Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag u. Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Redaktionsrichtlinien

Vorgaben für Beiträge und Anzeigen

Allgemeines

Herausgeber, Redaktion und Kostenträger

Gemeinden Stiefenhofen und Oberstaufen

 

Erscheinungsdaten mit Redaktionsschluss

Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel 14-tägig am Freitag, Redaktionsschluss ist der Montag vor Erscheinen um 12.00 Uhr. Auf die jährlichen Veröffentlichungsdaten wird verwiesen (Internet und Impressum). Zu spät eingereichte Artikel  können nicht berücksichtigt werden.

 

Gesamtauflage

4.850 Stück, 62 Stück Abo (Stand 2015)

 

Versand

Der Versand erfolgt durch die Post über die Firma Eberl an alle Haushalte der Gemeinden Stiefenhofen und Oberstaufen mit Hauptwohnsitz.

Gliederung und Inhalte

Gliederung in Rubriken/Themenbereiche

Oberstaufen

- Das Rathaus informiert
- Die OTM GmbH informiert
- Lokales
- Aus dem Vereinsleben
- Sportnachrichten

 

Stiefenhofen

- Das Rathaus informiert
- Aus dem Vereinsleben

 

Redaktionelle Beiträge

Kostenlos aufgenommen werden redaktionelle Beiträge (Text und Bild/Logo) von
- Ortsvereinen
- Ortsgruppen
- gemeinnützigen Institutionen
- Aquaria und OTM

 

Umfang, Format und Art der eingereichten Beiträge

- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung oder auf Bereitstellung eines bestimmten Platzes
- Kostenlos möglich ist pro Ausgabe und Verein/Institution ein Fließtext im Word in angemessenem Umfang mit einem Bild/Logo im Format JPG
- Die Redaktion behält sich Kürzungen und redaktionelle Überarbeitungen vor

 

Kostenlos beworben werden

- Veranstaltungs-/Versammlungstermine von Ortsvereinen, Ortsgruppen und gemeinnützigen Institutionen
- Veranstaltungs-/Versammlungstermine von politischen Ortsgruppierungen ohne politische Aussage. Vereins-Logo ist zulässig
- Veranstaltungen in gemeindlichen Veranstaltungsräumen

 

Anzeigen

- Grafisch gestaltete Plakate/Flyer sind kostenpflichtig und werden über die Firma Eberl als Anzeige veröffentlicht. Dies gilt auch für Ortsvereine, Ortsgruppen und gemeinnützige Institutionen
- Ausgenommen hiervon sind Stellenanzeigen für die Gemeinden Stiefenhofen, Oberstaufen und deren Tochtergesellschaften
- Alle Anzeigen und Stellenausschreibungen von Privatpersonen und Betrieben (mit Gewinnerzielungsabsicht) sind kostenpflichtig.

Beiträge und Anzeigen

Bei allen Anzeigen ist vorrangig folgende Reihenfolge zu beachten

- Anzeigen aus Stiefenhofen, Oberreute, Oberstaufen
- Anzeigen aus den Landkreisen Lindau und Oberallgäu
- Sonstige Bereiche (auch Österreich, Baden Württemberg)

 

Ausgeschlossen von der Veröffentlichung sind

- Traueranzeigen, Nachrufe mit Trauerrand
- Leserbriefe
- Beiträge mit politischem Inhalt (von der Regelung ausgenommen Ankündigung von Versammlungs- und Veranstaltungsterminen politischer Vereine ohne Inhaltsangabe)

 

Beiträge und Anzeigen,

- die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen,
- die offensichtlich unwahre, bzw. irreführende Angaben enthalten,
- mit verunglimpfendem oder diskriminierenden Inhalten gegenüber Personen, Vereinen oder sonstigen Institutionen
- anonyme Beiträge

Weitere Informationen

Texte

Wir möchten Ihnen, der Druckerei und natürlich auch uns Arbeit ersparen, deshalb nehmen wir gerne (am liebsten) die redaktionellen Beiträge per E-Mail unter Hauptamt@oberstaufen.info entgegen. Die Texte senden Sie uns bitte als Mailtext.

 

Bilder

Wenn Ihre Beiträge Bilder enthalten sollten, bitte als Anhang Ihrer E-Mail beigeben. Folgende Bild-Formate können verwendet werden: tif, jpg. Die Auflösung ist generell 300 dpi in Originalgröße (Pixel/Zoll).

 

Mindestanforderung Pixel

 

2-spaltig 92 mm = 1.200 x 1.000 Pixel
3-spaltig 139 mm = 1.600 x 1.200 Pixel
4-spaltig 210 mm = 2.500 x 2.000 Pixel (ganze Seite)