Berichte
Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
Was macht eine Kommune familienfreundlich?
Familienbeauftragte des Landkreises Oberallgäu tauschen sich in einem Workshop aus
Sonthofen/Oberallgäu – Die Familienbeauftragten der Gemeinden sind Bindeglied zwischen Familien, Gemeinderat und -Verwaltung, Kreisjugendamt sowie den verschiedenen Akteuren der Familienarbeit. In einem Workshop des Landratsamtes haben sie sich unter der Moderation von Günter Katheder-Göllner zu ihrer Rolle und ihren Aufgaben sowie zur Familienfreundlichkeit der einzelnen Kommunen und des Landkreises ausgetauscht. Katheder-Göllner konnte aus seinen beruflichen Erfahrungen als langjähriger hauptamtlicher Familienbeauftragter des Landkreises Donau-Ries und Jugendhilfeplaner des Landkreises Augsburg wichtige Impulse setzen und von Praxisbeispielen berichten.
"Familien stehen vielen Herausforderungen gegenüber und haben besondere Bedarfslagen" betonte die stellvertretende Landrätin Christine Rietzler in ihrem Grußwort. "Mit den Familienbeauftragten hat sich der Landkreis das Ziel gesetzt, das Thema Familie und Erziehung stärker in das Bewusstsein der kreisangehörigen Gemeinden zu rücken. Familien sollen einen Ansprechpartner haben, der sie in schwierigen Situationen unterstützt und an geeignete Stellen vermittelt. Dazu wurde ein Netzwerk an Familienbeauftragten aufgebaut, die untereinander Kontakt halten". Den Familienbeauftragten dankte sie herzlich für ihren engagierten Einsatz und ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
In seinem Impulsvortrag wies Katheder-Göllner auf die Notwendigkeit hin, dass Gemeinden und Landkreis die Bedürfnisse und Bedarfe von Familien ernst nehmen müssen. Die demographische Entwicklung führt zu einer Überalterung der Gesellschaft. Jede Kommune muss aus politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen daran interessiert sein, jungen Menschen und Familien ein attraktives Umfeld zu bieten. "Damit Familien nicht abwandern und Gemeinden attraktiv für Zuzüge sind, bedarf es familienfreundlicher Strukturen und Angebote. Und hier kommen die Familienbeauftragten ins Spiel. Familienbeauftragte sind nicht nur Anlauf- und Beratungsstelle. Vielmehr können sie durch Projekte, Aktionen und Ideen zur Familienfreundlichkeit beitragen" unterstrich Katheder-Göllner. Familienfreundlichkeit sei auch ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen. Er belegte mit aussagkräftigen Statistiken und Studien, dass Familienfreundlichkeit zur Gewinnung von Arbeitskräften beitragen könne. Zudem stiegen durch eine ausreichende Kinderbetreuung Berufstätigkeit und Kaufkraft und somit auch die Einnahmen durch die Einkommenssteuer.
Aber was macht eine Kommune familienfreundlich? Hierzu trugen die Teilnehmenden ihre Aktivitäten zusammen. Neben ausreichend Spielplätzen und Treffpunkten für alle Generationen wird eine den Bedürfnissen angepasste Kinderbetreuung und Jugendarbeit angeboten, ein umfassendes Ferienprogramm organisiert sowie ein aktives Vereins- und Dorfleben unterstützt. Wochenmärkte, Familien- oder Neugeborenentage werden von den Familienbeauftragten initiiert und organisiert Auch eine Willkommenskultur und Einbindung Neuzugezogener gehören dazu. Viele Gemeinden möchten Familien ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das muss nicht nur der Bauplatz für ein Eigenheim sein, auch wenn in manchen Gemeinden die Bauplatzvergabe familienfreundlich gehandhabt wird. Wichtig ist, dass junge Menschen und Familien, die bleiben wollen, bezahlbaren Wohnraum finden, insbesondere auch Mietwohnungen.
Bei alldem werden der Vernetzung der Vereine und der Wertschätzung der Ehrenamtlichen große Bedeutung beigemessen. Hierzu gibt es beispielsweise in einigen Gemeinden regelmäßige Vereinetreffen und Dankes-Essen.
"Es ist beeindruckend, was es für eine Vielzahl an familienfreundlichen Aktionen und Projekten bei uns im Landkreis gibt" zeigt sich die Familienbeauftragte des Landkreises, Antje Piekenbrock erfreut. Sie hat den Workshop für die Familienbeauftragten organisiert. "Es ist wichtig, dass sich die Familienbeauftragten vernetzen und regelmäßig austauschen. Jeder kann vom Anderen lernen. Bei manchen Projekten bietet es sich auch an, dass sich Gemeinden zusammentun, um Synergien zu schaffen", regte Piekenbrock an.
Auch über mögliche landkreisweite Aktionen machten sich die Familienbeauftragten Gedanken. Beispielsweise über einen Familientag oder einen Familienwegweiser bzw. eine digitale Familien-App. Dieses landkreisweite Informationsmedium mit umfassenden Informationen über grundsätzliche Familienleistungen von Bund und Freistaat, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Termine, Veranstaltungen im Landkreis uvm. gibt es bereits in vielen bayerischen Landkreisen. Eine Vernetzung mit der Stadt Kempten wäre hierbei wünschenswert. Eine weitere Anregung aus dem Kreis war eine mögliche gemeinsame Ferienbetreuung verschiedener Unternehmen. Im besten Fall wäre hier das Landratsamt als Arbeitgeber auch mit dabei. Diese Ideen sowie auch den geäußerten Wunsch, dass der Landkreis seine Präventionsangebote in die Fläche ausdehnen könnte, nahm Regine Hoffmann (Gruppenleitung familienunterstützender Dienst) als Vertreterin des Landratsamtes mit ins Kreisjugendamt.
Günter Katheder-Göllner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Projekte auch personelle Ressourcen innerhalb des Landratsamtes notwendig seien. Genauso wichtig sei es, dass die gemeindlichen Familienbeauftragten Unterstützung aus ihrer Verwaltung und dem Gemeinderat erhalten.
"Neben vielen Ideen, Praxisbeispielen und Impulsen konnten die Teilnehmenden Kontakte knüpfen und persönliche Erfahrungen mitnehmen. Die Beauftragten sind hochmotiviert, den Landkreis attraktiv für Familien zu gestalten" resümiert Piekenbrock.
Marktgemeinde Oberstaufen erhält Auszeichnung "Digitales Amt"
Unsere Kommune wurde für ihr großes digitales Engagement durch die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Frau Judith Gerlach, MdL mit einer Plakette (analog und digital) ausgezeichnet. Die Auszeichnung #DigitalesAmt erhalten bayerische Kommunen, die 50 Leistungen im BayernPortal anbieten. Somit gehört Oberstaufen zu den aktuell unter 6% der Kommunen Bayerns, die diese Auszeichnung bisher erhalten haben. Eine Übersicht mit allen Verwaltungsdienstleistungen, die online angeboten werden, gibt’s unter https//www.oberstaufen.info/service/onlineverfahren.
Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen
"Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden"
Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen gem. Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO). Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Dies muss nicht sein, daher informieren wir hiermit alle Haus- und Grundstücksbesitzer über ihre "Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen" an öffentlichen Straßen und Wegen.
Rein vorsorglich sei diesbezüglich auch eine evtl. Schadenshaftung bei Unfälen durch verkehrsbehindernden Bewuchs erwähnt.
Die Verpflichtung, o. g. Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Art. 29 Abs. 2 geregelt. Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten.
Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. So ist es nach § 32 Abs. 1 StVO verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wollen wir Sie auch über das freizuhaltende sog. "Lichtraumprofil" über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen informieren: Als "Lichtraumprofil" wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Fahrweges bestimmt wird. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sauber gehalten werden.
Zusammenfassung der Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen:
- Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Metern über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird. Dies stellt eine Durchfahrtshöhe für LKWs bzw. auch Rettungsfahrzeugen von 4,50 Metern sicher.
- Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Metern über den Wegen auszuschneiden.
- Gleichsam sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen.
- Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Metern einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 0,25 Meter. Schneiden Sie deshalb alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zu ihrer Grundstücksgrenze zurück. Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzung über Jahre hinweg auf Grundstücksgrenze zu halten und somit einen späteren Schnitten in den Bestand der Hecke zu vermeiden.
- An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gem. BayStrWG stets so nieder gehalten werden, dass sie nicht die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" beeinträchtigen. Um eine ausreichende Übersicht im "Sichtdreieck" für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, gilt daher: Gibt es für Ihr Grundstück keinen Bebauungsplan, der ein individuelles Sichtdreieck vorgibt, sollte die Bepflanzung an der Grundstücksobergrenze - im Bereich von Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen - auf maximal 0,80 Meter Höhe zurückgeschnitten werden.
- Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
- Beachten Sie schon vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze und entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen.
- Denken Sie auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer. Das Hausnummernschild muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder oder Schutzdächer usw. behindert werden. Etwaige Behinderungen (z. B. durch rankende Pflanzen) hat der Eigentümer auf eigene Kosten zu beseitigen. Vor allem: Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig sein und Ihnen im Notfall wertvolle Zeit retten.
- Vom Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer in diesem Falle befreit, weil es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme handelt.