Bekanntmachungen
Neben der offiziellen Bekanntmachung per Anschlag an der Gemeindetafel vor dem Rathaus erfolgt ergänzend eine informative Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und auf diesen Seiten
Offizielle Bekanntmachungen
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie im Rathaus des Marktes Oberstaufen (1. OG, Zimmer 13) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben werden.
Ortsrecht
pdf 370 KB | |
pdf 178 KB | |
pdf 847 KB | |
pdf 184 KB |