ehemaligen Schule Thalkirchdorf ist in die Jahre gekommen. Verschiedene Spielgeräte müssen aufgrund von morschen Teilen erneuert werden. Da ein Austausch der betroffenen Stellen der Spielgeräte aber nicht zielführend ist, hat man sich dazu entschlossen in Absprache mit Fachleuten ein großes Kombi-Spielgerät, eine Schaukel und ein Karussell aufzustellen. Da die Lieferzeiten momentan sehr lang sind, wurde bereits jetzt schon die Bestellung vom Bauausschuss "abgesegnet". Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Aufstellung der neuen Spielgeräte noch im 1. Halbjahr 2022 erfolgen kann.

 

Öffentliche Trinkwasserbrunnen
Mit dem Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" will man öffentliche Trinkbrunnen am Wanderparkplatz der Buchenegger Wasserfälle und im Bereich Hündlebahn Talstation (Kinder-spielplatz/Sommerrodelbahn) aufstellen. Die staatliche Förderung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000,00 Euro je Trinkbrunnen-Projekt; es sind über dieses Programm nur maximal zwei Trinkbrunnen förderfähig. Der Ausschuss sieht jedoch noch weiteren Bedarf an Trinkbrunnen. So sollen auch noch Brunnen (Trinkwasserspender) im Bereich Haus des Gastes und im kleinen Kurpark folgen.

 

E-Ladestellen/-säulen
Die Weißachtalkraftwerke eG (WKW) hat bisher eine Ladesäule am Bahnhofsparkplatz und am Parkplatz "Franz-Mader-Weg" errichtet. Eine weitere öffentliche Lademöglichkeit soll in Kürze an den Parkplätzen "Argenstraße" aufgestellt werden. Der Ausschuss nahm den Vorschlag der Verwaltung an, bis 31.12. auch selbst einen Förderantrag einzureichen sowohl für Schnellladesäulen als auch für normale Ladesäulen. Sofern eine Bewilligung der Förderstelle erfolgt, soll über die konkreten Standorte beraten werden.

 

Anfragen und Bekanntgaben
Eine allgemeine Aussprache gab es zu einem Schreiben eines Bürgers, in dem der Markt Oberstaufen aufgefordert wurde, weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung umzusetzen.Erster Bürgermeister Martin Beckel sichert eine Prüfung der Eingabe zu den einzelnen Punkten zu. Auch er ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Verwaltung ist bereits dabei, Vorschläge zu erarbeiten, die dann dem Gremium präsentiert werden sollen.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. November 2021

Beratung über eine neue Kampfhundeverordnung
Im Juli 2001 hat der Markt Oberstaufen eine Verordnung über das Anleinen von Kampfhunden und großen Hunden (Kampfhundeverordnung) beschlossen. Nachdem die Gültigkeit einer gemeindlichen Verordnung auf maximal 20 Jahre begrenzt ist, hat  die Verwaltung empfohlen, eine neue Kampfhundeverordnung mit identischem Inhalt zu erlassen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Marktgemeinderat einstimmig in der nächsten Sitzung die Verordnung über das Anleinen von Kampfhunden und sog. Großen Hunden (Kampfhundeverordnung) zu beschließen.

 

Beratung über eine neue Hundesteuersatzung sowie Erhöhung der Hundesteuersätze
Die letzte Erhöhung der Hundesteuer erfolgte zum 01.01.2015. Die gemeindlichen Aufwendungen für die Aufstellung, den Unterhalt sowie die Leerung der Robidog-Stationen sowie die Bereitstellung der Hundekot-Beutel betragen derzeit jährlich ca. 30.100,00 Euro. Im Jahr 2014 lagen die Kosten bei 17.000,00 Euro. Zusätzlich sind im Tourismus-Haushalt Kosten in Höhe von 28.200,00 Euro veranschlagt. Jährlich betragen die Gesamtkosten ca. 58.300,00 Euro. 
Derzeit sind 370 Hunde beim Markt Oberstaufen gemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen jährlich 28.800,00 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, die Hundesteuersätze wie folgt anzuheben:

1. Hund 100,00 Euro
2. Hund 200,00 Euro
jeder weitere Hund 200,00 Euro
1. Kampfhund 1.000,00 Euro
2. Kampfhund 1.500,00 Euro

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Marktgemeinderat die Satzung des Marktes Oberstaufen für die Erhebung der Hundesteuer mitsamt den dort aufgeführten Erhöhungen der Hundesteuersätze zu beschließen.

 

Auftrag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zur Erstellung eines Mietpreisspiegels als Grundlage zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer
Nachdem im Juli 2019 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging, wonach die bisherige Berechnungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer, die sogenannte Jahresrohmiete, für rechtswidrig erklärt wurde, waren die Kommunen gezwungen, eine neue Berechnungsbasis anzuwenden. Der Bayerische Gemeindetag empfahl die Jahresnettokaltmiete. Diese errechnet sich aus der Wohnfläche, dem Baujahr und der Ausstattungsmerkmale der einzelnen Objekte. 

Nachdem die Angaben der Zweitwohnungsbesitzer, welche von der Verwaltung mittels eines Erhebungsbogen abgefragt wurden, vorlagen, wurden diese ab 01.01.2020 auf Grundlage des Mietpreisspiegels des Haus- und Grundbesitzervereins Oberallgäu e. V. und des Mietervereins des Landkreises Oberallgäu e. V. zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer angewandt. Einige andere Oberallgäuer Kommunen, wie Oberstdorf, Wertach, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Weitnau und Missen entschieden sich dafür, einen eigenen Mietpreisspiegel erstellen zu lassen und beauftragten das EMA-Institut für empirische Marktanalysen. Auch der Markt Oberstaufen hatte sich dies überlegt, entschied sich dann aber dafür, sich an den Sonthofener Mietpreisspiegel anzulehnen, der auch für Immenstadt und die Nachbarkommunen gilt. Ein Grund für die Entscheidung, den Mietpreisspiele vom EMA-Institut erstellen zu lassen, ist die Tatsache, dass in der Städten Sonthofen und Immenstadt deutlich mehr Sozialwohnungen Berücksichtigung finden als im Gemeindegebiet Oberstaufen. Somit liegt der durchschnittliche Preis/m² in Oberstaufen deutlich höher. Ein eigener Mietpreisspiegel hätte demnach Mehreinnahmen bei der Zweitwohnungssteuer zur Folge. Die Vorarbeiten und Erhebungen sollen Anfang 2023 beginnen. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Oberallgäuer Kommunen ergeben sich günstigere Kosten für die einzelnen Gemeinden. Zum 01.01.2024 soll die Zweitwohnungssteuer des Marktes Oberstaufen dann auf der Grundlage dieses neuen Mietpreisspiegels veranlagt werden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro gerechnet. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig dem EMA-Institut den Auftrag zu erteilen.

 

Beschluss über die Neufassung der Bürgerbus-Verträge
Seit 14.01.1999 besteht ein ÖPNV-Vertrag der Verkehrsgemeinschaft RVA/Komm mit für die Buslinien "Schindelberg-Kalzhofen", "Oberstaufen-Hochgratbahn" sowie "Oberstaufen-Stiefenhofen". Ab dem 1. Januar 2022 soll das "Tagesticket für Einheimische in Höhe von 1,00 Euro" gestrichen werden, da dies von Seiten des Landratsamtes Oberallgäu aufgrund einer einheitlichen Tarifstruktur äußerst kritisch gesehen und nicht mehr unterstützt wird. Zudem ist es dem Busfahrer/Kontrolleur nicht möglich, die Oberstaufner Bürger von den Einwohnern aus den Nachbargemeinden und dem Allgäuer Raum zu unterscheiden. Eine Übertragbarkeit der Tageskarte kann ebenso nicht ausgeschlossen werden. Die Freifahrten über die Akzeptanz des OberstaufenPLUS Bürgerpakets "BASIS" bleiben unberührt. Dieses ist derzeit für 19 Euro im Rathaus zu erwerben. Umgerechnet auf 365 Tage entsteht hier ein Tagesticketpreis von 0,05 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, das Bürgerbus-Ticket aus dem Vertrag zum 01.01.2022 zu streichen und den Vertrag neu abzuschließen.

 

Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021
Aufgrund der Corona-Pandemie waren im Besonderen die Einzelhändler und Gastronomen von langen Schließungen und Einnahmeausfällen betroffen. Die Verwaltung will hier im Rahmen der Sondernutzungen (Terrassenbestuhlungen, Werbeaufsteller und Warenständer) den betroffenen Geschäftsleuten entgegenkommen und die Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2021 auf öffentlichem Grund erlassen. Die Gesamtsumme beträgt 10.628,50 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Erlass der Sondernutzungsgebühren in Höhe von 10.628,50 Euro einstimmig zu.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 11. November 2021

Ortswärme Oberstaufen GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Josef Aichele stellte den Marktgemeinderäten die Jahresbilanz 2020 der Ortswärme Oberstaufen (OWO) GmbH & Co. KG vor. Trotz eines weiteren Corona-Jahres mit Lockdown kann die OWO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.079,917,95 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 315.413,98 Euro abschließen. Der Marktgemeinderat genehmigt einstimmig den vorgelegten Jahresabschluss und die durchgeführten Rechtsgeschäfte im Geschäftsjahr 2020. Dem Geschäftsführer Josef Aichele wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Für das kommende Jahr 2022 geht die OWO von 222 Gebäuden aus, welche mit Ortswärme versorgt werden. Es wird von Erlösen in Höhe von 3.335.000,00 Euro ausgegangen, die Kosten sind in Höhe von 3.041.000,00 Euro veranschlagt, so ergäbe sich ein Betriebsergebnis in Höhe von 294.000,00 Euro. Im kommenden Jahr wird von einem negativen Finanzergebnis durch Zinsaufwendungen in Höhe von 30.000,00 Euro ausgegangen. Der Vermögensplan wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.007.000,00 Euro aufgestellt. Eine Darlehensaufnahme im kommenden Jahr ist nicht geplant. Am Fernwärmenetz der OWO sind für nächstes Jahr Investitionen in Höhe von 246.000,00 Euro und beim Heizkraftwerk selbst in Höhe von 85.000,00 Euro zusammen. Des Weiteren sind Reparaturarbeiten in Höhe von 215.000,00 Euro geplant. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Gesamtsumme in Höhe von 546.000,00 Euro an Investitionen und Reparaturen. Der Marktgemeinderat nahm den Vermögensplan und das Bauprogramm für 2022 zustimmend zur Kenntnis. Er ermächtigte den Ersten Bürgermeister Martin Beckel einstimmig, in der Gesellschafterversammlung die entsprechenden Zustimmungen zu geben sowie den Geschäftsführer Josef Aichele zu ermächtigen, die notwendigen Aufträge zur Umsetzung des Bauprogramms 2022 zu erteilen.

Um der Geschäftsführung evtl. kurzfristig erforderliche Handlungsfähigkeit im Jahr 2022 zu gewähren, wurde der Erste Bürgermeister Martin Beckel zudem ermächtigt, auf Vorschlag von Geschäftsführer Josef Aichele die im Rahmen des Wirtschaftsplans 2022 eingeplanten Investitionsmittel bei Bedarf umzuplanen.

Auf der Tagesordnung stand auch, über eine vom kommunalen Prüfungsverband und der Kommunalaufsicht am Landratsamt empfohlene Änderung der Gesellschafterverträge von OWO GmbH & Co. KG und OWO Verwaltungs GmbH zu entscheiden. Der Marktgemeinderat hat auch hiezu den ersten Ersten Bürgermeister einstimmig ermächtigt. 

Abschließend stellte Geschäftsführer Josef Aichele noch die Jahresbilanz 2020 der Ortswärme Oberstaufen Verwaltungs GmbH vor. Diese schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 31.947,45 Euro und einem Jahresüberschuss von 797,41 Euro ab. Der Marktgemeinderat stimmte der Bilanz 2020 einstimmig zu und ermächtigte den Ersten Bürgermeister Martin Beckel in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2020 zu genehmigen und den Jahresüberschuss in Höhe von 797,41 Euro dem Gewinnvortrag zuzurechnen. Auch hier wurde Geschäftsführer Josef Aichele uneingeschränkt für das Jahr 2020 entlastet. 

Zweiter Bürgermeister Markus Geißler bedankt sich auch im Namen von Erstem Bürgermeister Martin Beckel recht herzlich bei Geschäftsführer Josef Aichele für seine geleistete Arbeit und sein großes Engagement für die Ortswärme Oberstaufen.

 

Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH
Geschäftsführerin Heidi Köberle stellte dem Marktgemeinderat den Jahresabschluss 2020 der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH vor. Von 14. März bis 21. Juni 2020 und von 2. November 2020 bis Jahresende musste das Aquaria geschlossen bleiben. So konnten 2020 insgesamt 206 Betriebstage gezählt werden, von denen 133 Tage nur im eingeschränkten Betrieb mit 1/3 der Besucher möglich waren. Ab dem 2. März 2020 haben die Bauarbeiten an der Außensauna begonnen. Insgesamt waren 139.947 Besucher im Bad, wobei davon allein in den Monaten Januar und Februar 67.300 Besucher gezählt werden konnten.

Der Marktgemeinderat nahm den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte Zweiten Bürgermeister Markus Geißler in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH u. a. folgende Beschlüsse zu fassen: Der Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.118.212,50 Euro und einem negativen Jahresergebnis von 214.235,56 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 214.235,56 Euro wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 792.469,83 Euro verrechnet und in Höhe von 578.234,27 Euro als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Der Geschäftsführerin Heidi Köberle wird für das Jahr 2020 eine Tantieme in Höhe von 13.500,00 Euro gewährt. Alle zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte des Geschäftsjahres vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 werden ausdrücklich genehmigt. Der Geschäftsführerin Heidi Köberle sowie dem Aquaria Aufsichtsrat wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Geschäftsführerin Heidi Köberle stellte in einem weiteren Tagesordnungspunkt den Erfolgs- und Vermögensplan für das kommende Jahr vor. Es wird mit weiteren Lockerungen der Einlassbeschränkungen gerechnet. Derzeit können ca. 600 Personen gleichzeitig das Erlebnisbad besuchen. Mit Einführung der 3G-Plus Regel könnte die Besucherzahl auf ca. 700-750 Gäste erhöht werden, diese Zahlen werden aber nur an wenigen Tagen in den Ferien bzw. an verregneten Wochenenden tatsächlich erreicht (Anmerkung: Im Nachgang zur Sitzung wurde bayernweit vorgegeben, dass ein Betrieb von Bädern derzeit nur unter der Vorgabe 2 G möglich ist.). Aufgrund der weiteren Sanierung ist eine Schließzeit im nächsten Jahr nach den Osterferien ab dem 25. April bis ca. Anfang Juni notwendig. In dieser Zeit wird eine kleine Revision sowie der geplante Neubau des Außenbeckens mit Kinderbecken stattfinden. Der Neubau beginnt bereits im März, da der Außenbereich mit einem Schott vom Innenbereich getrennt werden kann. Mit Besucherzahlen von 255.000 und einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 14,20 Euro sind voraussichtlich 3.620.000,00 Euro an Umsatzerlösen zu erzielen. Die Materialkosten werden bei ca. 1.130.000,00 Euro und die Personalkosten bei ca. 1.450.000,00 Euro liegen. Die betrieblichen Aufwendungen sind mit 910.000,00 Euro kalkuliert, hier ist die Pachterhöhung auf 500.000,00 Euro pro Jahr, die ab 2022 fällig wird, eingerechnet. Der Marktgemeinderat nimmt den Erfolgs- und Vermögensplan 2022 zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Zweiten Bürgermeister Markus Geißler in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH den folgenden Beschluss zu fassen: Der Erfolgs- und Vermögensplan 2022 der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH mit Stellenplan wird im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn von 80.000,00 Euro, im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 150.000,00 Euro sowie im Stellenplan mit 45 Mitarbeitern (entspricht 31,5 Vollzeitstellen, ohne Geschäftsführerin und Auszubildende) genehmigt.

Erneuerung Whirlpool im Saunabereich des Aquaria Erlebnisbades
Der Whirlpool im Saunabereich ist seit 1993 in Betrieb. Neben diversen Leckstellen zeigen sich seit einiger Zeit Aufplatzungen der Beschichtung, sodass die erneute Schließzeit genutzt werden soll, den Whirlpool zu erneuen. Als ausführende Firma komme ein langjähriger Partner in Betracht, der zur vorgesehenen Zeit wegen anderer Techniksanierungsarbeiten ohnehin schon im Hause beschäftigt sein werde. Das Angebot beläuft sich auf ca. 100.000,00 Euro. Die zusätzlich erforderlichen Kosten für Fließen- bzw. Holzarbeiten anderer Unternehmen werden mit ca. 40.000,00 Euro veranschlagt. Der Marktgemeinderat stimmt der Erneuerung des Whirlpools im Innenbereich der Saunaanlage einstimmig zu und ermächtigt Geschäftsführerin Heidi Köberle, die Aufträge mit einem Volumen von ca. 140.000,00 Euro zu vergeben.

 

Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH – OTM
Prokurist Steffen Schmitt stellte dem Marktgemeinderat den Jahresabschluss 2020 der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH – OTM – vor. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 10.196,85 Euro, gegenüber einem Vorjahresfehlbetrag von 254.898,75 Euro. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 492.432,92 Euro gestiegen, der Material- und Wareneinsatz ist auf Grund der geringeren Aufwendungen im Bereich der OPLUS Abrechnungen um 219.978,99 Euro verringert. Des Weiteren sind die Personalkosten (inklusive Arbeitgeberanteil) um 116.711,15 Euro durch die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern gestiegen. Das neutrale Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 33.454,77 Euro auf 62.445,98 Euro erhöht. Ertragsteuern haben das Jahresergebnis 2020 auf Grund noch bestehender Verlustvorträge nicht belastet. Der Marktgemeinderat ermächtigt einstimmig Zweiten Bürgermeister Markus Geißler als Vertreter des Alleingesellschafters Markt Oberstaufen in der Gesellschafterversammlung der OTM die folgenden Beschlüsse zu fassen: 

Der Jahresabschluss 2020 bestehend aus Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wird mit einer Bilanzsumme von 944.791,26 Euro und einem Jahresüberschuss von 10.196,85 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.196,85 Euro soll als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Den Geschäftsführern Jürgen Meier (bis 31.01.2020) und Sigbert Prestel (01.02.2020-15.11.2020) sowie der Geschäftsführerin Constanze Höfinghoff (16.11.2020-31.12.2020) sowie dem Aufsichtsrat der OTM GmbH wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt. Für den Abschluss 2021 wird Wirtschaftsprüfer Alexander Schwendinger aus Kempten bestellt.

Der Marktgemeinderat beschließt zudem einstimmig die Abberufung von Frau Melanie E. Strube zum 31.12.2021 als stellvertretende Geschäftsführerin sowie Prokuristin der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH, da Frau Strube die OTM zum Ende diesen Jahres auf eigenen Wunsch verlässt.

 

Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schöttner/Stießberg" (5. Änderung)
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner" im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flur-Nummern 718/9, 718/6 und 718/7 Gemarkung Oberstaufen. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 

Erfordernis und Ziele der Planung
Im bestehenden Bebauungsplan ist ein Sondergebiet "Wasserwerk" ausgewiesen mit einem entsprechenden Bauwerk "Stießberg 8" versehen. Das Wasserwerk wird nicht mehr betrieben, seine Funktion wurde aufgegeben. Es besteht das Erfordernis, eine Änderung der Nutzung eines Sondergebietes mit Sondernutzung in ein Wohngebiet vorzunehmen. Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu ermöglichen und somit weiteren Wohnraum zu schaffen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Anlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Dem Antragsteller wird empfohlen, zeitnah den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht in Abstimmung mit dem Markt Oberstaufen zu erarbeiten und einen Scoping-Termin beim Landratsamt Oberallgäu zu vereinbaren.

 

Stadt Immenstadt; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gewerbe- und Industriegebiet "Giessen-Süd" mit Grünordnungsplan
Der Marktgemeinderat erhebt einstimmig keine Einwendungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes, da Belange des Marktes Oberstaufen nicht berührt werden.

 

Sanierung Brückenbauwerk über Argenstraße
Bereits im Jahr 2010 hatte der Marktgemeinderat über die Sanierung des Brückenbauwerks beraten. Damals hätte die Maßnahme 220.000,00 Euro gekostet, wurde jedoch als zu teuer empfunden und deshalb zu Gunsten anderer Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Ortsbereich zurückgestellt. Nachdem nun aber in den kommenden Jahren mit Umbaumaßnahmen am Bahnhof durch die Bahn (2023), der Sanierung der Ortsdurchfahrt (2024) und der Fußgängerzone (2025) weitere Großprojekte anstehen, schlug die Verwaltung vor, die Maßnahme zur Brückensanierung im kommenden Jahr anzugehen. Mittlerweile sind die dafür erwarteten Kosten allerdings auf einen Gesamtbetrag in Höhe von etwa 1 Million Euro gestiegen. Um die Brückensanierung im kommenden Jahr durchführen zu können, wäre es jetzt erforderlich, ein Ingenieurbüro mit der weiteren Planung zu beauftragen, die Ausschreibung über den Winter durchzuführen und im Frühsommer mit der Sanierung zu beginnen. Im Marktgemeinderat kam die Frage auf, ob die Sanierung nicht doch erneut zurückgestellt werden kann. Marktbaumeister Josef Aichele erklärte, dass der Beton bereits vom Salz zerfressen wurde, so dass auch die Armierung stellenweise sichtbar wurde. Zudem gebe es Verwerfungen in der Asphaltdecke sowie Abplatzungen im Gehwegbereich. Auch die Brückengeländer seien nach heutigen Anforderungen zu niedrig und die Abdichtungen nicht mehr voll intakt. Mit einer Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat die Durchführung der Sanierung des Brückenbauwerks im kommenden Jahr sowie dazu die Beauftragung des Ingenieurbüro Zimmermann für die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Ausschreibung.

 

Finanzierung des öffentlichen Tourismus nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde über die Finanzierungsgrundlagen des öffentlichen Tourismus durch die Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff und Herrn Wolfgang Beushausen, ehemaliger Kämmerer von u. a. St. Peter-Ording, der vorherigen Wirkungsstätte von Fr. Höfinghoff, informiert.

Herr Beushausen ging hier zunächst darauf ein, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Gemeinden die Möglichkeit zusteht, einen Kurbeitrag wie auch einen Fremdenverkehrsbeitrag zweckgebunden zur Finanzierung der Ausgaben des öffentlichen Tourismus zu erheben.

Der Kurbeitrag ist dabei von denjenigen zu entrichten, die nicht mit erstem Wohnsitz im Gemeindegebiet gemeldet sind. Er ist also von Gästen zu entrichten, welche sich im Gemeindegebiet zu Erholungszwecken aufhalten und welche die Möglichkeit haben, die vorhandenen Kureinrichtungen zu nutzen und die für sie gebotenen Veranstaltungen zu besuchen. Wichtig in diesem Kontext ist, dass keine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Gast erfolgen muss, lediglich das Vorhalten des Angebotes seitens der Gemeinde berechtigt zur Erhebung der Kurabgabe und zur Verpflichtung des Gastes, diese zu entrichten.

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird dagegen von denjenigen ortsansässigen Betrieben in dem Maß erhoben, wie sie durch den Tourismus im Gemeindegebiet mittelbare oder unmittelbare wirtschaftliche Vorteile haben.

Die Mittel aus Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag dürfen von den jeweiligen Kommunen ausschließlich zur Finanzierung von z. B. Kuranlagen und anderer touristischer Infrastruktur sowie für sonstige Maßnahmen zur Förderung des Tourismus verwendet werden. Zu beachten sei dabei, dass die Beiträge jeweils im Abstand von mehreren Jahren wieder neu auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten (abzüglich eventueller Einnahmen wie bspw. in Oberstaufen die Einnahmen des Aquaria Erlebnisbades oder sonstige Eintrittsgelder) zu kalkulieren und festzusetzen sind. Eine Überdeckung ist dabei nicht zulässig. In der Kalkulation ist zudem ein Eigenanteil der Gemeinde anzusetzen welcher berücksichtigt, dass die geschaffenen Angebote gleichermaßen den Einheimischen zur Verfügung stehen und die Lebensqualität im Ort gesteigert wird. Für Oberstaufen gesprochen werden mit dem Kurbeitrag und mit dem Fremdenverkehrsbeitrag maßgeblich die dem Tourismuseigenbetrieb (TEO) und der OTM als Marketingorganisation zur Verfügung stehenden Mittel eingenommen. Aus diesen Geldern wurden bzw. werden u. a. beispielsweise der neugestaltete Oberstaufen Park und die Erneuerung des Aquaria Erlebnisbades sowie auch wesentlich der Bau und der Unterhalt des Wander- und Radwegenetzes finanziert, Bepflanzungen und Pflege der Grünflächen, Vorhalten und Betrieb der Loipen und Winterwanderwege sowie die Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen.

(Anmerkung: Das Thema Finanzierung öffentlicher Tourismus sollte auch bei dem für den 16.11. geplanten "Tourimsus-Hock" beleuchtet werden. Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie musste diese Veranstaltung jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.)

 

Unterführung in Konstanzer
Marktgemeinderatsmitglied Björn Walser sprach den Bericht im Mitteilungsblatt für die neue Lösung bei Überschwemmungen für die Unterführung in Konstanzer an. Seiner Meinung nach sollte die Lösung nochmals überdacht werden, da an dieser Stelle die Straße dreispurig ist und die Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h von den wenigsten Autofahrern eingehalten wird. Gerade für Schulkinder sei dies keine sichere Lösung. Hauptamtsleiter Christian Schiebel erklärte, dass nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Straßenbauamt sowie der hier auch zuständigen Verkehrsbehörde am Landratsamt die im Blättle bekannt gemachte Lösung vereinbart werden konnte. Technische Lösungen zur Verhinderung einer Überschwemmung wurden bereits geprüft und sind nicht erfolgversprechend. Sollte die Unterführung künftig voll Wasser laufen, könne nun kurzfristig mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde durch die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung an der B 308 angeordnet werden. Zudem wird auf die Querung der B 308 durch Fußgänger dann durch Schilder und Warnlichter zusätzlich hingewiesen. Nach Ansicht von Gemeindeverwaltung, Straßenbauamt und Straßenverkehrsbehörde war die dafür ausgewählte Überquerungsstelle auf Höhe der Einfahrt nach Konstanzer auf Grund der vergleichsweise guten Übersichtlichkeit anderen möglichen Querungsbereichen im Umfeld vorzuziehen. Aus dem Marktgemeinderat kam der Vorschlag, nach dem Neubau der Fa. Allgäuer Alpenwasser in Konstanzer generell die Bushaltestelle nach Konstanzer zu verlegen. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag aufnehmen.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21. Oktober 2021

Bundesförderprogramm Graue Flecken – GigaBit-Förderprogramm 
Josef Ledermann vom Ingenieurbüro Ledermann stellte das Graue Flecken – GigaBit-Förderprogramm des Bundes dem Marktgemeinderat vor. Generell wurde die Meinung vertreten, dass das Förderprogramm eine gute Möglichkeit ist, nun auch noch die Grundstücke mit schnellem Internet zu versorgen, die bislang noch mit 30 MBit/s auskommen müssen und in den bisherigen Förderverfahren noch keinen Glasfaseranschluss direkt ins Haus beantragen konnten. Gemeinsam mit Westallgäuer Gemeinden besteht die Möglichkeit der Gründung einer GigaBit- Gesellschaft, um ein besseres Verhandlungspotenzial bei einem eventuellen Einstieg zu schaffen. Die Förderung des Programms beträgt pro Gemeinde bis zu 90%. Für den Markt Oberstaufen bedeutet dies, dass bei einer Gesamtprojektsumme von geschätzten 5 Mio. Euro ca. 500.000,00 Euro verteilt auf die nächsten 3 bis 5 Jahre in den Haushalt eingeplant werden muss. Im neuen Förderprogramm besteht zudem die Möglichkeit das Leitungsnetz im Eigentum der Gemeinde zu halten und langfristig an einen Mobilfunkbetreiber zu verpachten. Somit kann der Eigenanteil über einen gewissen Zeitraum refinanziert werden. Aufgrund der steigenden Nutzung von Mobilgeräten, Streamingdiensten und Anordnung von Home-Office wurde es als wichtig gesehen, in ein Markterkundungsverfahren für Oberstaufen zu erstellen. Hierfür liegt der Verwaltung bereits ein Förderbescheid in Höhe von 50.000,00 Euro vor. Mit einstimmigem Beschluss beauftragte der Marktgemeinderat die Verwaltung, ein Markterkundungsverfahren als Voraussetzung zum Einstieg in ein GigaBit-Förderverfahren nach Bundesförderrichtlinie durchzuführen und weitere Planungen zum Ausbau des Breitbandnetzes nach dem Bundesförderprogramm "Graue Flecken" voranzutreiben und die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen.

Ansprechpartner in der Verwaltung zum Thema Breitbandausbau ist Hauptamtsleiter Christian Schiebel. Kontaktmöglichkeiten: Telefon 08386/93003-25, E-Mail Hauptamtsleiter@oberstaufen.info

 

Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privater Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Allgäuer Alpenwasser in Konstanzer
Die Stellungnahmen und Abwägungsbelange der Träger öffentlicher Belange wurden dem Marktgemeinderat vom Planungsbüro Meixner vorgestellt. Dabei wurde besprochen, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wird und welche Änderungen noch einzuarbeiten waren. Der einstimmig vom Marktgemeinderat gefasste Änderungsbeschluss im Rahmen der vorgenommenen Abwägungen ist mit den Inhalten der Entwurfssatzung nun identisch. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Allgäuer Alpenwasser" erneut öffentlich auszulegen, sowie die Stellungnahmen im sogenannten verkürzten Verfahren bei einem eingeschränkten Teilnehmerkreis der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit einzuholen. Der nächste Schritt im Projekt wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Bauherren sein, der wesentliche Details wie Bauzeit, Erschließung etc. regelt. Anschließend erfolgt dann der Satzungsbeschluss.

 

Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privater Belange zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans in Konstanzer
Dem Marktgemeinderat wurden die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage in der Fassung vom 7. Oktober 2021 der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Konstanzer vorgestellt. Für die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Der vom Marktgemeinderat vorgenommene Änderungsbeschluss der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Marktgemeinderat genehmigt die Entwurfsfassung vom 7. Oktober 2021 durch Abwägungsbeschluss einstimmig.

 

Stellungnahme zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bühl-Mitte" Stadt Immenstadt
Der Marktgemeinderat erhebt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hotel Bühl-Mitte" keine Einwendungen, da Belange des Marktes Oberstaufen nicht berührt werden.

 

MTB-Übungsgelände am Standort Rainwald gestoppt
Strategische Planung eines ganzheitlichen Bike-Konzepts für die Gemeinde bleibt von Entscheidung unberührt
Den Bedenken und Sorgen sowie der emotionalen Verbundenheit der Oberstaufener Bevölkerung mit dem geplanten Standort Rechnung tragend, sehen die Verwaltung, Oberstaufen Marketing GmbH und die politischen Vertreter der Marktgemeinde Oberstaufen von einer Umsetzung des seit 2019 in der Planung befindlichen Mountainbike-Übungsparcours im Rainwald ab. 

In der Sitzung des Marktgemeinderats wurde es noch einmal deutlich: An dem hohen Stellenwert und der Sinnhaftigkeit der Umsetzung eines offenen Übungsgeländes für Mountainbiker hat niemand einen Zweifel, das betonten alle Fraktionen in ihrer Stellungnahme zu den aktuell überarbeiteten und deutlich reduzierten Plänen des seit 2019 in Planung befindlichen Übungsparcours im Rainwald.

Hiermit stimmten alle den einführenden Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Martin Beckel zu, der in der Darstellung des Sachverhalts auch zugab, dass sowohl Verwaltung als auch die Mitglieder des Marktgemeinderats die emotionale Bedeutung des Rainwalds in Teilen der Bevölkerung unterschätzt hatten. 

So stimmte der Marktgemeinderat einstimmig dafür, das Projekt im Standort Rainwald zu stoppen. Gleichzeitig wurde ebenfalls beschlossen, weiterhin die Augen offen zu halten, für alternative Flächen zu den bisher sechs bereits geprüften Standorten. Darüber hinaus solle an weiteren Maßnahmen zur Besucherlenkung im Mountainbike-Konzept festgehalten werden. 

Dieses ist Teil der zukunftsorientierten Strategie für den Tourismus im Ort, die den Leitlinien der Besucherlenkung, Ordnung und Sicherheit sowie der Gemeinschaft und der Solidarität folgt.

 

Auftragsvergabe Bikewegsanierung Sonnhalde/Angersteg
Der Weg von der Sonnhalde Richtung Hochgratbahn, der auch viel von E-Mountainbikern genutzt wird, führt immer wieder zu Reklamationen, da das Steilstück an der Spilzler-Alpe schwierig zu fahren ist. Daher wurde bereits im Tourismusausschuss eine Wegsanierung mit einer teilweisen Trassenverschiebung in diesem Bereich beschlossen. Auch beim Wegabschnitt vom Angersteg in Richtung Schindelberg gibt es immer wieder Probleme der Erosion. Hier wäre im unteren Bereich des Weges eine Sanierung angedacht. Die beiden Maßnahmen wurden mit dem Gesamtumfang in Höhe von 67.044,50 Euro im Förderprogramm FöRNatKom bei der Regierung von Schwaben eingereicht und sind bereits verbescheidet. Die Förderung liegt bei 50% bei einem maximalen Betrag in Höhe von 33.522,25 Euro. Bei der Submission am 20. Oktober wurden insgesamt 4 Angebote abgegeben. Der Marktgemeinderat stimmt einstimmig zu, die Maßnahme durchzuführen und ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 53.200,62 Euro zu vergeben.

 

Wasserversorgung Buchenegg/Ifen
Bereits im Juli 2020 wurde vom Marktgemeinderat die Auftragsvergabe der Wasserversorgung Buchenegg/Ifen und die Mitverlegung einer Abwasserdruckleitung beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt waren noch nicht alle Details bekannt und die Vergabesumme noch nicht final verhandelt. Erster Bürgermeister Martin Beckel wurde damals ermächtigt die Leistungen nach Abstimmung der Details und der finanziellen Punkte bis zu einer Bruttosumme von 373.000,00 Euro zu vergeben. Mittlerweile wurden die Details geklärt und die Preisverhandlungen abgeschlossen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 438.201,20 Euro brutto. Die Vergabesumme an die Dorfgemeinschaft wurde pauschaliert und beläuft sich auf 339.150,00 Euro brutto. Die darüberhinausgehenden Leistungen werden vom Markt Oberstaufen erbracht, bzw. sind Dienstleistungen Dritter. Die Kostensteigerungen ergeben sich insbesondere durch den Anschluss fünf weiterer Grundstücke, durch höhere Preise beim Rohmaterial und der Verlegung der Rohre aufgrund größerer Rohrdurchmesser, ca. 530 Meter zusätzliche Abwasserdruckleitung für den Wanderparkplatz, Kanal- und Wasseranschluss Wanderparkplatz und einem zusätzlichen Druckminderschacht. Die Baukosten werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 bzw. im Haushalt 2022 je nach Baufortschritt anfallen, die entsprechenden Kostenansätze für das laufende Jahr sind im Haushalt eingestellt.

Die Arbeiten am Abschnitt Wasserversorgung Hündlegebiet mit Hochbehälter sind größtenteils abgeschlossen und die Firmen sind derzeit dabei, die Schlussrechnungen zu stellen. Es wurde ein Nachtragsangebot über geänderte bzw. zusätzliche Leistungen in Höhe von 46.383,38 Euro eingereicht. Der Nachtrag wurde bereits vom Ingenieurbüro geprüft und steht nun zur Beauftragung an. Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme laut Zuschussantrag in Höhe von 1.013.000,00 Euro ändert sich nicht, da teilweise günstigere Angebote in den Gewerken eingegangen sind, als veranschlagt wurden.

Der Marktgemeinderat nahm zustimmend die obenstehenden Details zur Kenntnis und ermächtigte Ersten Bürgermeister Martin Beckel beide Leistungen in Höhe von 285.000,00 Euro und 46.383,38 Euro zu vergeben. Für 2022 wird ein entsprechender Haushaltsvorgriff für die Restzahlungen der beiden Maßnahmen mit aufgenommen und genehmigt.

 

Änderung des Ortsrechts
Der Marktgemeinderat stimmt einstimmig dem Neuerlass der Satzungen für die Freiwilligen Feuerwehren sowie den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr zu. Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zu einer Verordnung zusammengefasst und ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Änderungen des Ortsrechts können Sie auf unserer Internetseite www.oberstaufen.info eingesehen werden. Außerdem finden Sie die offiziellen Bekanntmachungen im Aushangkasten vor dem Rathaus.

Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15. September 2021

Es wurden 6 Bauanträge und 5 Bauvoranfragen eingereicht und zu 3 Bauvorhaben noch Informationen bekannt gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde überwiegend erteilt bzw. wurden an die Bauherrn Planänderungswünsche geäußert.

 

BOS-Funkmast
Die Mitglieder des Bauausschusses befassten sich mit einer Bauvoranfrage des Bundes. Ein ca. 52m hoher BOS-Funkmast ("BOS" = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) soll das Rettungswesen optimieren und Bereiche mit sog. "Funklöchern" erreichbar machen. In Tal-Lagen wie z.B. im Ehrenschwanger Tal war bislang kein Empfang möglich. Bei Unfällen war zudem die Verständigung der Rettungsdienste unterbrochen. Durch die Errichtung des Funkmastes unweit der Alpe Hochbühl im Imberg-Gebiet kann nun diese Verbindungs- und Sicherheitslücke geschlossen werden. Der Bauvoranfrage wurde zugestimmt.

 

Rückeweg Willis
Die Maßnahme wurde bereits in einer früheren Bau- und Umweltausschusssitzung beraten. Hier soll eine Waldfläche von ca. 9 ha, die im Eigentum von vier Privatpersonen steht, mit einer Wegelänge von ca. 750 Metern erschlossen werden. Die Zuschussauszahlung bzw.- bewilligung von 88% der Baukosten vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht noch aus. Der nicht gedeckte Anteil wird durch die Grundstückseigentümer getragen. Nach Fertigstellung wird der Weg als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Der Auftrag für die Wegeherstellung wurde bereits erteilt; die Bauarbeiten haben begonnen. Der Ausschuss stimmte der Auftragsvergabe in Höhe von ca. 75.000,00 Euro/brutto nachträglich zu.

 

Schaffung von Wohnmobilstellplätzen auf Ferienhöfen
Den Ausschussmitgliedern wurde bekanntgegeben, dass Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Wohnmobilübernachtungen an Bauernhöfen unter folgenden Bedingungen möglich sind:

  • Die Bereitstellung von Wohnmobilstellplätzen für einen Gesamtzeitraum von weniger als 8 Wochen. Werden Stellflächen über einen längeren Zeitraum angeboten oder hergestellt, sind sie als bauliche Anlagen genehmigungspflichtig und bedürfen eines Bauantrags.
  • Max. sind nur 3 Stellflächen möglich. Werden mehr angeboten oder bereitgestellt, handelt es sich hierbei um einen "Campingplatz", der grundsätzlich nur in einem Sondergebiet erlaubt und zulässig ist.
  • Bietet der Landwirt bereits Ferienwohnungen an, kann sich die zulässige Anzahl der Stellflächen reduzieren. Eine "mitgezogene Privilegierung" kann jedoch nur erreicht werden, wenn regionaler Vermarktungsbezug besteht, die Stellflächenörtlich der Hoffläche zugeordnet werden und es sich um "Kurzparker" handelt (max. eine Woche).

Werden im sog. Innenbereich Wohnmobilstellflächen errichtet, wird diese Errichtung bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt und ist in einem "Dorfgebiet" wohl in der Regel zulässig.

 

Bodenrichtwerte
Wie durch verschiedene Pressemitteilungen und sonstigen öffentlichen Informationen bekanntgegeben wurde, steigen die Bodenpreise ständig an. Auch im Gemeindebereich Oberstaufen ist dies der Fall, wie die aktuelle Bekanntmachung der sog. "Bodenrichtwerte" darlegt. 

 

Lüftungsanlagen für die Grund- und Mittelschule Oberstaufen
Für die Schule in Kalzhofen werden mobile Geräte zur Luftreinigung angeschafft. Die Kosten liegen bei ca. 18.000,00 Euro. Die Förderung liegt bei rund 5.250,00 Euro. Zudem sollen noch zehn Klassenzimmer eine fest installierte Lüftungsanlage für je 22.000,00 Euro erhalten. Die Förderung liegt hier bei 80%, sodass bei der Gemeinde ein Eigenanteil von rund 44.000,00 Euro verbleibt. Der Einbau ist aufgrund ausgelasteter Firmen frühestens in den Osterferien 2022 möglich.

Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14. Juli 2021

Zur Sitzung gingen zehn Bauanträge und vier Bauvoranfragen ein. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei überwiegend erteilt. Bei manchen Bauanträgen wurden Auflagen festgehalten oder Nachbesserungen eingefordert.

 

Feuerwehren Steibis, Aach und Thalkirchdorf: Ertüchtigungen Abgasanlagen
Die Abgasanlagen der Feuerwehren Steibis, Aach und Thalkirchdorf entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Die Abgase von Dieselmotoren sind bei ein- und ausfahrenden Feuerwehrautos so abzusaugen, damit im Raum befindliche Personen nicht gefährdet werden. Aufgrund dessen müssen die Bestand-Abgasanlagen ertüchtigt werden. Es wurde diesbezüglich bei der letzten Wartung eine Bestandsaufnahme der Abgasanlagen bei den Feuerwehrhäusern durchgeführt, auf dessen Grundlage ein Angebot erstellt. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, die Ertüchtigung der Abgasanlagen durchzuführen, und vergibt den Auftrag für ca. 40.000,00 Euro. Der erforderlichen Haushaltsumschichtung wurde zugestimmt.

 

Sanierung Turnhallendach, 1. Nachtrag
Derzeit wird das Flachdach der Turnhalle Kalzhofen saniert. Für diese Maßnahme sind im laufenden Haushaltsjahr Finanzmittel von 300.000,00 Euro vorgesehen. Die Auftragsvergabe wurde bei der Schulverbandsversammlung bereits am 22. März 2021 mit einem Auftragsumfang von 318.000,00 Euro beschlossen. Im Bereich des Ursprungdaches (Originaldach beim Bau der Turnhalle) kamen jedoch unvorhergesehene Baumängel zu Tage, die zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 27.000,00 Euro verursachten. Nachdem die diesjährig eingeplanten Haushaltsmittel überschritten sind, werden in diesem Jahr die nicht dringenden anderweitigen Investitionen bzw. Instandhaltungsarbeiten im Schulgebäude ausgesetzt. Aber auch dieses Vorgehen wird das Haushaltsdefizit im Schulverband nicht ausgleichen. Der Bau- und Umweltausschuss nahm die Sachlage zustimmend zur Kenntnis.

 

Dachsanierung Bauhof-Wohnhaus
Für die Dachsanierung beim Bauhof-Wohnhaus wurde eine beschränkte Ausschreibung der Zimmerer-Arbeiten durchgeführt, wozu 6 Firmen eingeladen wurden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 42.000,00 Euro.

Die gleichzeitig eingeplante Geschossdeckendämmung wurde aufgrund der ständig steigenden Preise nicht mit ausgeschrieben, sondern soll zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden. Im Haushalt 2021 sind für die Dachsanierung und die Geschossdeckendämmung 80.000,00 Euro vorgesehen. Davon werden Mittel für die Ertüchtigung der Abgasanlage der Feuerwehr Steibis umgeschichtet, somit stehen 65.000,00 Euro für o.g. Maßnahmen zur Verfügung. Bei der auszuführenden Firma der Dachsanierung wird ein aktuelles Angebot für die Geschossdeckendämmung eingeholt. Sollten die Preise stabil sein und das verbleibende Budget ausreichen, wird die Geschossdeckendämmung mit beauftragt. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, die Dachsanierung durchzuführen. Der Auftrag geht an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot. 

 

Information über den zukünftigen Winterdienst in Thalkirchdorf
Die Firma, die bisher für diese Strecke den Winterdienst durchgeführt hat, hat den Vertrag fristgerecht nach der letzten Wintersaison gekündigt. Es wurde hierzu eine öffentliche Ausschreibung im Mitteilungsblatt durchgeführt, wo sich Interessierte melden konnten. Den Zuschlag hat der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhalten.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6. Juli 2021

Änderung der Parkgebührenordnung (PGO)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich mit der Änderung der Parkgebührenordnung beschäftigt, da der neu geschaffene vorrübergehende Wohnmobilstellplatz am Skiliftparkplatz in Thalkirchdorf in die Gebührenordnung mit aufzunehmen ist. Von Seiten der Verwaltung wurde dafür eine Stellplatzgebühr in Höhe von 12,00 Euro je Kalendertag (zzgl. Kurbeitrag) vorgeschlagen. Zudem musste der Parkplatz an den Buchenegger Wasserfällen aufgrund des Erlasses einer Halteverbotszone aus der Parkgebührenordnung herausgenommen werden. Nach kurzer Diskussion war sich der Ausschuss außerdem darüber einig, die Gebühr für ein Tagesticket auf den 10-Stunden-Parkplätzen (Bahnhof, Franz-Mader-Weg, Argenstraße West und Ost) von 5,00 auf 7,00 Euro anzuheben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Marktgemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 8. Juli 2021 die Parkgebührenordnung mit den obenstehenden Änderungen neu zu erlassen.

 

Änderung der Kostensatzung Feuerwehr
Aufgrund einer neuen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetag wurde in der Verwaltung eine Änderung der Kostensatzung Feuerwehr ausgearbeitet. Diese beinhaltet nun auch die in den letzten Jahren neu beschafften MTW der Feuerwehr Oberstaufen sowie das LF 10 der Feuerwehr Steibis. Außerdem wurden die Personal- und Gerätekosten entsprechend angepasst. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Marktgemeinderat in der Herbstsitzung aufgrund der bereits in der Vergangenheit zahlreich beschlossenen Änderungen eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu beschließen.

 

Änderung der Satzung für die freiwilligen Feuerwehren
Mit der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 28.09.2020 zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wurden verschiedene Änderungen, die im Bayerischen Feuerwehrgesetz stattgefunden haben, erläutert. Unter anderem wurde eine neue Mustersatzung für die freiwilligen Feuerwehren als neue Richtlinie beigefügt. Bei den notwendigen Änderungen handelt es sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat in der Herbstsitzung aufgrund der umfangreichen Änderungen eine neue Satzung für die freiwilligen Feuerwehren zu beschließen.

 

Genehmigung der Spendenliste 2020
Der Markt Oberstaufen fertigt Zuwendungsbescheinigungen für Spenden, die dem Markt zugehen und für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das Landratsamt Oberallgäu verlangt die Vorlage der Spendenliste zusammen mit der Beschlussfassung durch das zuständige Gremium. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigte einstimmig die Spendenliste 2020.

 

Wengen – Neuordnung der Hausnummern
Im Ortsteil Wengen wurden die Hausnummern bisher immer chronologisch vergeben. Zwischenzeitlich wurden 22 Hausnummern vergeben. Nachdem jetzt das Gewerbegebiet "Wengen" zur Bebauung und Hausnummernvergabe ansteht, ist von der Verwaltung beabsichtigt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,  insbesondere wegen der Gewährleistung des Rettungsdienstes – eine Neuordnung der Nummerierung vorzunehmen. Dazu wurden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften vorab gehört. Insbesondere von Gewerbetreibenden wurde auf den Aufwand hingewiesen, den eine Umnummerierung nach sich zieht. Nach kurzer Diskussion im Ausschuss wurde nach Abwägung der verschiedenen Interessen einstimmig der Neuordnung der Hausnummern im Ortsteil Wengen zugestimmt. Der Ausschuss wünschte sich lediglich noch einen größeren Puffer für nicht bebaute Grundstücke. Die Anwesen entlang der Staatsstraße kommend aus Richtung Oberstaufen sollen rechts gerade und links ungerade Nummern erhalten. Die Neuordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2021
Erster Bürgermeister Martin Beckel informierte den Ausschuss vorab, dass vorgesehen ist, für dieses Jahr die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler für öffentliche Flächen, die für Werbeständer und Bestuhlung genutzt werden, zu erlassen. Außerdem gab er bekannt, dass auch für dieses Jahr großzügige Lösungen gefunden wurden, was eine Ausweitung der Bestuhlung angeht, wenn die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleistet bleibt. Insgesamt handelt es sich bei dem Erlass um eine Summe in Höhe von ca. 10.000,00 Euro. Ein entsprechender Beschluss wird für die Sitzung im Herbst vorbereitet.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20. Mai 2021

Aufstellungsbeschluss für „Bebauungsplan Haubers Naturresort“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Bereits 2017 wurde mit dem damaligen Gemeinderat über eine Änderung des Flächennutzungsplanes bzgl. der Erweiterung des Hotels gesprochen, diese allerdings nicht beschlossen. In der aktuellen Sitzung wurde nun über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sowie über die Änderung des Flächennutzungsplanes beraten und jeweils ein Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Oberstaufen im nördlichen Bereich des Ortsteils Kalzhofen. Nördlich verläuft der Schwarzenbach, östlich der Jugetbach. Das Gebiet wird durch die Straße "Meerau" erschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) aufgestellt. In diesem Zuge wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB als Bestandteil der Begründung angefertigt. Ferner findet eine Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB statt.

Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht im Rahmen des Verfahrens nicht.

Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Marktgemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 11. Mai 2017 über den folgenden Geltungsbereich diskutiert, allerdings keinen Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Oberstaufen im nördlichen Bereich des Ortsteils Kalzhofen. Nördlich verläuft der Schwarzenbach, östlich der Jugetbach. Das Gebiet wird durch die Straße "Meerau" erschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde im Gremium teils kritisch gesehen. Mehrheitsmeinung war allerdings, dass ein Familienbetrieb bei Erweiterungsplanungen von der Marktgemeinde in seinem Vorhaben unterstützt werden sollte.  Die Weiterentwicklung des Hotelbetriebes wurde dabei mehrheitlich positiv gesehen, zumal unsere Gemeinde und deren Einwohner stark vom Tourismus profitieren, die Nachfolgeregelung in der Familie getroffen wurde und gerade die Ausrichtung von Haubers Naturresort auf Ruhe und Natur sehr gut zu Oberstaufen passt. Auch die immer wieder vorgetragenen Sorgen der Anwohner bzgl. der Größe des Vorhabens und des dadurch zunehmenden Verkehrs kamen deutlich zur Sprache. 

In dem Bauleitplanverfahren werden neben vielen anderen Dingen auch die Größenordnung und die Erschließung untersucht und von den zuständigen Behörden beurteilt. Zudem haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer vierwöchigen Frist zu dem Vorhaben zu äußern. Dass die Zufahrtsstraße „Meerau“ für den Verkehr unübersichtlich und eng ist, steht außer Frage. Hier ist nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Dabei ist aber auch die Kompromissbereitschaft aller Seiten von Nöten.  Im Vergleich zum eingereichten Vorhaben 2017 ist positiv zu erwähnen, dass der Abstand zu den umliegenden Häusern in der Planung deutlich erweitert worden ist. Der Gebäudekörper wurde um acht Meter reduziert, ebenfalls wurde die Anzahl der neu entstehenden Zimmer von ursprünglich geplanten 50 auf 38 zurückgefahren. Der Marktgemeinderat legt großen Wert auf eine gute Kommunikation der Beteiligten und gab dies auch als Auftrag an den Bauherrn und die Verwaltung mit auf den Weg. 

Den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan fasste das Gremium mit 15 zu 5 Stimmen.

Dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit 12 zu 8 Stimmen zugestimmt. Hier war einigen Marktgemeinderäten der Geltungsbereich zu weit gefasst, der weit über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hotelerweiterung Haubers Alpenresort" hinausgeht, da bereits auch die zukünftigen Entwicklungsperspektiven des bestehenden Hotelgewerbes abgebildet werden sollten. Mehrfach wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich dieser Geltungsbereich im Laufe des Verfahrens noch deutlich verringern lässt. 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Allgäuer Alpenwasser"
Bereits mit dem vorherigen Marktgemeinderat wurde im Dezember 2019 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und das Bauvorhaben "Betriebsgebäude Allgäuer Alpenwasser", das in Konstanzer entstehen soll, diskutiert. In einer Ortsteilversammlung wurde das Bauvorhaben der Bevölkerung von Konstanzer vorgestellt. Die dabei geäußerten Bedenken und Änderungswünsche wurden nun größtenteils in die Planungen eingearbeitet, was im Marktgemeinderat zu sehr positiven Rückmeldungen führte. Insbesondere wurden die Parkplätze noch einmal anders angeordnet, eine Lösung für das Buswartehäuschen gefunden und die Zufahrt zum Betriebsgelände deutlich verbessert. Die Architektur des Verwaltungsgebäudes stieß wiederum auf großen Anklang und wurde im Marktgemeinderat als große Aufwertung des östlichen "Eingangstors" zur Marktgemeinde Oberstaufen gesehen.

Einstimmig stimmte der Marktgemeinderat dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Allgäuer Alpenwasser" in der Fassung vom 21. April 2021 und der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Mit dem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Künftige Regelung zur Kostenübernahme bei Änderungen des Flächennutzungsplans
Bisher wurden die Planungskosten für Änderungen des Flächennutzungsplanes vom Markt Oberstaufen übernommen. Je nach Größe der Planänderung und Kompliziertheit des Änderungsverfahrens betragen die Planungskosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes zwischen 8.000,00 und 10.000,00 Euro pro Fall. Im Hinblick auf die mittlerweile vom Landratsamt verstärkt geforderte Bauleitplanung ist künftig mit einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung zu rechnen. Deshalb wurde vom Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, dass diese Kosten künftig vom Vorhabensträger (Bauherr) zu tragen sind.

 

Aufhebung der Abstandsflächensatzung aufgrund gesetzlicher Regelung in der Bayerischen Bauordnung
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die örtliche Abstandsflächensatzung obsolet geworden. Die Aufhebung wurde vom Marktgemeinderat einstimmig beschlossen. Die Satzung wurde am 25. Mai 2021 bekanntgemacht und tritt zum 1. Juni 2021 in Kraft. Eine Veröffentlichung an der Amtstafel vor dem Rathaus ist erfolgt, außerdem ist die Satzung auf unserer Internetseite zu finden. 

 

Auftragsvergabe Fernübertragung Außenstellen Abwasseranlage
Die Fernwirkstationen der Abwasseranlagen werden derzeit mit Richtfunk an das Prozessleitsystem übertragen. Zur Übertragung werden die Signale aufgrund der veralteten Steuerungstechnik umgewandelt und dann an das Funknetz übergeben. Das vor mittlerweile 12 Jahren aufgebaute, kostenfreie Funknetz wird in dieser Form vom Anbieter nicht mehr angeboten. Eine lückenlose und reibungslose Betriebsführung ist aufgrund nicht mehr gewährleisteter Ersatzteillieferungen nicht mehr gegeben. Im laufenden Projekt sollen die Pumpstationen Saneberg, Laufenegg, Steibis und die Anbindung an die Kläranlage modernisiert und umgestellt werden. Hierzu werden die speicherprogrammierbaren Steuerungen ausgetauscht und die Fernwirktechnik auf den aktuellen Stand gebracht.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Folgende Angebote sind innerhalb der Angebotsfrist eingegangen. Das günstigste, allerdings noch ungeprüfte Angebot liegt bei 113.395,47 Euro. Im Haushalt sind 100.000,00 Euro für das Projekt eingestellt. Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 eine Zustimmungsempfehlung an den Marktgemeinderat abgegeben. Der Marktgemeinderat ermächtigt einstimmig Ersten Bürgermeister Martin Beckel nach Prüfung der Angebote die Leistung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

Hybridsitzungen
Eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung mit Wirkung ab 17. März 2021 erlaubt es den Kommunen, die Teilnahme von Marktgemeinderatsmitgliedern an Sitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung (Hybridsitzung) zuzulassen. Dadurch soll den Kommunen zunächst in der Corona-Pandemie eine Erleichterung bei der Abhaltung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden. So könnten dann auch Marktgemeinderatsmitglieder teilnehmen, die sich in einer Corona bedingten Quarantäne befinden. Zudem könnten die Hybridsitzungen allgemein der Kontaktreduzierung dienen. 

Die Gesetzesänderung durch Einführung eines neuen Art. 47a in die Gemeindeordnung beinhaltet nicht automatisch die Zulassung eines solchen Sitzungsformates in jeder bayerischen Kommune. Jede Gemeinde muss vielmehr für sich entscheiden, ob ein solches Sitzungsformat zugelassen wird. Dies kann entweder durch Änderung der jeweiligen kommunalen Geschäftsordnung (Aufnahme einer entsprechenden Neuregelung) oder – für Sitzungen vor dem 01. Januar 2022 – auch durch Beschluss erfolgen. In beiden Fällen bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Beschlussfassung. 

Mit der Einführung von Hybridsitzungen sind ein deutlich höherer Aufwand und zusätzliche Personalkosten verbunden. Hierfür ist eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Videokonferenzplattform erforderlich. Die Software Microsoft Teams, welche bereits in der Verwaltung verwendet wird, erfüllt diese Voraussetzungen nicht und kann deshalb nicht verwendet werden. Zudem sahen viele Marktgemeinderäte deutliche Vorteile, wenn alle Mitglieder in Präsenz im Sitzungsraum vertreten sind.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten und des großen Personalaufwands hat sich der Marktgemeinderat einstimmig dagegen ausgesprochen, die Möglichkeit von Hybridsitzungen zu nutzen. Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen abgewartet werden. Im Jahr 2022 ist erneut darüber zu beraten.

 

Wohnmobilstellplatz Thalkirchdorf
Erster Bürgermeister Martin Beckel teilt dem Marktgemeinderat mit, dass in Thalkirchdorf am Skiliftparkplatz ein vorrübergehender Wohnmobilstellplatz für bis zu 25 Wohnmobile eingerichtet werden soll. Dies war immer wieder der Wunsch, um wildcampende Wohnmobilisten zu kanalisieren. 

Eine Baugenehmigung wurde vom Landratsamt in Aussicht gestellt, allerdings nur für einen Betriebszeit von zwei Jahren, so lange bis der Wohnmobilstellplatz am Hündle fertiggestellt ist. Insgesamt müssen dazu vom Touristischen Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO) ca. 30.000,00 Euro in die Ver- und Entsorgungsstationen, Beschilderungen und Markierungen, sowie Anschlussbeiträge investiert werden. Der Marktgemeinderat nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis und freut sich, dass so schnell eine Übergangslösung gefunden werden konnte.

 

Parkleitsystem
Der Tourismusausschuss hat im letzten Jahr beschlossen, in ein Parkleitsystem zu investieren. Hierfür wurden insgesamt drei elektronische Tafeln vom touristischen Eigenbetrieb Oberstaufen beschafft, die in den nächsten Wochen geliefert werden sollen. Aufgestellt werden sollen die Tafeln in Willis, gegenüber vom Pfarrhof in Oberstaufen und in Weißach, Richtung Steibis. Auf den Tafeln soll angezeigt werden, ob noch Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Bedienung soll zunächst über die Bergbahnen erfolgen. Eine automatische Erfassung, wie voll die Parkplätze sind, ist in Zukunft vorgesehen.

 

Breitbandausbau
Im Förderverfahren 1 ist die Telekom auf der Zielgeraden. Derzeit werden in Aach noch ein paar Nachbesserungen und Reparaturen durchgeführt. Auch der Anschluss der Ortsteile Buchenegg/Ifen ist angelaufen. Für die Abnahme der Leistungen der Telekom, welche Bestandteil des Förderverfahrens ist, wurde nun ein Ingenieurbüro beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,00 Euro. 

Der Bau beim zweiten Förderverfahren hat bereits begonnen, dies war nur möglich, da der Rücklauf an die Telekom sehr zuverlässig abgelaufen ist.

Auch in das Verfahren der Gigabit-Förderrichtlinie wird der Markt Oberstaufen einsteigen. Ein Angebot für eine Markterkundung, welche Anwesen nach welchem Ausbau wie versorgt sind und mit in das Förderverfahren aufgenommen werden müssen, wurde mit Kosten in Höhe von 5.000,00 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben. Bei der Förderung können auch Anwesen, die bereits eine Versorgung von über 30 MBit/s haben, in das Verfahren aufgenommen werden.

 

Verkaufsoffener Sonntag
Bereits in der März-Sitzung wurde die Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag, der ursprünglich am 25. April 2021 hätte stattfinden sollen, beschlossen. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte konnte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Nun ist die OHA e.V. auf Ersten Bürgermeister Martin Beckel zugekommen und möchte einen neuen Versuch am Sonntag, 4. Juli 2021 starten. Der Marktgemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis. 

 

Baustelle B308
Es wurde angeregt, eine Behelfsampel in Wengen am Radweg anzubringen, da sich die Radfahrer aufgrund des enormen Umleitungsverkehrs sehr schwertun, die Straße zu überqueren. Aufgrund des zunehmenden Verkehrs im Sommer wird sich die Gemeinde zusammen mit dem Straßenbaumt um eine Lösung bemühen.

Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19. Mai 2021

Salzlager Wengen – Krananlage
Der Ladekran im Salzlager Wengen ist verschlissen und ist in Teilen zu erneuern. Im Haushalt sind 40.000 Euro für die Sanierung eingestellt. Beim aktuellen Angebot, der auch Preiserhöhungen enthält, liegen jetzt die Sanierungskosten bei rund 70.000,00 Euro. Aufgrund dieser Preiserhöhung wird jetzt versucht, nochmals eine TÜV-Abnahme zu erreichen, bzw. das jetzt beanstandete Komponente auszuwechseln, sofern diese überhaupt noch geliefert werden kann. Bürgermeister Martin Beckel wurde ermächtigt, je nach Erfordernis die Aufträge zu vergeben. Sollte es zu der Ersatzbeschaffung kommen, wurde einer Haushaltsumschichtung zugestimmt. 

 

LoRaWAN für die Ver- und Entsorgung
Die Thematik der Datenübertragung mit LoRaWAN wurde bereits in der Sitzung vom 18. September 2019 behandelt. Mittlerweile gibt es mehrere Dienstleister, die derartige Netze anbieten. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung haben zwei Firmen jeweils ein Angebot für die Hardware und Dienstleistung für zwei Jahre abgegeben, die derzeit geprüft werden. Im Haushalt 2021 sind dafür 50.000 Euro eingestellt. Die eingereichten Angebote liegen im Rahmen des Haushaltsansatzes. 

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigte Bürgermeister Beckel nach Prüfung der Angebote die Leistung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

Fernübertragung Außenstellen Abwasseranlagen und E-Technik
Die Fernwirkstationen der Abwasseranlagen werden derzeit mit Richtfunk an das Prozessleitsystem übertragen. Zur Übertragung werden die Signale aufgrund der veralteten Steuerungstechnik umgewandelt und dann an das Funknetz übergeben. Das vor mittlerweile 12 Jahren aufgebaute, kostenfreie Funknetz wird in dieser Form vom Anbieter nicht mehr geführt und die Ersatzteillieferung und der Service gewähren nicht mehr den Standard einer lückenlosen und reibungslosen Betriebsführung. Im laufenden Projekt sollen die Pumpstationen in Saneberg, Laufenegg, Steibis und die Anbindung an die Kläranlage modernisiert und umgestellt werden. Hierzu werden die speicherprogrammierbaren Steuerungen (derzeit veraltet und teilweise keine gesicherte Ersatzteilversorgung) ausgetauscht und die Fernwirktechnik auf den aktuellen Stand gebracht. Die eingegangenen Angebote müssen noch geprüft werden.

Der Bau- und Umweltausschuss nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und empfahl dem Marktgemeinderat Bürgermeister Martin Beckel nach Prüfung der Angebote zu ermächtigen die Leistung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

Klärschlammentwässerung, Optimierung durch Ultraschallbehandlung der Schlammflocke
Die Entsorgungspreise für den Klärschlamm haben in den letzten Jahren erheblich angezogen. Über die Sammelausschreibung und die Kooperationsvereinbarung mit den anderen Kläranlagenbetreibern konnten die Preise für die nächsten Jahre fixiert werden. Einsparungen bei der Klärschlammentsorgung sind nur durch Verbesserung der Entwässerungsleistung zu erzielen. Vom 12. Mai bis September 2020 wurde ein entsprechendes Verfahren der Firma VTA auf der Kläranlage unter Realbedingungen getestet. Hierbei wird durch Ultraschallbehandlung die Schlammflocke aufgespaltet und kann dadurch besser entwässert werden. Der Entwässerungsgrad konnte so deutlich erhöht werden. Dies führt zu geringeren Entsorgungsmengen und somit zu einer Einsparung bei den Entsorgungskosten. Zeitgleich konnte eine Einsparung bei den Fällmitteln erzielt werden. Nach der aktuellen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird sich die Anlage nach 6,2 Jahren amortisieren.

Der Bau- und Umweltausschuss hat für die Ertüchtigung der Anlage eine Investitionssumme von ca. 40.000,00 Euro genehmigt.

 

Kläranlage Gasturbine, Austausch Gasheizteil
Ein Hauptbestandteil der Gasturbine ist das Gasheizteil. Die Lebensdauer des Gasheizteils hängt wesentlich von der Anzahl der Starts ab. Hier verhält es sich wie bei einem herkömmlichen Motor. Die Belastungen des Ein- und Ausschaltens gehen erheblich auf die Betriebszeit. Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung der Turbine wurde im Jahr 2014 von einer Betriebszeit bis zum Austausch von 40.000h und einem Preis von 20.000,00 Euro ausgegangen. Die Gasturbine auf der Kläranlage wird über das Gasmanagement so betrieben, dass die Anzahl der Ein- und Ausschaltungen größtenteils vermieden werden. Derzeit hat die Anlage ca. 54.000 Betriebsstunden. Vergleichbare Anlagen haben auch noch erheblich höhere Betriebsstunden bis zum Austausch.

Der damalige Anbieter des Gasheizteil hat dieses vom Markt genommen. Als Alternative liegt ein Angebot für eine neue Micro-Turbine mit der gleichen Leistung vor. Die Bauteile der Gasaufbereitung und der Abgaswärmetauscher sowie die Steuereinheit bleiben hiervon unberührt. Das Angebot schließt nach Abzug eines Sondernachlasses mit 66.391,29 Euro Brutto. Der Service wird über einen Wartungsvertrag geregelt.

Aufgrund der langen Lieferzeiten, ca. 3-4 Monate und um bei einem Ausfall des Gasheizteil die Einbußen durch den Ausfall der Stromerzeugung und Wärmerückgewinnung gering zu halten bzw. eine Komplettausfall zu minimieren, muss die Beauftragung im Vorlauf erfolgen. Geplant ist, die Turbine bis zum Totalausfall zu betreiben. Das Gasheizteil wird dann auf Vorrat beim Lieferanten gelagert. Auch unter den neuen Rahmenbedingungen liegt die Wirtschaftlichkeit der Anlage vor. 

Der Bau- und Umweltausschuss beschloss die Auftragsvergabe durchzuführen. Bis zur endgültigen Auslieferung ist die Zahlung über eine Bürgschaft abzusichern.

 

Verkehrsberuhigter Bereich In Pfalzen II
Über eine Eingabe von mehreren Anwohnern zur Einführung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den Straßenbereichen "Am Silberbühl/Am Lindele/Seelekopfweg" wurde ebenso beraten.

Bislang gilt in dem Wohngebiet eine 30 km/h-Zone. Durch vermehrten Verkehr insbesondere von Handwerkern und Lieferverkehr von auswärts, die sich oftmals nicht an die vorgebene Geschwindigkeit halten, kommt es oftmals zu gefährlichen Situationen, da vermehrt Kinder auf der Straße mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind und auch viele ältere Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, da kein Gehweg vorhanden ist. Der verkehrsberuhigte Bereich würde den fließenden Verkehr auf "Schrittgeschwindigkeit" (7 km/h) herunterbremsen und das Parken außerhalb markierter Fläche verbieten. Dies war für einige Marktgemeinderäte ein zu herber Einschnitt. 

Man einigte sich dann einstimmig darauf, eine neue Verkehrsregelung zunächst als "Probebetrieb" für einige Monate einzuführen, um die Wirkung zu beobachten. Zuvor sind vom Ordnungsamt, Messungen durchzuführen, um die bisherigen Geschwindigkeiten zu ermitteln. 

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob eine solche Verkehrsregelung auch nur für bestimmte Uhrzeiten (z.B. 11.00 bis 18.00 Uhr) gelten kann. Über eine endgültige Lösung wird der Ausschuss nochmals beraten.

Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21. April 2021

Zur Sitzung gingen 14 Bauanträge und vier Bauvoranfrage ein. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei überwiegend erteilt. Bei manchen Bauanträgen wurden Auflagen festgehalten oder Nachbesserungen eingefordert.

 

Kanal und Wasserleitungssanierung Eibele, BA III, Ingenieurleistungen
Die beiden ersten Bauabschnitte der Sanierungsmaßnahme in Eibele wurden 2018 und 2020 durchgeführt. Der dritte Bauabschnitt ist derzeit für 2022 eingeplant. Im Jahr 2021 müssen die umfangreichen Grundstücksverhandlungen geführt, sowie die Detailplanung für die Ausführung und Ausschreibung, vorbereitet werden. Vom Ing. Büro Zimmermann und Meixner liegen für die Einzelmaßnahmen in der Ver- und Entsorgung Honorarangebote gemäß HOAI in Höhe von 57.878,56 Euro brutto, vor. Die Leistungen werden je nach Planungsfortschritt abgerufen.

Die reinen Baukosten sind entsprechend der Kostenschätzung des IB Zimmermann vom 29.09.2020 mit ca. 1,0 Mio Euro brutto veranschlagt. Mittel für die Ingenieurleistungen sind im Haushalt 2021 eingestellt. Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Ing. Leistungen in Höhe von 57.878,56 Euro an das Ing. Büro Zimmermann & Meixner, Amtzell zu vergeben. Ob die finanzielle Situation der Marktgemeinde eine tatsächliche Umsetzung der Maßnahme in 2022 zulässt, steht noch nicht fest.

 

Deponie Pfalzen – Sinswang Detailuntersuchung Teil D
Aufgrund des Schreibens von der Regierung von Schwaben vom 11. Februar 2021 wird der Markt Oberstaufen aufgefordert ein Konzept zu erstellen, den Grundwasserstrom zu erfassen und zu untersuchen. Des Weiteren ist die Funktion des Seelesgraben als Vorfluter für den Grundwasserabstrom der Altdeponie zeichnerisch noch in Form eines Längsschnittes von West nach Ost darzustellen und auf Grund der nachgewiesenen Belastung ist die Überwachungshäufigkeit im Rahmen der Eigenüberwachung auf mindestens zweimal pro Jahr anzuheben. Die Überwachung soll vorerst über 4 Jahre laufen. Die Kosten wurden bei der Gesellschaft für Abfallbeseitigung (GAB) mit 41.000,00 Euro angemeldet. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt 1. Bürgermeister Martin Beckel den Durchführungsvertrag mit der GAB abzuschließen. Weiter wird die Verwaltung ermächtigt in Abstimmung mit der GAB die entsprechenden Aufträge in diesem Zusammenhang zu vergeben. 

 

Bei Bauplanleitverfahren der Nachbargemeinden wurde über folgende Maßnahmen beraten:
Stadt Immenstadt; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Seifen West II" und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 "Gewerbegebiet Seifen West" und Gemeinde Oberreute; vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sennerei" und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich. In beiden Verfahren wurden keine Einwendungen erhoben; Belange des Marktes Oberstaufen sind nicht berührt.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 15. April 2021

Wirtschaftsplan 2021 der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH einstimmig zu. Der Wirtschaftsplan schließt im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 5.348.167,00 Euro, mit Aufwendungen in Höhe von 5.348,167,00 Euro, einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und im Finanzplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 65.000,00 Euro ab. Eine Nettokreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Außerdem ermächtigt der Marktgemeinderat Ersten Bürgermeister Martin Beckel als Vertreter des Alleingesellschafters Markt Oberstaufen unter Verzicht aller vorgeschriebenen Formen und Fristen in einer gesonderten Gesellschafterversammlung der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH den Wirtschaftsplan zu beschließen. 

 

Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO) – Genehmigung Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan 2021
Erster Bürgermeister Martin Beckel bedankte sich recht herzlich bei Hauptamtsleiter Christian Schiebel, der dieses Jahr als Interim-Kämmerer für die Erstellung des Haushaltsplanes für den TEO sowie für den Markt Oberstaufen zuständig war. 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2021 (bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan) sowie dem Stellenplan 2021 und dem Finanzplan 2022 bis 2026 zu. Der Erfolgsplan schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.418.600,00 Euro ab. Der Vermögensplan 2020 schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.034.100,00 Euro ab. Für die Investitionen vom TEO ist folgender Ausgleich vorgesehen: Darlehensaufnahme des Tourismus Eigenbetriebs Oberstaufen (TEO) in Gesamthöhe von 5.727.800,00 Euro; diese setzt sich aus einer genehmigungspflichtigen Neudarlehensaufnahme in Höhe von 2.316.000,00 Euro sowie einer heranziehbaren, bereits im Vorjahr genehmigten Darlehensaufnahme in Höhe von 3.411.800,00 Euro zusammen. Tilgungsleistungen sind in Höhe von 460.000 Euro zu erbringen. Der Schuldenstand des TEO summiert sich zum Ende des Jahres 2021 damit auf voraussichtlich 9,3 Mio. Euro (Stand 31.12.2020: 4,0 Mio. Euro)

Der Markt Oberstaufen übernimmt einen Verlust in Höhe von 540.000,00 Euro und gibt im Jahr 2020 460.000,00 Euro als Investitionszuschuss in Höhe der Tilgungsleistungen an den TEO. An Investitionen stehen beim Tourismus-Eigenbetrieb insgesamt 5,673 Mio. Euro im Vermögensplan. Davon entfallen rund 4,4 Mio. Euro auf die Baumaßnahmen im Aquaria. Für den OberstaufenPARK stehen noch Restkosten von 143.000 Euro aus. Für Investitionen im Rahmen des Bikewegeprogramms stehen 280.000 Euro, für Planungskosten zum Freibad Thalkirchdorf 100.000 Euro zur Verfügung.  

Der Finanzplan 2022 bis 2026 schließt mit einem Finanzierungsdefizit für den gesamten Zeitraum in Höhe von 10.,5 Mio. Euro ab. Alle darin aufgeführten Vorhaben (Freibad Thalkirchdorf, Ertüchtigung Kurhaus) stehen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt. Hierzu sind im Rahmen einer für Sommer/Herbst geplanten Klausursitzung mit dem Marktgemeinderat und den Amtsleitern die Prioritäten der Projekte für die nächsten Jahre festzulegen.

 

Genehmigung des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung 2021 für den Markt Oberstaufen
In drei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, der Schulverbandsversammlung und internen Vorgesprächen wurde der Haushalt 2021 mit Anlagen zusammengestellt und vorberaten und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung empfohlen. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes mit Anlagen war Interims-Kämmerer und Hauptamtsleiter Christian Schiebel zuständig.

 

Jahresabschluss 2020
Das vorläufige Jahresergebnis 2020 liegt bei einem Überschuss in Höhe von ca. 240.000,00 Euro. Die vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 1. Mio. Euro wurde nicht getätigt. Der Rücklagenstand zum 31.12.2020 beträgt damit voraussichtlich ca. 3,0 Mio. Euro. Es wurde 2020 ein Darlehensvertrag für die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 3,22 Mio. Euro geschlossen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst 2021. Insgesamt konnten Kredite in Höhe von knapp 264.000,00 Euro getilgt werden. Der Schuldenstand des Marktes beträgt damit zum 31.12.2020 1,9 Mio. Euro.

Überblick 2021
Mit 33,60 Mio. Euro ist das Gesamthaushaltsvolumen 2021 des Marktes Oberstaufen um 0,5 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Der Verwaltungshaushalt liegt mit 21,67 Mio. Euro um 200.000,00 Euro unter dem Wert des Jahres 2020. Der Vermögenshaushalt liegt mit 11,93 Euro um 600.000,00 Euro höher als im Vorjahr. Für 2021 ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1 Mio. Euro und eine Neudarlehensaufnahme von 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Gleichzeitig ist eine Tilgung in Höhe von 1,80 Mio. Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme beträgt damit rund 700.000,00 Euro.

Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt weist laufende Einnahmen in Höhe von 21.670.700,00 Euro und laufende Ausgaben in Höhe von 20.368.200,00 Euro aus. Somit ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von 1.302.500,00 Euro. 

Einnahmen
Für 2021 liegt die veranschlagte Steuerkraft bei 13,47 Mio. Euro und damit um 500.000,00 Euro unter dem Vorjahr (13,97 Mio. Euro). Eine der wichtigsten Einnahmen sind die staatlichen Zuweisungen mit insgesamt 7,41 Mio. Euro unter welche der Anteil der Einkommenssteuer in Höhe von 3,50 Mio. Euro (Vorjahr 4 Mio. Euro) sowie die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2,54 Mio. Euro (Vorjahr 2,68 Mio. Euro) fallen. Insgesamt werden mit 6,05 Mio. Euro gemeindlicher Steuereinnahmen gerechnet, darunter die Gewerbesteuer mit 2,8 Mio. Euro (Vorjahr 3,2 Mio. Euro), Grundsteuer B mit 1,76 Mio. Euro (Vorjahr 1,75 Mio. Euro) und die Zweitwohnungssteuer mit 1,40 Mio. Euro (Vorjahr 1,13 Mio. Euro).

Ausgaben
Die Kreisumlage steigt von 4,23 Mio. Euro auf 4,48 Mio. Euro an. Die Gewerbesteuerumlage sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 100.000,00 Euro auf insgesamt 300.000,00 Euro.

Durch über mehrere Monate nicht besetzte Stellen kommt es heuer in gewissen Bereichen zu sinkenden Personalkosten. Dennoch steigen insgesamt die Personalkosten des Marktes im Vergleich zum Vorjahr um 117.000,00 Euro auf insgesamt 4,63 Mio. Euro. Der Stellenplan weist insgesamt 69 Planstellen (im Vorjahr 67) – 67 Beschäftigten- und 2 Beamtenplanstellen aus. 13 weitere Stellen stehen für den Kindergarten Thalkirchdorf als Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Stellenplan. Ursachen für die Kostensteigerung sind Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst sowie der Rückordnung von Stellen in den Markt, die bisher im TEO angesiedelt waren.

Für den Verwaltungs- und Betriebsaufwand fallen fast 4,5 Mio. Euro an. Hierunter fallen beispielsweise der Unterhalt des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, die Bewirtschaftungskosten sowie der Haus- und Grundstücksunterhalt. Es ist zu erkennen, dass die Fixkosten recht hoch sind, daher müssen geplante Investitionen im Hinblick auf dadurch eventuell steigende Fixkosten genau betrachtet werden. Für die Zukunft gilt es, Investitionen so zu tätigen, dass die Unterhalts- und Personalkosten nicht weiter steigen – einfache Wartungssysteme und schlanke, digitale Prozesse müssen hier im Vordergrund stehen.

An Zuschüssen für laufende Zwecke werden an den Schulverband Oberstaufen 904.000,00 Euro (Vorjahr 1,23 Mio. Euro), an den TEO 1 Mio. Euro (Vorjahr 636.200,00 Euro) und an die Kindergärten 1,34 Mio. Euro (Vorjahr 1,29 Mio. Euro) ausgegeben. Der Rückgang der Schulverbandsumlage um gut 300.000,00 Euro liegt daran, dass im Vorjahr die Sanierung des Turnhallendachs vorgesehen war. Die Sanierung wird erst in 2021 erfolgen, die im Vorjahr geleistete höhere Umlage wird hierfür nun heuer verwendet. 

Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,30 Mio. Euro (2,0 Mio. Euro in 2020)

Kostenrechnende Einrichtungen
Zu den kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Oberstaufen zählen die Wasserwerke, die Abwasseranlage, der Friedhof Oberstaufen und die Kommunale Verkehrsüberwachung mit Parkraumbewirtschaftung. Diese sollen im jeweiligen Kalkulationszeitraum kostendeckende Gebühren inklusive kalkulatorischer Zinsen und Abschreibungen erwirtschaften.

Laut Haushaltsplan 2021 wird die Wasserversorgung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 43.400,00 Euro abschließen (Vorjahr 92.600,00 Euro).

Bei der Abwasseranlage wird durch den vorgegebenen Beschluss des Marktgemeinderates ein Defizit von 177.800,00 Euro erwirtschaftet (Vorjahr 196.000,00 Euro). Trotz der vorgenommenen Gebührenerhöhung in den vergangenen Jahren kann hier noch keine Kostendeckung erreicht werden. Insofern muss über eine weitere Gebührenerhöhung nachgedacht werden.

Für den Friedhof wird laut Planansätzen heuer ein Defizit von 39.800,00 Euro entstehen. 

Bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung wird für heuer mit einem Defizit von ca. 30.800 Euro (Vorjahr 7.000,00 Euro) gerechnet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird mit deutlich geringeren Parkeinnahmen gerechnet, welche im Wesentlichen zum Fehlbetrag führen.

Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt finanziert sich neben der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,30 Mio. Euro (Vorjahr 2,04 Mio. Euro), aus Beitragseinnahmen in Höhe von 764.000,00 Euro (Vorjahr 523.000,00 Euro) und Zuschüssen für Investitionen in Höhe von 2,12 Mio. Euro (Vorjahr 3,57 Mio. Euro). Für die heuer geplanten Investitionen reichen die Einnahmen nicht aus, weshalb ein Darlehen von 2,49 Mio. Euro aufgenommen werden muss. 

Den veranschlagten Erlösen aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 1,02 Mio. Euro stehen Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 3,38 Mio. Euro gegenüber, davon sind 2,42 Mio. Euro für den Grunderwerb.

Die Investitionen im Überblick
Der Schwerpunkt der Investitionen für 2021 liegt im Straßenbau mit 1,025 Mio. Euro, dem Abwasserkanalnetz mit 1,61 Mio. Euro, dem Breitbandausbau mit 1,13 Mio. Euro, der Wasserversorgung mit 2 Mio. Euro und dem Grundstückserwerb – inkl. Wohnbauförderung – mit 2,42 Mio. Euro.

Straßenbau
Beim Straßenbau fallen heuer die meisten Ausgaben für die grundlegende Sanierung von Ortsstraßen in Höhe von 550.000,00 Euro an, dazu kommen kleinere Summen für die Resterschließung des Baugebiets „Auf der Halde“, sowie für die Erschließung des Gewerbegebiets Wengen und die Flurbereinigung im westlichen Gemeindegebiet. Dem gegenüber stehen noch ausstehende Zuschüsse für die in 2020 durchgeführte Sanierung der Lanzenbachbrücke in Höhe von 640.000,00 Euro und Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 120.000,00 Euro.

Abwasserentsorgung/Kanalnetz
Größere Investitionsposten sind hier der Neubau des Regenwasserkanals in der Rainwaldstraße im Zuge der Brückensanierung der B308 in Höhe von 275.000,00 Euro, Kanalsanierungen und Neubauten mit Planungskosten in Höhe von insgesamt 461.000,00 Euro sowie die Erneuerung des Prozessleitsystems mit 380.000,00 Euro.

Wasserversorgung
Die größten Projekte in der Wasserversorgung dieses Jahr sind der Bau der Wasserversorgung inkl. Hochbehälter für den Bereich Hündle/Buchenegg/Ifen in Höhe von 1,18 Mio. Euro – hier werden Zuschüsse in Höhe von ca. 550.000,00 Euro erwartet – und der Anschluss der Ortsteile Laufenegg/Döbelisried an das gemeindliche Wassernetz in Höhe von 360.000,00 Euro. 

Breitbandausbau
Für heuer sind Kosten beim Breitbandausbau von 1,13 Mio. Euro mit Zuschüssen in Höhe von 0,69 Mio. Euro veranschlagt. 

Grunderwerb
Für den Erwerb von Grundstücken sind insgesamt 2,42 Mio. Euro vorgesehen. Dies betrifft Grundstückskäufe in Kalzhofen und Thalkirchdorf sowie geplante Ankäufe in Schindelberg und Thalkirchdorf (Freibad). Daneben sind Ansätze für sich unter dem Jahr ergebende Grunderwerbsmöglichkeiten von Gewerbe- und Wohnbauflächen eingeplant. 

Sonstige Investitionen
Um kleinere Investitionen handelt es sich bei der finanziellen Unterstützung des Heimatdienstes beim Wiederaufbau des Kohlerhauses in Höhe von 125.000,00 Euro sowie bei Beschaffungen im Feuerwehrwesen in Höhe von 175.000,00 Euro. 

Verschuldung
Der Schuldenstand vom Markt inkl. TEO liegt zum Ende des Jahres 2020 bei ca. 5,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2021 ist eine Nettokreditaufnahme bei der Gemeinde von 3,9 Mio. Euro geplant, beim TEO knapp 5,3 Mio. Euro – wenn alle Einnahmen und Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr getätigt werden. Zum Jahresende 2021 beträgt der Schuldenstand der Gemeinde inkl. TEO damit voraussichtlich ca. 15,1 Mio. Euro, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 1.960,00 Euro. Dem gegenüber stehen dann Rücklagen in Höhe von 2,0 Mio. Euro.

Im Finanzplanungszeitraum ergibt sich bei Vornahme aller geplanten Investitionen von Markt und TEO ein erheblicher Kreditbedarf, wenn die Investitionen wie geplant erfolgen und sich die Einnahmesituation nicht verbessert. Die angedachten Projekte werden so nur schwer leistbar sein. Daher ist es notwendig, dass sich der Marktgemeinderat schon bald Gedanken über eine Priorisierung der Projekte macht.

Zusammenfassung und Ausblick
Aufgrund der Schuldenentwicklung gilt es für die Zukunft, die Investitionen genau zu prüfen. Diese müssen sich mittelfristig rechnen, damit die Schulden auch wieder zurückgezahlt werden können. Auch zu bedenken ist, dass es bei den Investitionskosten allein nicht bleibt, sondern sich auch die Fixkosten erhöhen und daher langfristig mit Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt gerechnet werden muss. Dies reduziert die mögliche Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit den Spielraum für künftige Investitionen. Noch bis in das letzte Jahr hinein war die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen recht gut. In Folge der Corona-Pandemie muss jedoch mit einem Rückgang gerechnet werden. Allerdings lässt sich nur schwer prognostizieren, in welchem Maß Einbußen hinzunehmen sind. Vor allem lässt sich nicht absehen, wann die Einschränkungen in Folge von Corona überwunden werden und die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen kann. Dies macht eine verlässliche Finanzplanung sehr schwierig. Um ggf. auch auf eine noch länger anhaltende Auswirkung der Pandemie vorbereitet zu sein, sollte der Marktgemeinderat bald eine Priorisierung der in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen vornehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein Anstieg der Kreisumlage bei gleichzeitiger Reduzierung der Schlüsselzuweisungen zu erwarten ist.

Erster Bürgermeister Martin Beckel ergänzt, dass es bei der Haushaltsaufstellung eine besondere Herausforderung war, die Einnahmeseite für 2021 und die folgenden Jahre zu prognostizieren. Er rechnet damit, dass sich die Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer erst ab 2024 wieder auf ein verlässliches höheres Niveau einpendeln werden. 2022 und 2023 werden die Einnahmen einen Tiefpunkt erreichen. Die momentane Situation betrifft nahezu alle Gewerbetreibenden in Oberstaufen und damit am Ende der Fahnenstange natürlich auch die Gemeinde. Die nächsten zwei Jahre werden mit Sicherheit nicht einfach werden. Allerdings sollte man sich auch nicht zu ängstlich zeigen.

So tragen beispielsweise die Investitionen in den Grunderwerb zur Vermögensmehrung des Marktes bei. Diese können bei entsprechendem Bedarf wieder veräußert werden. Eine Steuererhöhung zum Ausgleich der Kosten wäre seiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt das völlig falsche Signal. Sinnvoller ist es, die eine oder andere Investition zu schieben oder völlig zu überdenken. Denn auch wenn die Zinsen derzeit dazu verleiten Investitionen auf Pump zu finanzieren, muss auch die damit verbundene sicher erhöhende Tilgungslast im Auge behalten werden.

 

Auftragsvergabe Straßensanierung 2021
Die Straßensanierung wurde beschränkt ausgeschrieben, insgesamt sind drei Angebote eingegangen, den Zuschlag hat die Firma Dobler aus Lindenberg mit einer Summe von 437.581,22 Euro erhalten. Aufgrund der zum Haushaltsansatz wesentlich geringeren Kosten wurde zusätzlich beschlossen, eine weiteres Teilstück am Stießberg sowie in der Salzstraße in Angriff zu nehmen. Hier wird mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 145.000,00 Euro gerechnet. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 582.581,22 Euro.

 

Bestätigung der Feuerwehr-Notkommandanten
Einstimmig wurden 1. Kommandant Christoph Fink und der 2. Kommandant Günter Fink von der Feuerwehr Aach sowie 2. Kommandant Jürgen Schneider von der Feuerwehr Steibis zu den Notkommandanten ernannt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Neuwahlen dieses Jahr nicht stattfinden. Die Notkommandanten stehen so lange zur Verfügung, bis nach den ordentlichen Wahlen, die dann neu oder wieder gewählten Kommandanten durch die Marktgemeinde bestätigt worden sind.

 

Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie Veranstaltungen durch die Feuerwehren
Der Marktgemeinderat stimmt einstimmig zu, dass die ortsansässigen Feuerwehren oder die im Einzelfall von diesen damit beauftragten Mannschaftsdienstgrade und Helfer zur Sicherung von Veranstaltungen die Befugnisse von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträgern oder Eigentümern von Straßen übernehmen dürfen.

Aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. Februar und 2. März 2021

In den letzten beiden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Haushaltspläne für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit den Ausschussmitgliedern diskutiert und besprochen. Erster Bürgermeister Martin Beckel sieht das Haushaltsjahr 2021 derzeit noch entspannt, in den nächsten Jahren könnte dies allerdings anders sein. Derzeit beträgt der aktuelle Schuldenstand 1,9 Mio. Euro, dies wird sich bis zum Jahresende ändern, allerdings nicht in der Höhe wie in der ursprünglichen Finanzplanung vorgesehen. Die Marktgemeinde rechnet dieses Jahr mit deutlich weniger Steuereinnahmen als in den Jahren zuvor. 

Bei der Gewerbesteuer rechnet die Gemeinde mit einer Einnahme von 2,8 Mio. Euro – vor Corona im Jahr 2019 waren es noch knapp 3,3 Mio. Euro. Die Einkommenssteuer ist mit 3,5 Mio. Euro Einnahmen eingeplant – 500.000,00 Euro weniger als im vergangenen Jahr. Mehreinnahmen werden bei der Zweitwohnungssteuer aufgrund der Erhöhung erwartet: statt 1,13 Mio. Euro sind für 2021 1,4 Mio. Euro eingeplant. Die Schlüsselzuweisungen betragen 2,54 Mio. Euro und liegen damit nur leicht unter dem Vorjahresniveau. An den Landkreis Oberallgäu müssen nach derzeitigem Stand rund 4,6 Mio. Euro Kreisumlage überwiesen werden. Über die Höhe der Kreisumlage wird aber zunächst noch der Kreistag beschließen müssen.

Trotz all den Mindereinnahmen schließt der Verwaltungshaushalt mit einem Plus von 1,25 Mio. Euro laut den bisherigen Planungen ab. Nur weil noch ein Ende 2020 aufgenommenes Darlehen in Höhe von 3,2 Mio. Euro zur Verfügung steht, das letztes Jahr aufgrund vorzeitig ausbezahlter Fördergelder nicht mehr abgerufen werden musste, gibt es einen Spielraum für Investitionen im Vermögenshaushalt.  Zudem sind bislang 1,5 Mio. Euro als Rücklagenentnahme für 2021 eingeplant, sowie eine Nettodarlehensaufnahme von max. 1 Mio. Euro. 

Knapp 2,1 Mio. Euro sind für den Erwerb von Grundstücksflächen in Thalkirchdorf (unter anderem für das Freibad), Kalzhofen und sonstigen Bereichen vorgesehen. Auf der Halde (180.000,00 Euro) in Pfalzen (280.000,00 Euro), im Gewerbegebiet Wengen (450.000,00 Euro) und im Unterdorf/Am Anger in Steibis (110.000,00 Euro) sollen Grundstücksflächen in Höhe von knapp 1 Mio. Euro verkauft werden. Für die Straßensanierung sind 550.000,00 Euro, ein neues Prozessleitsystem auf der Kläranlage 380.000,00 Euro und für einen Aufzug im Färberhaus 100.000,00 Euro eingeplant. Für den Breitbandausbau sind dieses Jahr 1,134 Mio. Euro eingeplant, mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 689.000,00 Euro. Für die Wasserversorgung Hündle, Buchenegg und Ifen sind für 2021 insgesamt 1,18 Mio. Euro eingeplant. Die Maßnahme wird mit ca. 550.000,00 Euro bezuschusst. Außerdem sollen Laufenegg und Döbelisried an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Die geplanten Kosten liegen bei 360.000,00 Euro. 

Voraussichtlich im April wird der Marktgemeinderat den Haushalt mit Finanzplanung verabschieden. Ebenfalls soll dann das Budget des Tourismus-Eigenbetriebs Oberstaufen (TEO) endgültig verabschiedet werden, das zunächst noch im Tourismusausschuss zu beraten ist.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 11. Februar 2021

Aufgrund der Belegung des Kursaals durch das Testcenter wurde die Sitzung des Marktgemeinderates in den Festsaal Thalkirchdorf verlegt.

Erster Bürgermeister Martin Beckel begrüßte die vollzählig anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder sowie Marktbaumeister Josef Aichele und Hauptamtsleiter Christian Schiebel.

 

Erlebnisbad Aquaria
Marktbaumeister Josef Aichele informierte, dass zum derzeit laufenden Bauabschnitt 1 einige Aufträge zu vergeben bzw. Nachtragsangebote zu genehmigen sind. Dies betrifft Sandstrahlarbeiten (34.609,25 Euro), Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten (2.644,65 Euro), Sanitärinstallation (2.459,75 Euro), Lüftung (830,61 Euro), Gebäudeautomation (2.574,31 Euro) sowie die Telefonanlagenerweiterung (8.180,44 Euro). Des Weiteren liegen weitere Nachträge zu diversen Schlosserarbeiten (insgesamt ca. 24.789,00 Euro) sowie Nachtragsangebote zu Natursteinarbeiten (ca. 100.000,00 Euro) vor, die noch nicht geprüft worden sind. Derzeit laufen die Ausschreibungen zu den Außenanlagen. 

Momentan beträgt der Gesamtkostenstand des ersten Bauabschnittes (Bau Außensauna und Erholungsflächen) ca. 6,652 Mio. Euro. Der Marktgemeinderat nahm den Sachstandsbericht von Marktbaumeister Josef Aichele zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die vorstehenden Auf- und Nachträge.

Im Jahr 2022 soll dann der Bauabschnitt 2 erfolgen. Dieser beinhaltet den Ersatzbau des Außenbeckens und des Kinderbeckens sowie eine Erneuerung der Wasserattraktions- und Umwälzpumpen, die allesamt inzwischen in die Jahre gekommen sind und dringend einer Ertüchtigung bedürfen. Zudem soll das Außenbecken künftig auch behindertengerecht sein. Der Bauabschnitt 2 schlägt mit Gesamtkosten von ca. 2,4 Mio. Euro zu Buche, wovon 800.000 Euro als Zuschuss von der Regierung von Schwaben verbeschieden wurden.

Insgesamt werden beiden Bauabschnitte mit staatlichen Mitteln in Höhe von 1,924 Mio. Euro unterstützt.

Nach längerer Diskussion über die bislang vorliegenden Entwurfspläne stimmte der Marktgemeinderat zu, die Planung des Bauabschnittes 2 fortzuführen und ermächtigte die Verwaltung zur stufenweisen Vergabe der Leistungsphasen. Die Durchführung der Baumaßnahme soll vorbehaltlich der Finanzierbarkeit in 2022 erfolgen. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Budget des Tourismus Eigenbetriebs Oberstaufen (TEO) einzuplanen und in die Finanzplanung für 2022 mit aufzunehmen. Die detaillierten Planungen sollen wie bisher durch den Tourismusausschuss sowie den Aquaria-Aufsichtsrat begleitet werden.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Willis
Bereits im September 2017 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Willis erlassen. Diese Änderung wurde nun durch ein Planungsbüro vorbereitet und nach erfolgter vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden nun dem Marktgemeinderat vorgestellt. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche in ein Sondergebiet für Kur- und Fremdenbeherbergungsbetriebe (nördlicher Bereich) und in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Wildgehege (südlicher Bereich). Der Marktgemeinderat billigte den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Willis“ in der Fassung vom 11.12.2020 mit folgenden Änderungen:

- Die im Geltungsbereich verlaufene Verkehrsfläche, definiert als "wichtige Fuß- und Wanderwege (Best./Gepl.) im Außenbereich" ist der tatsächlichen Nutzung "Örtliche Erschließungsstraße mit Wanderweg" anzupassen/abzuändern.

Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 11.02.2021. Mit diesem Entwurf sind nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss bezieht sich auf den unten stehenden Geltungsbereich.

 

Bauantrag Hugo-von-Königsegg-Straße 6
Zu einer Diskussion führte der eingereichte Bauantrag in der Hugo-von-Königsegg-Straße 6 geführt. Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass gerade an dieser Stelle das neu geplante Gebäude besser in das Ortsbild einzubinden ist. Die Planung ist insbesondere in den Punkten Dachform und Strukturierung zu überarbeiten. Generell sollte laut den Marktgemeinderäten die Gestaltung des Gebäudes ruhiger sein. Um über den Bauantrag besser befinden zu können, fordern die Marktgemeinderäte eine 3D-Planung. Die weitere Beratung erfolgt im Bau- und Umweltausschuss.

 

Linde am Bahnhofsplatz 4
Der Baum, im Volksmund auch "Friedenslinde" genannt, wurde vermutlich um die Jahre 1871/1872 gepflanzt und steht auf Gemeindegrund, daher obliegt dem Markt Oberstaufen die Verkehrssicherungspflicht. Bei einer durchgeführten Untersuchung wurde nun festgestellt, dass der Baum hohl ist. Laut Aussage eines Baumsachverständigen ist nur noch eine Wandstärke von stellenweise 25 bis 30 cm am Stammfuß und im oberen Bereich von ca. 10 – 20 cm vorhanden. Da ein Einkürzen der Linde, wie bereits vor etlichen Jahren geschehen, als verkehrssichernde Maßnahme wohl nicht ausreicht, die Marktgemeinde im Schadensfall von Ersatzansprüchen freizustellen, soll die Linde nun gefällt werden. Gleichzeitig soll an einem geeigneteren Standort in Abstimmung mit der Soldaten- und Kriegerkameradschaft zu deren 150. Jubiläum in diesem Jahr eine Neupflanzung der Friedenslinde erfolgen. Das Gremium stimmte diesem Vorschlag bei einer Gegenstimme zu. 

 

Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - ZwStS - 
Aufgrund eines offenen Klageverfahrens gegen die Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer, wurde es notwendig, nochmals eine Neufassung der Satzung zu erlassen. Geändert wird § 12 Inkrafttreten, Abs. 1 auf die neue Formulierung: "Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft." In § 12 Abs. 2 wird neu formuliert: "Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.10.2020 außer Kraft". 

Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer einstimmig. Die Satzung hängt an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus und liegt zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus Oberstaufen, Zi.-Nr. 13 zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08386/9300323 bzw. 08386/93003-13. Die neue Satzung finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.